Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 21.02.2002 - I-6 U 117/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,21589
OLG Düsseldorf, 21.02.2002 - I-6 U 117/01 (https://dejure.org/2002,21589)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.02.2002 - I-6 U 117/01 (https://dejure.org/2002,21589)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Februar 2002 - I-6 U 117/01 (https://dejure.org/2002,21589)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,21589) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Substantiierung des Wegfalls des Rechtsgrundes für eine Scheckhingabe; Wirksamkeitsvoraussetzungen eines Ausschlusses der kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüche für offene und verdeckte Mängel eines veräußerten Kraftfahrzeugs; Voraussetzungen des ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • LG Köln, 18.01.1989 - 10 S 333/88
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.02.2002 - 6 U 117/01
    Die Annahme einer stillschweigenden Zusicherung beruht in diesen Fällen jedoch maßgeblich auf dem besonderen Vertrauen, das der Käufer einem fachkundigen Händler - sei es als Verkäufer, sei es als Vermittler für den Voreigentümer - typischerweise entgegenbringt (vgl. BGHZ 103, 275, 281; OLG München NJW-RR 1998, 845; LG Köln NJW-RR 1989, 699, 700; Reinking/Eggert, Rdnr. 1786).

    Die Zusage eines Privatverkäufers, das verkaufte Fahrzeug noch der Hauptuntersuchung zu unterziehen, und erst recht sein bloßer Hinweis auf eine kürzlich erfolgte Hauptuntersuchung rechtfertigen deshalb ohne besondere weitere Umstände nicht den Schluss, er wolle für die Verkehrssicherheit beeinträchtigende Mängel einstehen (vgl. OLG Köln NJW 1993, 271; OLG Düsseldorf OLGR 1995, 84; OLG München NJW-RR 1998, 845; LG Köln NJW-RR 1989, 699 f.; für den Fall eines Gebrauchtwagenhändlers ohne eigene Werkstatt auch OLG Köln NZV 1998, 466; Reinking/Eggert, Rdnr. 1786 differenzierend für den Fall, dass das Ergebnis der Hauptuntersuchung in den Verkaufsverhandlungen besonders herausgestellt wird).

  • OLG München, 16.05.1997 - 14 U 934/96
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.02.2002 - 6 U 117/01
    Die Annahme einer stillschweigenden Zusicherung beruht in diesen Fällen jedoch maßgeblich auf dem besonderen Vertrauen, das der Käufer einem fachkundigen Händler - sei es als Verkäufer, sei es als Vermittler für den Voreigentümer - typischerweise entgegenbringt (vgl. BGHZ 103, 275, 281; OLG München NJW-RR 1998, 845; LG Köln NJW-RR 1989, 699, 700; Reinking/Eggert, Rdnr. 1786).

    Die Zusage eines Privatverkäufers, das verkaufte Fahrzeug noch der Hauptuntersuchung zu unterziehen, und erst recht sein bloßer Hinweis auf eine kürzlich erfolgte Hauptuntersuchung rechtfertigen deshalb ohne besondere weitere Umstände nicht den Schluss, er wolle für die Verkehrssicherheit beeinträchtigende Mängel einstehen (vgl. OLG Köln NJW 1993, 271; OLG Düsseldorf OLGR 1995, 84; OLG München NJW-RR 1998, 845; LG Köln NJW-RR 1989, 699 f.; für den Fall eines Gebrauchtwagenhändlers ohne eigene Werkstatt auch OLG Köln NZV 1998, 466; Reinking/Eggert, Rdnr. 1786 differenzierend für den Fall, dass das Ergebnis der Hauptuntersuchung in den Verkaufsverhandlungen besonders herausgestellt wird).

  • BGH, 24.02.1988 - VIII ZR 145/87

    Umfang der Zusicherung "TÜV neu"; Haftung des Vertreters wegen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.02.2002 - 6 U 117/01
    Zwar kann die Zusage eines Kraftfahrzeughändlers mit eigener Werkstatt, ein verkauftes Gebrauchtfahrzeug vor der Übergabe noch einer Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO zu unterziehen, zugleich als Zusicherung, das Fahrzeug werde im Lieferzeitpunkt dem für die Hauptuntersuchung erforderlichen Zustand entsprechen, zu werten sein (vgl. BGHZ 103, 275, 280 f.).

    Die Annahme einer stillschweigenden Zusicherung beruht in diesen Fällen jedoch maßgeblich auf dem besonderen Vertrauen, das der Käufer einem fachkundigen Händler - sei es als Verkäufer, sei es als Vermittler für den Voreigentümer - typischerweise entgegenbringt (vgl. BGHZ 103, 275, 281; OLG München NJW-RR 1998, 845; LG Köln NJW-RR 1989, 699, 700; Reinking/Eggert, Rdnr. 1786).

