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   OLG Düsseldorf, 27.01.2015 - I-20 U 192/13   

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https://dejure.org/2015,61041
OLG Düsseldorf, 27.01.2015 - I-20 U 192/13 (https://dejure.org/2015,61041)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.01.2015 - I-20 U 192/13 (https://dejure.org/2015,61041)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. Januar 2015 - I-20 U 192/13 (https://dejure.org/2015,61041)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    DesignG § 38 Abs. 1; DesignG § 42 Abs. 1
    Ansprüche wegen Verletzung eines eingetragenen Designs für ein Damenschuhmodell

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 12.07.2012 - I ZR 102/11

    Kinderwagen II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.01.2015 - 20 U 192/13
    Dabei setzt die Bezeichnung "informiert" voraus, dass der Benutzer, ohne dass er ein Entwerfer oder technischer Sachverständiger wäre, verschiedene Geschmacksmuster kennt, die es in dem betroffenen Wirtschaftsbereich gibt, dass er gewisse Kenntnisse in Bezug auf die Elemente besitzt, die diese Geschmacksmuster für gewöhnlich aufweisen, und dass er diese Produkte aufgrund seines Interesses an ihnen mit vergleichsweise großer Aufmerksamkeit benutzt (EuGH, GRURInt 2012, 43 Rn. 59 - PepsiCo; BGH, GRUR 2013, 285 Rn. 55 - Kinderwagen II).

    Eine hohe Designdichte und ein kleiner Gestaltungsspielraum des Entwerfers können zu einem engen Schutzumfang des Designs mit der Folge führen, dass bereits geringe Gestaltungsunterschiede beim informierten Benutzer einen anderen Gesamteindruck hervorrufen, während umgekehrt eine geringe Designdichte und damit ein großer Gestaltungsspielraum des Entwerfers einen weiten Schutzumfang des Designs zur Folge haben können, so dass selbst größere Gestaltungsunterschiede beim informierten Benutzer möglicherweise keinen anderen Gesamteindruck erwecken (BGH, GRUR 2013, 285 Rn. 31 - Kinderwagen II).

    Der Schutzumfang wird daher durch die Designdichte einerseits und die Ausnutzung des Gestaltungsspielraums durch den Entwerfer und den dadurch erreichten Abstand vom Formenschatz andererseits bestimmt (BGH, GRUR 2013, 285 Rn. 32 - Kinderwagen II).

    Maßgeblich ist vielmehr der jeweilige Gesamteindruck der sich gegenüberstehenden Design, der darüber entscheidet, wie groß die Ähnlichkeit des Klagedesigns mit dem vorbekannten Formenschatz ist (BGH, GRUR 2013, 285 Rn. 34 - Kinderwagen II).

    Bei der Bestimmung des Gesamteindrucks sind nicht nur die Übereinstimmungen, sondern auch die Unterschiede der Designs zu berücksichtigen (BGH, GRUR 2011, 142 Rn. 20 - Untersetzer; GRUR 2013, 285 Rn. 30 - Kinderwagen II).

  • BGH, 17.07.2008 - I ZR 219/05

    Clone-CD

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.01.2015 - 20 U 192/13
    Der Abmahnende hat einen Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag, wenn ihm gegenüber dem Abgemahnten zum Zeitpunkt der Abmahnung ein Unterlassungsanspruch zustand und die Abmahnung dem Interesse und dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Abgemahnten entsprach (BGH, GRUR 2008, 996 Tz. 11 - Clone-CD).

    Diese Voraussetzung ist regelmäßig erfüllt, wenn der Abmahnende den Abgemahnten wegen dessen Rechtsverstoß auch gerichtlich hätte auf Unterlassung in Anspruch nehmen können (BGH, GRUR 2008, 996 Tz. 34 - Clone-CD; GRUR 1973, 384, 385 - Goldene Armbänder).

