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   OLG Düsseldorf, 23.06.2017 - I-3 Wx 35/17   

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OLG Düsseldorf, 23.06.2017 - I-3 Wx 35/17 (https://dejure.org/2017,30924)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.06.2017 - I-3 Wx 35/17 (https://dejure.org/2017,30924)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Juni 2017 - I-3 Wx 35/17 (https://dejure.org/2017,30924)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Löschung der vollzogenen Eintragung der Löschung einer Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit des Einstellung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft gem. § 213 InsO

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Ankündigung der Löschung einer Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit nach Durchführung eines Insolvenzverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZIP 2017, 1807
  • NZI 2017, 868
  • BB 2017, 2177
  • NZG 2017, 1109
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Düsseldorf, 01.03.2016 - 3 Wx 191/15

    Verfahren des Registergerichts bei Einleitung eines Amtslöschungsverfahrens;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.06.2017 - 3 Wx 35/17
    Gegen eine Ablehnung der Einleitung eines Löschungsverfahrens ist gemäß § 58 Abs. 1 i.V.m. § 395 Abs. 3, § 393 Abs. 3 Satz 2 FamFG die Beschwerde eröffnet (vgl. Senat, 28. Februar 2017, 3 Wx 126/16 und 1. März 2016, 3 Wx 191/15 = ZIP 2016, 1068 m.w.N.).

    Für das vorliegende Amtslöschungsverfahren ist die Gesellschaft indessen als fortbestehend anzusehen und kann auch durch ihren bisherigen gesetzlichen Vertreter weiterhin vertreten werden, da insoweit die für natürliche Personen bezüglich der Prozessfähigkeit in Verfahren über die Geschäftsfähigkeit entwickelten Grundsätze entsprechend anzuwenden sind (vgl. Senat, 1. März 2016, 3 Wx 191/15 m.w.N.).

    Das kommt im Falle der Löschung einer Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG nach nahezu einhelliger Auffassung, die auch vom Senat geteilt wird, nur dann in Betracht, wenn die Löschungseintragung auf einer Verletzung wesentlicher Verfahrensvorschriften beruht (vgl. etwa Keidel/Heinemann, FamFG § 394 Rn. 33; Senat, zuletzt 28. Februar 2017, 3 Wx 126/16 und 1. März 2016, 3 Wx 191/15, jeweils m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 28.02.2017 - 3 Wx 126/16

    Zulässigkeit der Beschwerde einer von Amts wegen gelöschten GmbH im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.06.2017 - 3 Wx 35/17
    Gegen eine Ablehnung der Einleitung eines Löschungsverfahrens ist gemäß § 58 Abs. 1 i.V.m. § 395 Abs. 3, § 393 Abs. 3 Satz 2 FamFG die Beschwerde eröffnet (vgl. Senat, 28. Februar 2017, 3 Wx 126/16 und 1. März 2016, 3 Wx 191/15 = ZIP 2016, 1068 m.w.N.).

    Das kommt im Falle der Löschung einer Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG nach nahezu einhelliger Auffassung, die auch vom Senat geteilt wird, nur dann in Betracht, wenn die Löschungseintragung auf einer Verletzung wesentlicher Verfahrensvorschriften beruht (vgl. etwa Keidel/Heinemann, FamFG § 394 Rn. 33; Senat, zuletzt 28. Februar 2017, 3 Wx 126/16 und 1. März 2016, 3 Wx 191/15, jeweils m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 17.10.2016 - 3 Wx 215/16

