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   OLG Düsseldorf, 22.03.2018 - VI-3 Kart 68/17 (V)   

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OLG Düsseldorf, 22.03.2018 - VI-3 Kart 68/17 (V) (https://dejure.org/2018,9536)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.03.2018 - VI-3 Kart 68/17 (V) (https://dejure.org/2018,9536)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. März 2018 - VI-3 Kart 68/17 (V) (https://dejure.org/2018,9536)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Registrierungsfrist für Windenergieanlagen an Land an die Bundesnetzagentur

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wiedereinsetzungsantrag bei Versäumung der Registrierungsfrist für Windenergieanlagen an Land und die Zuständigkeit der Bundesnetzagentur

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (18)

  • BPatG, 14.08.2003 - 10 W (pat) 63/01
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.03.2018 - 3 Kart 68/17
    Voraussetzung für die Gewährung von Wiedereinsetzung ist ein schlüssiger Tatsachenvortrag des Säumigen, aus dem sich zweifelsfrei ergibt, dass ihn an der Fristversäumung kein Verschulden trifft (zur § 236 ZPO entsprechenden Parallelvorschrift des § 123 Abs. 1 PatG BPatG, Beschluss vom 14.08.2003, 10 W (pat) 63/01, BeckRS 2011, 28370, beck-online).

    Es kommt mithin ein die Wiedereinsetzung hinderndes eigenes Verschulden des Säumigen in Betracht, wenn bei der Auswahl, Unterweisung und Überwachung dieser Hilfspersonen oder bei der Büroorganisation nicht sorgfältig gehandelt worden ist (BPatG, Beschluss vom 14.08.2003, 10 W (pat) 63/01, BeckRS 2011, 28370, beck-online).

  • BVerwG, 22.01.2015 - 10 C 12.14

    Abzugsfähige Erträge; Antragsfrist; Ausschlussfrist; Beitrag; Beitragserhebung;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.03.2018 - 3 Kart 68/17
    Nach Ablauf einer solchen Frist kann der Anspruch nicht mehr geltend gemacht werden, sofern das einschlägige Recht keine Ausnahme vorsieht (vgl. BVerwG Urteil vom 22.01.2015, 10 C 12.14, BeckRS 2015, 45526, beck-online; BVerwG, Urteil vom 22.10.1993, 6 C 10/92, Rn. 16 bei juris, jeweils m.w.N.).

    Dabei muss die Rechtsfolge nicht ausdrücklich im Gesetzes-wortlaut zum Ausdruck kommen; es reicht auch aus, wenn sich aus dem Sinn und Zweck der Regelung ergibt, dass ein verspäteter Antragsteller materiell-rechtlich seine Anspruchsberechtigung verlieren soll (BVerwG, Urteil vom 22.01.2015, 10 C 12.14, BeckRS 2015, 45526, beck-online; OVG Münster, Urteil vom 27.02.2003, 16 A 5570/00, NVwZ-RR 2004, 38, 40, zitiert nach juris).

  • BGH, 05.07.2017 - VIII ZR 147/16

    Netzbetreiber hat Anspruch auf Rückzahlung von Einspeisevergütung wegen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.03.2018 - 3 Kart 68/17
    Die Relevanz der Meldepflicht auch für den Zahlungsanspruch von Windenergieanlagen an Land ergebe sich aus den Ausführungen im Beschluss des BGH vom 05.07.2017 (VIII ZR 147/16).

    (3.3) Der Verweis der Bundesnetzagentur auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 05.07.2017 (VIII ZR 147/16, BeckRS 2017, 118741, beck-online) führt zu keinem anderen Ergebnis.

