Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 22.01.2004 - I-10 W 108/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Analoge Anwendbarkeit der Privilegierungstatbestände des § 107 Abs. 3 und 4 Kostenordnung (KostO); Antrag auf Erteilung eines Erbscheins zum Zwecke der Beitreibung einer Forderung im Wege der Zwangsvollstreckung
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
KostO § 107 Abs. 3, 4 § 107a Abs. 2; ZPO § 792
Kosten für die Erteilung eines Erbscheins zum Zwecke der Zwangsvollstreckung
Verfahrensgang
- AG Langenfeld - 5 VII 33/01
- LG Düsseldorf - 25 D 523/03
- OLG Düsseldorf, 22.01.2004 - I-10 W 108/03
Papierfundstellen
- Rpfleger 2004, 440
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Düsseldorf, 19.01.1988 - 10 W 164/87
Keine analoge Anwendung des § 107 Abs. 3, 4 KostO bei Erbschein, der nur für …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.01.2004 - 10 W 108/03
Nach der Rechtssprechung des Senats kommt eine analoge Anwendung der § 107 Abs. 3 und 4 KostO selbst dann nicht in Betracht, wenn der Erbe den Erbschein von vornherein nur für bestimmte Zwecke benötigt, etwa um ein Recht an Wertpapieren nachzuweisen oder eine Umschreibung von Geschäftsanteilen einer im Handelsregister eingetragenen Firma zu bewirken (vgl. Senat in Rpfleger 1988, 267; 1991, 60). - OLG Düsseldorf, 16.10.1990 - 10 W 70/90
Zur Analogiefähigkeit der Kostenermäßigungsvorschriften des § 107 Abs. 3 u. 4 …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.01.2004 - 10 W 108/03
Nach der Rechtssprechung des Senats kommt eine analoge Anwendung der § 107 Abs. 3 und 4 KostO selbst dann nicht in Betracht, wenn der Erbe den Erbschein von vornherein nur für bestimmte Zwecke benötigt, etwa um ein Recht an Wertpapieren nachzuweisen oder eine Umschreibung von Geschäftsanteilen einer im Handelsregister eingetragenen Firma zu bewirken (vgl. Senat in Rpfleger 1988, 267; 1991, 60).