    Zur Löschung der Amtslöschung einer Gesellschaft im Handelsregister wegen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.06.2017 - 3 Wx 35/17
    Daher setzt bereits die Ankündigung der Löschungsabsicht nach § 394 Abs. 2 FamFG eine gerichtliche Überzeugungsbildung zur Vermögenslosigkeit durch Bewertung von Tatsachen voraus und darf daher erst nach Abschluss der zur Vermögenslosigkeit durchgeführten Ermittlungen erfolgen, wenn das Gericht über entsprechendzumindest vorläufig - gesicherte Erkenntnisse verfügt (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. Senat 17. Oktober 2016, 3 Wx 215/16 = NJW-RR 2017, 27, 14. September 2012, 3 Wx 62/12 = FGPrax 2013, 33 und 13. November 1996, 3 Wx 494/96 = NJW-RR 1997, S. 870 m.w.N. und Keidel/Heinemann, FamFG, § 394 Rz. 7.).
  • OLG Hamm, 12.11.1992 - 15 W 266/92
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.06.2017 - 3 Wx 35/17
    3 Z 154/76">3 Z 154/76; a.A. OLG Hamm, 12. November 1992, 15 W 266/92 = NJW-RR 1993, 547).
  • OLG Düsseldorf, 14.09.2012 - 3 Wx 62/12

    Amtslöschung der vollzogenen Löschung einer GmbH wegen Vermögenslosigkeit nur bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.06.2017 - 3 Wx 35/17
    Daher setzt bereits die Ankündigung der Löschungsabsicht nach § 394 Abs. 2 FamFG eine gerichtliche Überzeugungsbildung zur Vermögenslosigkeit durch Bewertung von Tatsachen voraus und darf daher erst nach Abschluss der zur Vermögenslosigkeit durchgeführten Ermittlungen erfolgen, wenn das Gericht über entsprechendzumindest vorläufig - gesicherte Erkenntnisse verfügt (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. Senat 17. Oktober 2016, 3 Wx 215/16 = NJW-RR 2017, 27, 14. September 2012, 3 Wx 62/12 = FGPrax 2013, 33 und 13. November 1996, 3 Wx 494/96 = NJW-RR 1997, S. 870 m.w.N. und Keidel/Heinemann, FamFG, § 394 Rz. 7.).
  • OLG Zweibrücken, 01.03.2002 - 3 W 38/02

    Handelsregisterverfahren: Amtslöschung einer vorzeitigen Löschung einer GmbH als

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.06.2017 - 3 Wx 35/17
    Denn bei Vorliegen eines wesentlichen Verfahrensmangels im Löschungsverfahren ist erst nach der Amtslöschung der Löschung im - etwaigen erneuten - Verfahren nach § 394 FamFG zu prüfen, ob die Gesellschaft tatsächlich vermögenslos ist (vgl. Keidel/Heinemann, FamFG, § 394 Rz. 34, so bereits Senat 5. August 1998, 3 Wx 304/98 = NJW-RR 1999, 1053 f.; OLG Zweibrücken 1. März 2002, 3 W 38/02 = NJW-RR 2002, 825 im Anschluss an BayObLG München, 8. Dezember 1977, …
  • OLG Düsseldorf, 13.11.1996 - 3 Wx 494/96

    Forderungen an die Feststellung der Vermögenslosigkeit durch das Registergericht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.06.2017 - 3 Wx 35/17
    Daher setzt bereits die Ankündigung der Löschungsabsicht nach § 394 Abs. 2 FamFG eine gerichtliche Überzeugungsbildung zur Vermögenslosigkeit durch Bewertung von Tatsachen voraus und darf daher erst nach Abschluss der zur Vermögenslosigkeit durchgeführten Ermittlungen erfolgen, wenn das Gericht über entsprechendzumindest vorläufig - gesicherte Erkenntnisse verfügt (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. Senat 17. Oktober 2016, 3 Wx 215/16 = NJW-RR 2017, 27, 14. September 2012, 3 Wx 62/12 = FGPrax 2013, 33 und 13. November 1996, 3 Wx 494/96 = NJW-RR 1997, S. 870 m.w.N. und Keidel/Heinemann, FamFG, § 394 Rz. 7.).
  • OLG Düsseldorf, 05.08.1998 - 3 Wx 304/98

