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   OLG Düsseldorf, 22.07.2005 - VII-Verg 37/05   

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OLG Düsseldorf, 22.07.2005 - VII-Verg 37/05 (https://dejure.org/2005,20077)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.07.2005 - VII-Verg 37/05 (https://dejure.org/2005,20077)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Juli 2005 - VII-Verg 37/05 (https://dejure.org/2005,20077)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rewis.io
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Anordnung auf Aufhebung der Ausschreibung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • VK Bund, 27.05.2005 - VK 3-37/05

    Maßnahmen zur Eignungsfeststellung/Trainingsmaßnahmen nach § 48 SGB III/2005 bzw.

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.07.2005 - Verg 37/05
    Der Antrag der Antragstellerinnen auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der 3. Vergabekammer des Bundes vom 27. Mai 2005, VK 3- 37/05 wird zurückgewiesen.
  • OLG Düsseldorf, 12.01.2015 - Verg 29/14

    Auftraggeber darf fehlerhafte Ausschreibung auch nach Submission (teilweise)

    Notwendige Voraussetzung für eine vollständige oder auch nur teilweise Aufhebung einer Ausschreibung ist lediglich, dass der öffentliche Auftraggeber für seine (Teil-) Aufhebungsentscheidung einen sachlichen Grund hat, so dass eine Diskriminierung einzelner Bieter ausgeschlossen und seine Entscheidung nicht willkürlich ist oder nur zum Schein erfolgt (BGH, Urt. v. 18.02.2003, X ZB 43/02 - juris Tz. 14; BGH, Urt. v. 05.11.2002, X ZR 232/00 - juris Tz. 19; BGH, Urt. v. 08.09.1998, X ZR 48/97 - juris Rn. 32; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10.11.2010, VII-Verg 28/10 - juris Rn. 42; Beschl. v. 08.07.2009, VII-Verg 13/09 - juris Rn. 21; Beschl. v. 22.07.2005, VII-Verg 37/05 - juris Rn. 21; Beschl. v. 16.02.2005, VII-Verg 72/04 - juris Rn. 22).
  • OLG Düsseldorf, 16.10.2013 - Verg 16/13

    Auftraggeber muss keinen Zuschlag erteilen!

    Notwendige Voraussetzung für die Aufhebung einer Ausschreibung ist deshalb nur, dass der öffentliche Auftraggeber für seine Aufhebungsentscheidung einen sachlichen Grund hat, so dass eine Diskriminierung einzelner Bieter ausgeschlossen und seine Entscheidung nicht willkürlich ist oder lediglich zum Schein erfolgt (BGH, Urt. v. 18.02.2003, X ZB 43/02 - juris Tz. 14; BGH, Urt. v. 05.11.2002, X ZR 232/00 - juris Tz. 19; BGH, Urt. v. 08.09.1998, X ZR 48/97 - juris Tz. 32; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10.11.2010, VII-Verg 28/10 - juris Tz. 42; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 08.07.2009, VII-Verg 13/09 - juris Tz. 21; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 22.07.2005, VII-Verg 37/05 - juris Tz. 21; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 16.02.2005, VII-Verg 72/04 - juris Tz. 22).
  • VK Hamburg, 23.09.2016 - Vgk FB 6/16

    Ausschreibungsfehler kann durch zweite Angebotsrunde korrigiert werden!

    v. 22.07.2005, VII-Verg 37/05; Bschl.
  • OLG Jena, 18.05.2009 - 9 Verg 4/09

    Bieter leistungsfähig? Auftraggeber kann Prognoseentscheidung treffen!

    Dies gilt allerdings nur dann, wenn die Vergabestelle endgültig von der Auftragsvergabe Abstand nimmt (OLG Naumburg VergabeR 2007, 125; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 22.07.2005, Az.: Verg 37/05).
  • VK Münster, 28.05.2010 - VK 4/10

    Anspruch eines Bieters auf Rückgängigmachung der Aufhebung einer Vergabe eines

    Der Auftraggeber kann deshalb nicht ohne weiteres verpflichtet werden, ein Vergabeverfahren abzuschließen und ein bestimmtes Angebot anzunehmen, wenn er die Aufhebung unbedingt für erforderlich hält, BGH, 5.11.2002, X ZR 232/00; OLG Düsseldorf, 22.7.2005, Verg 37/05; OLG Düsseldorf, 23.3.2005, Verg 76/04; OLG Düsseldorf, 31.10.2007, Verg 24/07.
  • VK Münster, 10.03.2006 - VK 2/06

    Folgen der Auslegungsbedürftigkeit von Leistungsbeschreibungen

    Die Anordnung zur Aufhebung einer Ausschreibung stellt eine endgültige Maßnahme dar und bildet einen schwerwiegenden Eingriff in die Privatautonomie und die Vertragsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.07.2005, VII Verg 37/05).
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