  • OLG Düsseldorf, 15.12.1994 - 8 U 41/93

    Schadensersatzansprüche nach fehlgeschlagener Sterilisation

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.02.2002 - 6 U 117/01
    Die Zusage eines Privatverkäufers, das verkaufte Fahrzeug noch der Hauptuntersuchung zu unterziehen, und erst recht sein bloßer Hinweis auf eine kürzlich erfolgte Hauptuntersuchung rechtfertigen deshalb ohne besondere weitere Umstände nicht den Schluss, er wolle für die Verkehrssicherheit beeinträchtigende Mängel einstehen (vgl. OLG Köln NJW 1993, 271; OLG Düsseldorf OLGR 1995, 84; OLG München NJW-RR 1998, 845; LG Köln NJW-RR 1989, 699 f.; für den Fall eines Gebrauchtwagenhändlers ohne eigene Werkstatt auch OLG Köln NZV 1998, 466; Reinking/Eggert, Rdnr. 1786 differenzierend für den Fall, dass das Ergebnis der Hauptuntersuchung in den Verkaufsverhandlungen besonders herausgestellt wird).
  • BGH, 17.04.1991 - VIII ZR 114/90

    Zusicherung einer Eigenschaft beim Gebrauchtwagenkauf

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.02.2002 - 6 U 117/01
    Auf diesen Gewährleistungsausschluss könnte die Klägerin sich nur dann nicht berufen, wenn sie der Beklagten nicht vorhandene Eigenschaften des Fahrzeugs zugesichert (vgl. BGHZ 74, 383, 391; BGHZ 87, 302, 308; BGH NJW 1991, 1880; BGH NJW 1993, 1854; Palandt/Putzo, 61. Aufl., vor § 459 BGB Rdnr. 27) oder Mängel arglistig verschwiegen hätte (§ 476 BGB).
  • BGH, 25.05.1983 - VIII ZR 55/82

    Auslegung des Begriffs "werkstattgeprüft"

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.02.2002 - 6 U 117/01
    Auf diesen Gewährleistungsausschluss könnte die Klägerin sich nur dann nicht berufen, wenn sie der Beklagten nicht vorhandene Eigenschaften des Fahrzeugs zugesichert (vgl. BGHZ 74, 383, 391; BGHZ 87, 302, 308; BGH NJW 1991, 1880; BGH NJW 1993, 1854; Palandt/Putzo, 61. Aufl., vor § 459 BGB Rdnr. 27) oder Mängel arglistig verschwiegen hätte (§ 476 BGB).
  • OLG München, 26.10.1995 - 6 U 4496/94
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.02.2002 - 6 U 117/01
    Eine solche Würdigung wird auch für den Fall, dass ein solcher Händler die Hauptuntersuchung kurz vor der Veräußerung hat durchführen lassen, in Betracht gezogen (vgl. OLG Düsseldorf OLGR 1996, 180 f.; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 7. Aufl., Rdnr. 1784 m.w.N.).
  • BGH, 18.10.2001 - III ZR 265/00

    Übernahme des Risikos eines Leistungshindernisses durch den Arbeitgeber;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.02.2002 - 6 U 117/01
    Eine Rechtspflicht, den Vertragspartner ungefragt über alle Umstände aufzuklären, die für seine Entscheidung von Bedeutung sein können, besteht nicht allgemein, sondern nur dann, wenn er eine solche Mitteilung aufgrund konkreter Gegebenheiten nach der Verkehrsauffassung erwarten durfte (vgl. BGH MDR 2002, 20, 21; Palandt/Heinrichs, § 123 BGB Rdnr. 5 m.w.N.).
  • OLG Köln, 08.04.1992 - 2 U 165/91

    Gewährleistungsausschluß; Mangel; Betriebssicherheit; PKW; Verkehrssicherheit;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.02.2002 - 6 U 117/01
    Die Zusage eines Privatverkäufers, das verkaufte Fahrzeug noch der Hauptuntersuchung zu unterziehen, und erst recht sein bloßer Hinweis auf eine kürzlich erfolgte Hauptuntersuchung rechtfertigen deshalb ohne besondere weitere Umstände nicht den Schluss, er wolle für die Verkehrssicherheit beeinträchtigende Mängel einstehen (vgl. OLG Köln NJW 1993, 271; OLG Düsseldorf OLGR 1995, 84; OLG München NJW-RR 1998, 845; LG Köln NJW-RR 1989, 699 f.; für den Fall eines Gebrauchtwagenhändlers ohne eigene Werkstatt auch OLG Köln NZV 1998, 466; Reinking/Eggert, Rdnr. 1786 differenzierend für den Fall, dass das Ergebnis der Hauptuntersuchung in den Verkaufsverhandlungen besonders herausgestellt wird).
  • BGH, 11.06.1979 - VIII ZR 224/78

    Formularmäßige Haftungsfreizeichnung bei Verkauf eines Gebrauchtwagens durch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.02.2002 - 6 U 117/01
    Auf diesen Gewährleistungsausschluss könnte die Klägerin sich nur dann nicht berufen, wenn sie der Beklagten nicht vorhandene Eigenschaften des Fahrzeugs zugesichert (vgl. BGHZ 74, 383, 391; BGHZ 87, 302, 308; BGH NJW 1991, 1880; BGH NJW 1993, 1854; Palandt/Putzo, 61. Aufl., vor § 459 BGB Rdnr. 27) oder Mängel arglistig verschwiegen hätte (§ 476 BGB).
  • BGH, 21.04.1993 - VIII ZR 113/92

    Zusicherung der Fahrbereitschaft beim Autokauf

  • OLG Köln, 15.06.1998 - 19 U 260/97

    Gewährleistungsauschluß bei Gebrauchwagenkauf

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht