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   OLG Düsseldorf, 23.09.2015 - I-3 Wx 167/15   

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OLG Düsseldorf, 23.09.2015 - I-3 Wx 167/15 (https://dejure.org/2015,29878)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.09.2015 - I-3 Wx 167/15 (https://dejure.org/2015,29878)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. September 2015 - I-3 Wx 167/15 (https://dejure.org/2015,29878)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 40, 58 Nr. 4, 67 Abs. 1
    Einberufung neuer Mitgliederversammlung eines Vereins bei fehlender Beschlussfähigkeit; Eventualeinberufung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Wiederholung einer zurückgenommenen Anmeldung zum Vereinsregister; Zulässigkeit der Auflösung einer nicht beschlussfähigen Mitgliederversammlung unter gleichzeitiger Einberufung der anwesenden Mitglieder als neue Mitgliederversammlung

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BGB § 40 ; BGB § 58 Nr. 4 ; BGB § 67 Abs. 1
    Zulässigkeit der Wiederholung einer zurückgenommenen Anmeldung zum Vereinsregister

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 43
  • MDR 2015, 1312
  • Rpfleger 2016, 105
  • NZG 2015, 1321
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 30.11.2009 - 3 W 232/09

    Prüfungskompetenz des Registergerichts hinsichtlich des Zustandekommens von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.09.2015 - 3 Wx 167/15
    Die Beachtung von Ordnungsvorschriften - zum Beispiel bezüglich der Einberufung der Mitgliederversammlung - hat es nur dann einer Prüfung zu unterziehen, wenn im Einzelfall begründete Zweifel am wirksamen Zustandekommen des Änderungsbeschlusses bestehen (OLG Düsseldorf, FGPrax 2010, 43 [17]).

    Ein Vereinsbeschluss ist grundsätzlich ungültig - eine entsprechende Anwendung der §§ 241 ff. AktG kommt nicht in Betracht -, wenn nicht alle Mitglieder in der durch die Satzung bestimmten Weise (§ 58 Nr. 4 BGB) zur Mitgliederversammlung eingeladen worden sind (BGH, NJW 1973, 253; NJW 2008, 69 ff.; OLG Düsseldorf, FGPrax 2010, 43 [18]).

  • BGH, 02.07.2007 - II ZR 111/05

    Parteifähigkeit des nicht rechtsfähigen Vereins; Zulässigkeit einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.09.2015 - 3 Wx 167/15
    Ein Vereinsbeschluss ist grundsätzlich ungültig - eine entsprechende Anwendung der §§ 241 ff. AktG kommt nicht in Betracht -, wenn nicht alle Mitglieder in der durch die Satzung bestimmten Weise (§ 58 Nr. 4 BGB) zur Mitgliederversammlung eingeladen worden sind (BGH, NJW 1973, 253; NJW 2008, 69 ff.; OLG Düsseldorf, FGPrax 2010, 43 [18]).
  • BGH, 10.10.1988 - II ZR 51/88

    Eventualeinberufung einer Wiederholungsversammlung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.09.2015 - 3 Wx 167/15
    Die Mitglieder müssen über die Notwendigkeit ihrer Teilnahme entscheiden, terminlich disponieren und sich in angemessener Weise auf die zur Beratung stehenden Themen vorbereiten können (BGH NJW-RR 1989, 376 [377]).
  • BGH, 08.05.1990 - VI ZR 321/89

    Zulässigkeit eines Rechtsmittels bei gewillkürter Prozeßvertretung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.09.2015 - 3 Wx 167/15
    Dadurch soll ein anders nicht lösbarer Konflikt vermieden werden, der durch unterschiedliche Rechtsansichten zur Vertretungsbefugnis entsteht (vgl. Keidel/Zimmermann FamFG, 18. Aufl., § 9, 6; BGHZ 111, 219 [8]; Zöller-Vollkommer, Zivilprozessordnung, 30. Aufl., 2015, § 56 Rdz. 13).
  • BGH, 09.07.1986 - IVb ZB 55/86

    Verbindung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe mit Einlegung der Berufung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.09.2015 - 3 Wx 167/15
    Anders als in dem der Entscheidung des Bundesgerichtshofes (NJW-RR 1987, 376) zugrunde liegenden Fall, ist zudem in § 9 Abs. 8 S. 2 der Satzung des Beteiligten nicht geregelt, in welcher Form zu einer derartigen "Anschlussversammlung" einzuladen sei.
  • BayObLG, 18.09.2002 - 3Z BR 148/02

    Eventualeinberufung der Wiederholungsversammlung aufgrund Vereinssatzung -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.09.2015 - 3 Wx 167/15
    Die "vorsorgliche" Einberufung in Verbindung mit der Einberufung der ersten Mitgliederversammlung ist ohne satzungsmäßige Grundlage nicht ordnungsgemäß (vgl. Bay ObLG, NJW-RR 2002, 1612[1613]; Reuter in: Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 6. Aufl., 2012, § 36, Rdz. 7).
  • OLG Hamm, 20.11.2019 - 27 W 76/19
    In einer Mitgliederversammlung getroffene Vereinsbeschlüsse stellen sich grundsätzlich als nichtig dar, wenn nicht alle Mitglieder ordnungsgemäß - also in der nach der Satzung bestimmten Form und Frist, § 58 Nr. 4 BGB - geladen worden sind (BGH, Urteil v. 09.11.1972, Az. II ZR 63/71, Rn. 9; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 23.09.2015, Az. 3 Wx 167/15, Rn. 23 m.w.N.; Senat, Beschluss v. 28.07.2015, Az. I-27 W 52/15; Senat, Beschluss v. 26.04.2018, Az. I-27 W 55/18).
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