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   OLG Düsseldorf, 26.07.2017 - I-3 Wx 125/17, I-3 Wx 134/17   

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https://dejure.org/2017,37190
OLG Düsseldorf, 26.07.2017 - I-3 Wx 125/17, I-3 Wx 134/17 (https://dejure.org/2017,37190)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.07.2017 - I-3 Wx 125/17, I-3 Wx 134/17 (https://dejure.org/2017,37190)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. Juli 2017 - I-3 Wx 125/17, I-3 Wx 134/17 (https://dejure.org/2017,37190)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Zurückweisung der Eintragung eines Eigentumswechsels, einer Rückauflassungsvormerkung sowie der Löschung zweier Grundpfandrechte; Kostenentscheidung bei Zurückweisung eines Eintragungsantrags wegen Nichtzahlung des Kostenvorschusses

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Zurückweisung der Eintragung eines Eigentumswechsels, einer Rückauflassungsvormerkung sowie der Löschung zweier Grundpfandrechte; Kostenentscheidung bei Zurückweisung eines Eintragungsantrags wegen Nichtzahlung des Kostenvorschusses

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Zurückweisung der Eintragung eines Eigentumswechsels, einer Rückauflassungsvormerkung sowie der Löschung zweier Grundpfandrechte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 78
  • FGPrax 2017, 200
  • Rpfleger 2018, 14
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Jena, 15.10.2014 - 3 W 390/14

    Zahlung eines Kostenvorschusses in Grundbuchsachen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.07.2017 - 3 Wx 125/17
    Dabei haben jedoch die Interessen des Betroffenen nicht generell Vorrang vor der effektiven Durchsetzung des Kosteninteresses, andererseits darf das besagte Risiko nicht in keinem Verhältnis zur Verzögerung der Erledigung stehen (zu allem Vorstehenden: OLG München JurBüro 2016, 37 f; OLG Jena, Beschluss vom 15. Oktober 2014 in Sachen 3 W 390/14; Korintenberg-Klüsener, GNotKG, 20. Aufl. 2017, § 13 Rdnr. 20-22 und 26-30a m. zahlr. Nachw.).
  • OLG München, 30.09.2015 - 34 Wx 293/15

    Überprüfung einer grundbuchamtlichen Zwischenverfügung, die die Erledigung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.07.2017 - 3 Wx 125/17
    Dabei haben jedoch die Interessen des Betroffenen nicht generell Vorrang vor der effektiven Durchsetzung des Kosteninteresses, andererseits darf das besagte Risiko nicht in keinem Verhältnis zur Verzögerung der Erledigung stehen (zu allem Vorstehenden: OLG München JurBüro 2016, 37 f; OLG Jena, Beschluss vom 15. Oktober 2014 in Sachen 3 W 390/14; Korintenberg-Klüsener, GNotKG, 20. Aufl. 2017, § 13 Rdnr. 20-22 und 26-30a m. zahlr. Nachw.).
  • OLG München, 16.04.2018 - 34 Wx 93/18

    Ablehnung einer Grundbuchrechtspflegerin wegen Besorgnis der Befangenheit

    Das Rechtsschutzbedürfnis an einer Überprüfung der Entscheidung zur Rechtspflegerablehnung entfällt auch nicht deshalb, weil gegen die im Wege der Zwischenverfügung nach § 18 GBO ergangene Entscheidung der Rechtspflegerin, soweit darin die Eintragungstätigkeit von der vorherigen Gebühreneinzahlung abhängig gemacht wurde, das Rechtsmittel der Beschwerde nach § 82 Abs. 1 Satz 1 GNotKG (vgl. OLG Köln vom 17.11.2017 - 2 Wx 248/17, juris; OLG Düsseldorf Rpfleger 2018, 14; Demharter § 71 Rn. 85) gegeben ist (Zöller/Vollkommer ZPO 32. Aufl. § 49 Rn. 3).
  • OLG Düsseldorf, 06.12.2019 - 3 Wx 177/19

    Zurückweisung eines Eintragungsantrags wegen Nichteinzahlung eines

    Zwar hat der Senat (NJW-RR 2018, 78) die Auffassung vertreten, in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit komme die Zurückweisung eines Antrags wegen Nichteinzahlung des Kostenvorschusses lediglich dann in Betracht, wenn sich aufgrund gesetzlicher Vorschriften das Ruhen des Verfahrens verbiete (zu § 8 Abs. 2 KostO: OLG Köln, Beschluss vom 5. August 2010, 2 Wx 116/10 - zitiert nach juris, und OLG Frankfurt FamRZ 1994, 254; Klüsener, in: Korintenberg, Gerichts- und Notarkostengesetz, 20. Auflage 2017, § 13 Rn. 22 Klahr, in: BeckOK Kostenrecht, Stand: 1. Juni 2019, § 13 GNotKG Rn. 64).
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