Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 22.06.2021 - I-1 U 203/20 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. Zu der Frage der Erforderlichkeit eines Schadenersatzbetrages, der auf der Grundlage eines vergaberechtlichen Auftrages berechnet wird. 2. Eine antizipierte Schadenminderungspflicht in Form der Festlegung von Einzelpreisen für bestimmte Maßnahmen besteht im Rahmen ...
- rechtsportal.de
Schadensersatz aus einem Verkehrsunfallereignis Kosten für die Sicherung eines Fahrstreifens Erforderlicher Herstellungsaufwand Schadenersatz auf Grundlage eines vergaberechtlichen Auftrages
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Schadensersatz auf der Grundlage eines vergaberechtlichen Auftrags?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mönchengladbach - 3 O 165/20
- OLG Düsseldorf, 22.06.2021 - I-1 U 203/20
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 20.12.2016 - VI ZR 612/15
Schadensersatzanspruch wegen Ölverunreinigungen auf Verkehrsflächen: Vergabe des …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.06.2021 - 1 U 203/20
Es ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Rücksicht auf die spezielle Situation des Geschädigten, insbesondere auf seine Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie auf die möglicherweise gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten zu nehmen (sogenannte subjektbezogene Schadensbetrachtung; vgl. BGH, NZBau 2017, 494 und NJW 2016, 3363).Sie durfte sich berechtigterweise im Vorfeld zukünftiger Schadensbeseitigungsmaßnahmen der Auftragsvergabe im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung bedienen (vgl. BGH, NZBau 2017, 494).
Im konkreten Schadensfall ist für die Bestimmung des zur Herstellung erforderlichen Geldbetrags im Sinne von § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB nach den vom Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 20.12.2016 (NZBau 2017, 494) aufgestellten Grundsätzen weiter maßgeblich, ob die Fachbehörde im Zeitpunkt der Zuschlagserteilung in ihrer damaligen speziellen Situation, das heißt angesichts ihrer damaligen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie unter Berücksichtigung etwaiger gerade für sie bestehender Schwierigkeiten, a) die ausgeschriebenen Maßnahmen zur Schadensbehebung für wirtschaftlich.
Da sich aber die Vergabe nicht auf einen Einzelfall, sondern auf eine Vielzahl künftiger Schadensfälle bezieht, ist für die Frage, welcher Bieter bei subjektbezogener Schadensbetrachtung im Zeitpunkt des Zuschlags ein wirtschaftliches und zugleich das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat, nicht auf den einzelnen Schadensfall, sondern auf die Vielzahl der mit der Leistungsbeschreibung abgedeckten Fälle abzustellen (vgl. BGH, NZBau 2017, 494).
- BGH, 19.07.2016 - VI ZR 491/15
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Sachverständigenkosten als auszugleichender …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.06.2021 - 1 U 203/20
Es ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Rücksicht auf die spezielle Situation des Geschädigten, insbesondere auf seine Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie auf die möglicherweise gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten zu nehmen (sogenannte subjektbezogene Schadensbetrachtung; vgl. BGH, NZBau 2017, 494 und NJW 2016, 3363). - BGH, 19.06.2018 - X ZR 100/16
Zuschlagsfähigkeit eines spekualtiv ausgestalteten Angebots durch Drohen dem …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.06.2021 - 1 U 203/20
Die Bieter sind zudem verpflichtet, zutreffende Preisangaben machen, weil die öffentlichen Auftraggeber ein grundsätzliches Interesse daran haben, dass die Preise durchweg korrekt angegeben werden (BGH, Urteil vom 19. Juni 2018, X ZR 100/16 - juris, OLG Düsseldorf, a.a.O.). - BGH, 15.09.2015 - VI ZR 475/14
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Ermittlung der erforderlichen Kosten für die …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.06.2021 - 1 U 203/20
Im Rahmen dieser sogenannten subjektbezogenen Schadensbetrachtung ist von Bedeutung, dass die Klägerin als Unterhaltungspflichtige der Bundesautobahnen verpflichtet ist, nach einem Unfall den sicheren Zustand der Autobahn so schnell wie möglich wiederherzustellen und in der Zwischenzeit den Verkehr im Übrigen zu sichern (BGH, NZV 2015, 587).