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   OLG Düsseldorf, 22.01.2004 - I-10 W 108/03   

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https://dejure.org/2004,9929
OLG Düsseldorf, 22.01.2004 - I-10 W 108/03 (https://dejure.org/2004,9929)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.01.2004 - I-10 W 108/03 (https://dejure.org/2004,9929)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Januar 2004 - I-10 W 108/03 (https://dejure.org/2004,9929)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    KostO § 107 Abs. 3, 4 § 107a Abs. 2; ZPO § 792
    Kosten für die Erteilung eines Erbscheins zum Zwecke der Zwangsvollstreckung

Verfahrensgang

  • AG Langenfeld - 5 VII 33/01
  • LG Düsseldorf - 25 D 523/03
  • OLG Düsseldorf, 22.01.2004 - I-10 W 108/03

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2004, 440
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 19.01.1988 - 10 W 164/87

    Keine analoge Anwendung des § 107 Abs. 3, 4 KostO bei Erbschein, der nur für

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.01.2004 - 10 W 108/03
    Nach der Rechtssprechung des Senats kommt eine analoge Anwendung der § 107 Abs. 3 und 4 KostO selbst dann nicht in Betracht, wenn der Erbe den Erbschein von vornherein nur für bestimmte Zwecke benötigt, etwa um ein Recht an Wertpapieren nachzuweisen oder eine Umschreibung von Geschäftsanteilen einer im Handelsregister eingetragenen Firma zu bewirken (vgl. Senat in Rpfleger 1988, 267; 1991, 60).
  • OLG Düsseldorf, 16.10.1990 - 10 W 70/90

    Zur Analogiefähigkeit der Kostenermäßigungsvorschriften des § 107 Abs. 3 u. 4

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.01.2004 - 10 W 108/03
    Nach der Rechtssprechung des Senats kommt eine analoge Anwendung der § 107 Abs. 3 und 4 KostO selbst dann nicht in Betracht, wenn der Erbe den Erbschein von vornherein nur für bestimmte Zwecke benötigt, etwa um ein Recht an Wertpapieren nachzuweisen oder eine Umschreibung von Geschäftsanteilen einer im Handelsregister eingetragenen Firma zu bewirken (vgl. Senat in Rpfleger 1988, 267; 1991, 60).
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