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   OLG Düsseldorf, 21.08.2008 - II-10 WF 18/08   

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https://dejure.org/2008,15694
OLG Düsseldorf, 21.08.2008 - II-10 WF 18/08 (https://dejure.org/2008,15694)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.08.2008 - II-10 WF 18/08 (https://dejure.org/2008,15694)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. August 2008 - II-10 WF 18/08 (https://dejure.org/2008,15694)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen an eine wirksame Abtretung einer Vergütungsforderung des beigeordneten Rechtsanwalts gegen die Staatskasse gem. § 49b Abs. 4 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) im Zusammenhang mit den Anforderungen aus §§ 409, 410 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); Zur grundsätzlichen ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vergütungsforderung, Vergütungsanspruch, Prozesskostenhilfe, Anspruch gegen Staatskasse

  • Judicialis

    BRAO § 49b Abs. 4; ; BGB § 409; ; BGB § 410

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 49b Abs. 4; BGB § 409; BGB § 410
    Geltendmachung eines abgetretenen Vergütungsanspruchs des beigeordneten Rechtsanwalts gegenüber der Staatskasse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2009, 1179
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Braunschweig, 20.06.1997 - 1 WF 43/97

    Erstattung verauslagter Gerichtskosten nach Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.08.2008 - 10 WF 18/08
    Abgesehen davon, dass hier die Antragstellerin den an das Gericht formulierten Festsetzungsantrag des beigeordneten Rechtsanwalts übermittelt und lediglich unter Hinweis auf die erfolgte Abtretung Zahlung an sich gefordert hat, kann im Falle wirksamer Abtretung der Abtretungsgläubiger die Festsetzung der Vergütung geltend machen; ihm stehen auch die Rechtsbehelfe nach § 56 RVG zu (vgl. Gerold/Schmidt, § 45 Rn. 98; Senat, MDR 1997, 1071).
  • Drs-Bund, 26.01.2015 - BT-Drs 18/3855
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.08.2008 - 10 WF 18/08
    Weil der Mandant den Rechtsanwalt von der Pflicht zur Verschwiegenheit entbinden könne, sei es konsequent, dem Mandanten die Entscheidung zu überlassen, ob der Anwalt die Vergütungsforderung auch an Nichtanwälte abtreten dürfe (BT-Drucks. 18/3855 S. 82).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2016 - L 19 AS 646/16

    PKH-Verfahren; Wahlmöglichkeit bei Abrechnung verbundener Verfahren

    Denn bis zu diesem Zeitpunkt hat die von § 49b Abs. 4 BRAO vorgesehene und in der Abtretungsvereinbarung geforderte Einwilligungserklärung der Klägerin zu 1) mit der Abtretung/Übertragung der Vergütungsforderung an die Firma Q GmbH nicht vorgelegen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.03.2009 - III-1 Ws 92/09, AGS 2011, 485, wonach § 49b Abs. 4 S. 2 BRAO allein auf die "Vergütungsforderung" des Anwalts abstellt und die Frage der Abtretung ohne Differenzierung danach, wer die Vergütung im Einzelfall schuldet, ob diese sich also gegen den Mandanten oder gegen die Staatskasse richtet, regelt; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 21.08.2008 - II-10 WF 18/08, 10 WF 18/08, AGS 2008, 605 und vom 05.03.2019 - II-10 WF 2/09, 10 WF 2/09, NJW 2009, 1614).
  • OLG Düsseldorf, 05.03.2009 - 10 WF 2/09

    Voraussetzungen der Geltendmachung durch den beigeordneten Rechtsanwalt

    Der Senat hat in seinem Beschluss vom 21.08.2008, II- 10 WF 18/08, ausgeführt, dass die Regelung des § 49b Abs. 4 BRAO auch Vergütungsforderungen des beigeordneten Rechtsanwalts gegen die Staatskasse umfasst, ein Abtretungsverbot für derartige Vergütungsforderungen nicht ersichtlich ist und der Abtretungsgläubiger im Falle wirksamer Abtretung berechtigt ist, die Festsetzung der Vergütung gemäß §§ 55f RVG gegenüber der Staatskasse zu betreiben.

    Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 21.08.2008, II-10 WF 18/08 ausgeführt hat, dient dieses nicht dazu, den jeweiligen Schuldner der Vergütungsforderung vor einem neuen Gläubiger zu schützen, sondern dazu, die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht abzusichern, die dem Anwalt gegenüber seinem Mandanten obliegt.

    Der Senat hat bereits in seinem Beschluss vom 21.08.2008, II- 10 WF 18/08 vorsorglich darauf hingewiesen, dass grundsätzlich auch bei der Geltendmachung des durch den beigeordneten Rechtsanwalt abgetretenen Vergütungsanspruchs gegenüber der Staatskasse die Voraussetzungen der §§ 409, 410 BGB zu beachten sind.

  • LSG Hessen, 23.12.2019 - L 2 SO 102/18

    1. Eine wirksame Abtretung der Vergütungsforderung gegenüber der Staatskasse im

    Aus der wirksamen Abtretung folgt, dass der Abtretungsgläubiger die Festsetzung der Vergütung geltend zu machen hat; ihm stehen auch die Rechtsbehelfe nach § 56 RVG zu (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. August 2008, I-10 WF 18/07, OLGR Düsseldorf 2009, 125; Müller-Rabe, in: Gerold/Schmidt, 24. Aufl. 2019, RVG § 45 Rn. 120).
  • KG, 17.02.2009 - 19 WF 6/09

    Rechtsanwaltsgebühr: Festsetzung von Prozesskostenhilfevergütung bei

    Daher wird mit Recht angenommen (vgl. z. B. OLG Düsseldorf JurBüro 2008, 650; Müller-Rabe in: Gerold/Schmid, RVG, 17. Auflage, § 45 Rz. 98), dass die §§ 409, 410 BGB auch im Verfahren nach § 55 RVG anzuwenden sind.
  • LG Saarbrücken, 05.12.2012 - 5 T 574/12

    Beratungshilfe: Erforderlichkeit der Vorlage der schriftlichen

    Für das in § 55 RVG geregelte Gebührenfestsetzungsverfahren sind zum Schutz der Landeskasse vor einer doppelten Inanspruchnahme nach der Abtretung die §§ 409, 410 BGB heranzuziehen (vgl. KG Berlin, FamRZ 2009, 1781, zitiert nach juris, Rnr. 2; OLG Düsseldorf JurBüro 2008, 650 - 651, juris Rnr. 13; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG, 17. Auflage, § 45 Rnr. 98).
  • OLG Düsseldorf, 25.03.2009 - 1 Ws 92/09

    Zulässigkeit einer Abtretung von Vergütungsansprüchen nach § 49 Abs. 4 S. 2 BRAO

    Die Vorschrift stellt nämlich allein auf die "Vergütungsforderung" des Anwalts ab und regelt die Frage der Abtretung ohne Differenzierung danach, wer die Vergütung im Einzelfall schuldet, ob diese sich also gegen den Mandanten oder gegen die Staatskasse richtet (vgl. OLG Düsseldorf, AGS 2008, 605).
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