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   OLG Düsseldorf, 25.11.2014 - I-21 U 172/12   

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https://dejure.org/2014,50544
OLG Düsseldorf, 25.11.2014 - I-21 U 172/12 (https://dejure.org/2014,50544)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.11.2014 - I-21 U 172/12 (https://dejure.org/2014,50544)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. November 2014 - I-21 U 172/12 (https://dejure.org/2014,50544)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 399 Alt. 2; UmwG § 20 Abs. 1 Nr. 1
    Rechtsgeschäftlich vereinbartes Abtretungsverbot und Forderungsübergang infolge einer Verschmelzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übergang von Forderungen im Zuge der Verschmelzung zweier Gesellschaften bei Vereinbarung eines Abtretungsverbots

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Forderungsübergang bei Verschmelzung trotz rechtsgeschäftlichen Abtretungsverbots

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    UmwG §§ 2 ff; BGB § 399 Satz 2
    Übergang von Forderungen im Zuge der Verschmelzung zweier Gesellschaften bei Vereinbarung eines Abtretungsverbots

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abschlagsrechnungen sind im VOB-Vertrag zu 100% zu bezahlen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Forderungsübergang bei einer Verschmelzung trotz eines zwischen übertragendem Rechtsträger als Gläubiger und Schuldner rechtsgeschäftlich vereinbarten Abtretungsverbot wirksam

  • ra-dp.de (Kurzinformation)

    Abschlagszahlungen sind zu 100% zu bezahlen

  • kanzlei-schenderlein.de (Kurzinformation)

    Kostenerstattung für die Beseitigung von Mängeln vor Abnahme

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Forderungsübergang bei einer Verschmelzung trotz eines zwischen übertragendem Rechtsträger als Gläubiger und Schuldner rechtsgeschäftlich vereinbarten Abtretungsverbot wirksam

  • dreher-partner.de (Kurzinformation)

    Abschlagsrechnungen sind bei einem VOB-Vertrag zu 100% zu bezahlen!

  • freier-goetz.de (Kurzinformation)

    Abschlagsrechnungen sind im VOB-Vertrag zu 100% zu bezahlen!

  • freier-goetz.de (Kurzinformation)

    Mängel vor der Abnahme: Ohne Kündigung keine Estattung der Mängelbeseitigungskosten!

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    UmwG §§ 2 ff; BGB § 399 Satz 2
    Übergang von Forderungen im Zuge der Verschmelzung zweier Gesellschaften bei Vereinbarung eines Abtretungsverbots

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mängel vor Abnahme: Keine Kündigung, keine Kostenerstattung! (IBR 2015, 245)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Abschlagsrechnungen sind im VOB-Vertrag zu 100% zu bezahlen! (IBR 2015, 295)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2015, 1289
  • BauR 2015, 1868
  • NZG 2015, 561
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • KG, 23.11.1987 - 24 U 6857/86
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.11.2014 - 21 U 172/12
    Inwieweit ein zwischen Schuldner und Gläubiger verabredetes Abtretungsverbot nach § 399 S. 2 BGB auch bei einem Forderungsübergang im Rahmen einer Gesamtrechtsnachfolge durch Verschmelzung von Gesellschaften nach §§ 2ff UmwG Geltung beanspruchen kann und damit dazu führt, dass der übernehmende Rechtsträger nicht Inhaber der von dem vereinbarten Abtretungsverbot umfassten Forderung wird, ist von der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht entschieden und wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. einerseits OLG Oldenburg, Urteil vom 17.12.1997, 2 U 219/97, OLGR Oldenburg 2000, 65-67 zit. nach juris Tz. 8ff; andererseits KG Berlin, Urteil vom 23.11.1987, 24 U 6857/86, NJW-RR 1988, 852, 853) und in der rechtswissenschaftlichen Literatur (befürwortend: ohne nähere Begründung Palandt/Grüneberg, BGB, 74. Auf. 2014, Rz. 1 zu § 412; PWW/Müller, BGB, Rz. 4 zu § 412; ablehnend für die Gesamtrechtsnachfolge, soweit es keine ausdrücklichen Regelungen zu den Wirkungen eines vertraglichen Abtretungsverbotes gibt, Rohe in Beck´scher Online-Kommentar, BGB, Stand 2013, Rz. 1 zu § 412; ebenfalls differenzierend Roth in Münchener Kommentar, BGB, 6. Aufl. 2012, Rz. 15 zu § 412; ihm folgend Rosch JurisPK-BGB, 6. Aufl. 2012, § 312 Rz. 35; Busche in Staudinger, BGB, Bearbeitung 2012, Rz. 9 zu § 412; explizit ablehnend die Spezialliteratur zum Umwandlungsgesetz; Henssler/Strohn, Gesellschaftsrechts, 2011, Rn 4f zu § 20 UmwG) uneinheitlich beantwortet.Der Senat schließt sich der Auffassung an, derzufolge ein rechtsgeschäftlich vereinbartes Abtretungsverbot dem Forderungsübergang im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge anlässlich einer Verschmelzung von Gesellschaften nach §§ 2ff UmwG nicht entgegensteht.
  • BGH, 21.10.1999 - VII ZR 185/98