  • OLG Düsseldorf, 16.11.2017 - 3 Kart 56/17

    Gegenstandswert eines Beschwerdeverfahrens gegen die Entscheidung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.03.2018 - 3 Kart 68/17
    Folglich sind die Differenz zwischen der begehrten gesetzlichen Vergütung und der bezugschlagten Gebotshöhe von 3, 51 ct/KWh, die Anlagengröße und die daraus folgende prognostizierbare Strommengenproduktion bei einer angenommenen Volllast von 2.000 Stromstunden jährlich, die Förderdauer von 20 Jahren sowie eine angenommene Gewinnmarge, die der Senat mit 5 % bemisst, zu berücksichtigen (vgl. die Rechtsprechung des Senats zum Streitwert der auf die Zuschlagserteilung im Ausschreibungsverfahren für Windenergieanlagen an Land gerichteten Beschwerde Beschluss vom 16.11.2017, VI-3 Kart 56/17 [V]).
  • BVerwG, 22.10.1993 - 6 C 10.92

    Schulbeförderungskosten - Art. 20 Abs. 3 GG, zur Vereinbarkeit von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.03.2018 - 3 Kart 68/17
    Nach Ablauf einer solchen Frist kann der Anspruch nicht mehr geltend gemacht werden, sofern das einschlägige Recht keine Ausnahme vorsieht (vgl. BVerwG Urteil vom 22.01.2015, 10 C 12.14, BeckRS 2015, 45526, beck-online; BVerwG, Urteil vom 22.10.1993, 6 C 10/92, Rn. 16 bei juris, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 05.02.2003 - VIII ZB 115/02

    Anforderungen an die Organisation des Fristenwesens in einer Anwaltskanzlei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.03.2018 - 3 Kart 68/17
    In Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den Organisationspflichten des Rechtsanwalts, der die Eintragung von Fristen in den Fristenkalender seinem Büropersonal überlässt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13.10.2011, VII ZB 18/10, BeckRS 2011, 26717, beck-online; vom 05.02.2003, VIII ZB 115/02, BeckRS 2003, 03232, beck-online), hätte die Geschäftsführung der D ihren gut ausgebildeten und sorgfältig überwachten Mitarbeitern eindeutige Anweisungen erteilen müssen, die geeignet sind, Fristversäumnisse möglichst zu vermeiden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2003 - 16 A 5570/00

    Viermonatige Antragsfrist für die Beantragung eines Zuschusses zu den

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.03.2018 - 3 Kart 68/17
    Dabei muss die Rechtsfolge nicht ausdrücklich im Gesetzes-wortlaut zum Ausdruck kommen; es reicht auch aus, wenn sich aus dem Sinn und Zweck der Regelung ergibt, dass ein verspäteter Antragsteller materiell-rechtlich seine Anspruchsberechtigung verlieren soll (BVerwG, Urteil vom 22.01.2015, 10 C 12.14, BeckRS 2015, 45526, beck-online; OVG Münster, Urteil vom 27.02.2003, 16 A 5570/00, NVwZ-RR 2004, 38, 40, zitiert nach juris).
  • BVerwG, 28.02.2008 - 9 VR 2.08

    Klagefrist; Fristversäumnis; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.03.2018 - 3 Kart 68/17
    Denn auch wenn man von letzterem ausgeht, hat derjenige, der sich geschäftsmäßig Hilfskräften bedient, durch organisatorische Maßnahmen vor allem Fehlerquellen bei der Behandlung von Fristsachen in größtmöglichem Umfang auszuschließen (BVerwG, Beschluss vom 28.02.2008, 9 VR 2.08, BayVBl 2009, 349; OVG Münster, Beschluss vom 18.05.2010, 8 B 474/10, DVBl 2010, 990, jeweils zitiert nach juris; Kallerhoff/Stamm in: Stelkens/Bonk/Sachs, a.a.O., § 32 Rn. 20 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.1990 - 5 A 2561/88

    Antrag auf Befreiung der Pflichtmitgliedschaft; Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.03.2018 - 3 Kart 68/17
    Der Ausschluss der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand muss deshalb entweder ausdrücklich oder in ähnlich eindeutiger Weise aus der Rechtsvorschrift oder dem Regelungszusammenhang hervorgehen (OVG Münster, Urteil vom 30.11.1990, 5 A 2561/88, NVwZ 1992, 183, zitiert nach juris; Ritgen in: Knack/Hennke, VwVfG, 9. Aufl., § 32 Rn. 47).
  • BVerwG, 08.03.1983 - 1 C 34.80