    Rechtsfolgen der Amtslöschung einer GmbH ohne Löschungsankündigung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.06.2017 - 3 Wx 35/17
    Denn bei Vorliegen eines wesentlichen Verfahrensmangels im Löschungsverfahren ist erst nach der Amtslöschung der Löschung im - etwaigen erneuten - Verfahren nach § 394 FamFG zu prüfen, ob die Gesellschaft tatsächlich vermögenslos ist (vgl. Keidel/Heinemann, FamFG, § 394 Rz. 34, so bereits Senat 5. August 1998, 3 Wx 304/98 = NJW-RR 1999, 1053 f.; OLG Zweibrücken 1. März 2002, 3 W 38/02 = NJW-RR 2002, 825 im Anschluss an BayObLG München, 8. Dezember 1977, …
  • OLG Frankfurt, 19.10.2023 - 20 W 60/23

    Amtslöschungsverfahren nach § 395 Abs. 2 und 3 i.V.m. § 393 Abs. 3 bis 5 FamFG

    Dafür scheine eine Entscheidung des Oberlandesgericht Düsseldorf vom 23.06.2017, Az. I-3 Wx 35/17, zu sprechen, die feststelle, dass vor Löschung wegen Vermögenslosigkeit Insolvenzakten hätten geprüft werden müssen, nachdem das Insolvenzverfahren über das Vermögen der gelöschten Gesellschaft nicht nach Schlussverteilung, sondern mit Zustimmung der Gläubiger nach § 213 InsO eingestellt worden sei.
  • OLG Zweibrücken, 01.07.2022 - 3 W 6/22

    Aufnahme eines Amtslöschungsverfahrens nach Löschungsvermerk im Handelsregister

    Eine "Löschung der Löschung" kommt nach nahezu einhelliger Auffassung, die auch vom Senat geteilt wird, nur dann in Betracht, wenn die Löschungseintragung auf einer Verletzung wesentlicher Verfahrensvorschriften beruht (zum Fall der Löschung einer Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG: Senatsbeschluss vom 1. März 2002 - 3 W 38/02 -, Rn. 7, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. Juni 2017 - I-3 Wx 35/17 -, Rn. 17, juris; jeweils m.w.N.).

    Demgegenüber darf die Löschung gemäß §§ 394 Abs. 3, 393 Abs. 5 FamFG in den Fällen, in denen kein Widerspruch erhoben wird oder in denen dieser bereits rechtskräftig zurückgewiesen worden ist, ohne weiteres erfolgen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. Juni 2017 - I-3 Wx 35/17 -, Rn. 17 - 18, juris).

  • KG, 06.10.2021 - 22 W 63/21

    Eintragung der Löschung einer Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit

    bb) Ob eine Löschung der Löschung schon dann gerechtfertigt ist, wenn das Registergericht bei der Ermittlung der Vermögenslosigkeit Verfahrensfehler begangen hat (so OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. Juni 2017 - I-3 Wx 35/17 -, juris Rdn. 18f.; a.A. Bork/Jacoby/Müther, aaO, § 395 Rdn. 11), etwa wenn wie hier die Vermögensverhältnisse überhaupt nicht aufgeklärt werden, kann offenbleiben.
  • KG, 04.10.2021 - 22 W 63/21

    Beschwerde gegen die Amtslöschung einer Gesellschaft Ausdrücklicher

    bb) Ob eine Löschung der Löschung schon dann gerechtfertigt ist, wenn das Registergericht bei der Ermittlung der Vermögenslosigkeit Verfahrensfehler begangen hat (so OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. Juni 2017 - I-3 Wx 35/17 -, juris Rdn. 18f.; a.A. Bork/Jacoby/Müther, aaO, § 395 Rdn. 11), etwa wenn wie hier die Vermögensverhältnisse überhaupt nicht aufgeklärt werden, kann offenbleiben.
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