    Schadensersatz wegen Behinderung durch verspätet fertiggestellte Vorgewerke

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.11.2014 - 21 U 172/12
    Richtig ist, dass der BGH in seiner vom Landgericht bereits zitierten Entscheidung vom 21.10.1999 - VII ZR 185/98 - NZBau 2000, 187, 188 unter 3. im Bezug auf den dort näher behandelten Anspruch aus § 642 BGB ausgeführt hat, dass dieser Anspruch (im Unterschied zum Anspruch aus § 286 Abs. 1 BGB) nicht entgangenen Gewinn und Wagnis umfasse.
  • BGH, 24.02.2005 - VII ZR 225/03

    Rechte des Auftragnehmers bei endgültiger Erfüllungsverweigerung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.11.2014 - 21 U 172/12
    Die vom Landgericht insoweit herangezogene Entscheidung des BGH vom 24.02.2005, NJW 2005, 1650 stellt in diesem Kontext lediglich heraus, dass der Umstand, dass der Vertrag gemäß §§ 648 a, 643 BGB a. F. nach einer Erfüllungsverweigerung des Auftraggebers und einer gesetzten Frist und Nachfrist zur Sicherheitsleistung als aufgehoben gilt, ein Schadensersatzbegehren des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber wegen endgültiger Verweigerung der Vertragserfüllung nicht ausgeschlossen ist.
  • BGH, 27.07.2006 - VII ZR 202/04

    Zusätzliche Vergütung von Leistungen nach vorzeitiger Beendigung des Vertrages;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.11.2014 - 21 U 172/12
    Der Unternehmer ist, wenn der Vertrag wegen einer vom Besteller zu vertretenden Vertragsverletzung vorzeitig beendet wird, berechtigt, eine Vergütung für nicht erbrachte Leistungen unter Abzug ersparter Aufwendungen und eines durch die anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft zu erzielenden Erwerbs zu verlangen (vgl. BGH, Urteil vom 27.07.2006 - VII ZR 202/04 - NZBau 2006 777, 779 TZ 40).
  • OLG Oldenburg, 17.12.1997 - 2 U 219/97

    Übergang eines Mietvertrags auf den Rechtsnachfolger des Mieters bei Umwandlung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.11.2014 - 21 U 172/12
    Inwieweit ein zwischen Schuldner und Gläubiger verabredetes Abtretungsverbot nach § 399 S. 2 BGB auch bei einem Forderungsübergang im Rahmen einer Gesamtrechtsnachfolge durch Verschmelzung von Gesellschaften nach §§ 2ff UmwG Geltung beanspruchen kann und damit dazu führt, dass der übernehmende Rechtsträger nicht Inhaber der von dem vereinbarten Abtretungsverbot umfassten Forderung wird, ist von der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht entschieden und wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. einerseits OLG Oldenburg, Urteil vom 17.12.1997, 2 U 219/97, OLGR Oldenburg 2000, 65-67 zit. nach juris Tz. 8ff; andererseits KG Berlin, Urteil vom 23.11.1987, 24 U 6857/86, NJW-RR 1988, 852, 853) und in der rechtswissenschaftlichen Literatur (befürwortend: ohne nähere Begründung Palandt/Grüneberg, BGB, 74. Auf. 2014, Rz. 1 zu § 412; PWW/Müller, BGB, Rz. 4 zu § 412; ablehnend für die Gesamtrechtsnachfolge, soweit es keine ausdrücklichen Regelungen zu den Wirkungen eines vertraglichen Abtretungsverbotes gibt, Rohe in Beck´scher Online-Kommentar, BGB, Stand 2013, Rz. 1 zu § 412; ebenfalls differenzierend Roth in Münchener Kommentar, BGB, 6. Aufl. 2012, Rz. 15 zu § 412; ihm folgend Rosch JurisPK-BGB, 6. Aufl. 2012, § 312 Rz. 35; Busche in Staudinger, BGB, Bearbeitung 2012, Rz. 9 zu § 412; explizit ablehnend die Spezialliteratur zum Umwandlungsgesetz; Henssler/Strohn, Gesellschaftsrechts, 2011, Rn 4f zu § 20 UmwG) uneinheitlich beantwortet.Der Senat schließt sich der Auffassung an, derzufolge ein rechtsgeschäftlich vereinbartes Abtretungsverbot dem Forderungsübergang im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge anlässlich einer Verschmelzung von Gesellschaften nach §§ 2ff UmwG nicht entgegensteht.
  • BGH, 22.09.2016 - VII ZR 298/14

    Bauvertrag: Auslegung des in einem Bauvertrag vereinbarten Abtretungsverbots;

    Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in BauR 2015, 1868 veröffentlicht ist, hat - soweit für die Revision noch von Interesse - zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen folgendes ausgeführt:.
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