    Rechtzeitigkeit des Widerspruchs - Widerspruchsfrist - Wiedereinsetzungsantrag -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.03.2018 - 3 Kart 68/17
    a) Verschuldet ist ein Fristversäumnis dann, wenn der Betroffene nicht die Sorgfalt walten lässt, die für einen gewissenhaften, seine Rechte und Pflichten sachgerecht wahrnehmenden Beteiligten geboten und ihm nach den gesamten Umständen zumutbar ist (BVerwG, Urteil vom 08.03.1983, 1 C 34/80, NJW 1983, 1923, zitiert nach juris).
  • BGH, 27.09.1990 - III ZR 53/89

    Schadensersatzforderung wegen einer Amtspflichtverletzung - Abwendung eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2010 - 8 B 474/10

    Anspruch auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand bei Versäumung einer

  • BGH, 13.10.2011 - VII ZB 18/10

    Wiedereinsetzung: Erforderlichkeit besonderer Anweisungen zur Sicherstellung

  • BVerwG, 10.12.2013 - 8 C 25.12

    Anspruch; Antrag; Antragsfrist; Ausschlussfrist; Bescheinigung; Frist; Gewährung;

  • VG Köln, 09.10.2002 - 24 K 7095/01
  • OLG Hamburg, 13.02.2015 - 9 W 5/15

    Zwangsvollstreckung zur Erzwingung der Erteilung eines dem Handelsvertreter

  • BPatG, 30.03.2016 - 9 W (pat) 5/15

    Patentbeschwerdeverfahren - "P.T.R.C. - Pumpe" - Wiedereinsetzung in die Frist

  • OLG Düsseldorf, 15.07.2015 - 3 Kart 79/14

    Rechtmäßigkeit der Festlegung der Bundesnetzagentur hinsichtlich der

  • OLG Düsseldorf, 19.09.2018 - 3 Kart 113/17

    Wirksamkeit der ausschließlich per Telefax übermittelten Verzichtserklärung gemäß

    Damit stellt der Verzicht auch ein Tatbestandsmerkmal dar, das den zivilrechtlichen Anspruch gegen den Netzbetreiber bestimmt und ein gesetzliches Schuldverhältnis begründet (Senat, Beschluss v. 22.03.2018, VI-3 Kart 68/17 (V), Rn. 33, 34, juris).
  • BGH, 26.02.2019 - EnVR 24/18

    Anspruch einer Zweckgesellschaft zur Errichtung und zum Betrieb eines drei

    Das Beschwerdegericht hat ausgeführt (OLG Düsseldorf, EnWZ 2018, 232), die Bundesnetzagentur sei für die Entscheidung über die Wiedereinsetzung zuständig, weil ihr die Führung des Anlagenregisters obliege.
  • OLG Düsseldorf, 11.03.2020 - 3 Kart 772/19

    Verpflichtungsbeschwerde gerichtet auf die Bezuschlagung eines abgegebenen Gebots

    Die Festsetzung des Gegenstandswerts für das Beschwerdeverfahren beruht auf § 50 Abs. 1 Nr. 2 GKG, § 3 ZPO und folgt im Einvernehmen mit den Verfahrensbeteiligten der Formel, nach der der Senat in ständiger Rechtsprechung (etwa Beschluss vom 16.11.2017, VI-3 Kart 56/17 [V]; Beschluss vom 22.03.2018, VI-3 Kart 68/17 [V], jeweils bei juris) den Streitwert in auf die Zuschlagserteilung im Ausschreibungsverfahren für Windenergieanlagen an Land gerichteten Beschwerden berechnet:.
  • OLG Düsseldorf, 18.01.2023 - 3 Kart 24/22

    Beschwerde gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur; Zuordnungsgegenstand der

    Der Senat berechnet in ständiger Rechtsprechung (etwa Senatsbeschluss vom 16.11.2017 - VI-3 Kart 56/17 [V]; Senatsbeschluss vom 22.03.2018 - VI-3 Kart 68/17 [V], jeweils bei juris) den Streitwert in auf die Zuschlagserteilung im Ausschreibungsverfahren für Windenergieanlagen an Land gerichteten Beschwerden wie folgt:.
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