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OLG Düsseldorf, 23.12.2016 - I-3 Wx 259/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Nichtabhilfeentscheidung
- rewis.io
- erbrechtsiegen.de
Anfechtung Erbausschlagung - bedingte Erbausschlagung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die Nichtabhilfeentscheidung
- rechtsportal.de
Anforderungen an die Nichtabhilfeentscheidung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Emmerich, 18.10.2016 - 80 VI 193/16
- OLG Düsseldorf, 23.12.2016 - I-3 Wx 259/16
Papierfundstellen
- FamRZ 2017, 1085
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Hamm, 10.05.2010 - 15 W 200/10
Anforderungen an die Begründung einer Nichtabhilfeentscheidung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.12.2016 - 3 Wx 259/16
Es ist grundsätzlich ausreichend, wenn nach dem Inhalt der Beschwerde und dem sonstigen Akteninhalt nachvollziehbar ist, dass das Amtsgericht die Begründung der Beschwerde zumindest in seine Erwägungen hinsichtlich der Nichtabhilfeentscheidung mit einbezogen hat (vgl. OLG Hamm, 10. Mai 2010, 15 W 200/10 = FGPrax 2010, 266). - OLG Düsseldorf, 08.06.2006 - 9 WF 68/06
Fortgeltung des bisherigen Geburtsnamens bei der Adoption eines Volljährigen
Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.12.2016 - 3 Wx 259/16
Unter diesen Umständen war es unzureichend, der Beschwerde "aus den Gründen der angefochtenen Entscheidung" nicht abzuhelfen, ohne auf den (neuen) rechtlichen Aspekt der "bedingten" Ausschlagung einzugehen (vgl. zu den Anforderungen an die Abhilfe bei bislang nicht erörterten Gesichtspunkten auch Keidel/Sternal, FamFG, § 68 Rn. 12 m.w.N. unter Hinweis auf OLG Düsseldorf, 8. Juni 2006, 9 WF 69/06 = FamRZ 2006, 1551 und OLG München, 12. September 2003, 21 W 2186/03 = MDR 2004, 291 f.). - OLG München, 12.09.2003 - 21 W 2186/03
Begründungszwang für Nichtabhilfenentscheidung; Prozesskostenhilfe
Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.12.2016 - 3 Wx 259/16
Unter diesen Umständen war es unzureichend, der Beschwerde "aus den Gründen der angefochtenen Entscheidung" nicht abzuhelfen, ohne auf den (neuen) rechtlichen Aspekt der "bedingten" Ausschlagung einzugehen (vgl. zu den Anforderungen an die Abhilfe bei bislang nicht erörterten Gesichtspunkten auch Keidel/Sternal, FamFG, § 68 Rn. 12 m.w.N. unter Hinweis auf OLG Düsseldorf, 8. Juni 2006, 9 WF 69/06 = FamRZ 2006, 1551 und OLG München, 12. September 2003, 21 W 2186/03 = MDR 2004, 291 f.). - OLG München, 04.02.2010 - 31 Wx 13/10
Beschwerde in der freiwilligen Gerichtsbarkeit: Form der Entscheidung des …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.12.2016 - 3 Wx 259/16
Weist das Nichtabhilfeverfahren schwere Mängel auf, kann das Beschwerdegericht unter Aufhebung der Nichtabhilfe- und Vorlageverfügung die Sache an das Erstgericht zur erneuten Durchführung des Abhilfeverfahrens zurückgegeben (OLG München, 31 Wx 13/10 m.w.N.), damit dieses seiner Pflicht zur Selbstkontrolle und zur Entlastung des Beschwerdegerichts nachkommen kann.
- OLG Düsseldorf, 21.09.2017 - 3 Wx 173/17
Anfechtung der Ausschlagung einer Erbschaft wegen Irrtums über das Vorhandensein …
Da diese Erwartung jedoch in keiner Weise Niederschlag in der Ausschlagungserklärung gefunden hat, liegt darin keine Bedingung im Rechtssinne, die gem. § 1947 BGB die Unwirksamkeit der Ausschlagung zur Folge hätte (vgl. Staudinger/Otte, BGB, Neubearbeitung 2017, § 1954, 5 m.N.; auch Senat Beschluss vom 23. Dez. 2016,I-3 Wx 259/16 zitiert nach juris).