  • BGH, 17.11.2014 - I ZR 97/13

    Annahme einer vertragsstrafebewehrten Unterlassungserklärung durch einen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.01.2015 - 20 U 192/13
    Nicht als Entgeltforderungen anzusehen sind danach Ansprüche aus einem Vertragsstrafeversprechen und Ansprüche auf Erstattung von Abmahnkosten (BGH, Urt. 17. Nov. 2014, I ZR 97/13, Rn. 27, BeckRS 2014, 23587; Köhler/ Bornkamm, UWG, 32. Aufl., § 12 Rn. 1.100a).
  • BGH, 19.01.2001 - V ZR 437/99

    Verwerfliche Gesinnung des Begünstigten beim wucherähnlichen Geschäft; Anwendung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.01.2015 - 20 U 192/13
    Da die Entscheidung insoweit unter der auflösenden Bedingung stand, dass dem Hauptantrag nicht stattgegeben wird, fehlt es ihr nunmehr an einer verfahrensrechtlichen Grundlage (BGH, NJW 2001, 1127, 1130; Rimmelspacher in: Münchener Kommentar zur ZPO, 4. Aufl., § 528 Rn. 43).
  • BGH, 10.05.1974 - I ZR 80/73
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.01.2015 - 20 U 192/13
    Wer ein in besonderer Weise gestaltetes Erzeugnis vertreiben will, muss sich gewissenhaft davon überzeugen, dass er kein besseres Recht eines anderen verletzt (BGH, GRUR 1974, 735, 737 - Pharmamedan, zum Markenrecht).
  • BGH, 19.05.2010 - I ZR 71/08

    Untersetzer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.01.2015 - 20 U 192/13
    Bei der Bestimmung des Gesamteindrucks sind nicht nur die Übereinstimmungen, sondern auch die Unterschiede der Designs zu berücksichtigen (BGH, GRUR 2011, 142 Rn. 20 - Untersetzer; GRUR 2013, 285 Rn. 30 - Kinderwagen II).
  • EuG, 14.06.2011 - T-68/10

    Sphere Time / OHMI - Punch (Montre attachée à une lanière) -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.01.2015 - 20 U 192/13
    Insoweit ist auf das Verständnis des "informierten Benutzers" abzustellen, einer Person, die das Produkt, welches das Geschmacksmuster verkörpert, zu dem für dieses Produkt vorgesehenen Zweck benutzt (EuG, GRUR Int 2011, 746 Rn. 51 - Sphere Time).
  • EuGH, 20.10.2011 - C-281/10

    PepsiCo / Grupo Promer Mon Graphic - Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. 6/2002 -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.01.2015 - 20 U 192/13
    Dabei setzt die Bezeichnung "informiert" voraus, dass der Benutzer, ohne dass er ein Entwerfer oder technischer Sachverständiger wäre, verschiedene Geschmacksmuster kennt, die es in dem betroffenen Wirtschaftsbereich gibt, dass er gewisse Kenntnisse in Bezug auf die Elemente besitzt, die diese Geschmacksmuster für gewöhnlich aufweisen, und dass er diese Produkte aufgrund seines Interesses an ihnen mit vergleichsweise großer Aufmerksamkeit benutzt (EuGH, GRURInt 2012, 43 Rn. 59 - PepsiCo; BGH, GRUR 2013, 285 Rn. 55 - Kinderwagen II).
  • EuGH, 18.10.2012 - C-101/11

    Neuman und Galdeano del Sel / José Manuel Baena Grupo - Rechtsmittel -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.01.2015 - 20 U 192/13
    Der Begriff des informierten Benutzers steht zwischen dem im Markenbereich anwendbaren Begriff des Durchschnittsverbrauchers, von dem keine speziellen Kenntnisse erwartet werden und der im Allgemeinen keinen direkten Vergleich zwischen den einander gegenüberstehenden Marken anstellt, und dem im Patenrecht anwendbaren Begriff des Fachmanns als Sachkundigen mit profunden technischen Fertigkeiten (EuGH, GRUR 2013, 178 Rn. 53 - Banea Grupo).
  • BGH, 02.03.1973 - I ZR 5/72

    Gebührenrechtliche Zurechnung eines Schreibens eines Rechtsanwalts in einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.01.2015 - 20 U 192/13
    Diese Voraussetzung ist regelmäßig erfüllt, wenn der Abmahnende den Abgemahnten wegen dessen Rechtsverstoß auch gerichtlich hätte auf Unterlassung in Anspruch nehmen können (BGH, GRUR 2008, 996 Tz. 34 - Clone-CD; GRUR 1973, 384, 385 - Goldene Armbänder).
  • LG Düsseldorf, 08.05.2014 - 14c O 41/14

    Wettbewebswidrigkeit des Vertriebs eines nachahmenden Erzeugnisses (hier:

  • OLG Köln, 19.09.2014 - 20 U 69/14

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung eines Versicherungsvertrages nach

    Dass auch ein einem Verbraucher eingeräumtes Widerrufsrecht unter besonderen Umständen als verwirkt angesehen werden kann, entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, NJW-RR 2005, 180, Rz. 23/24; vgl. zu allem auch die Senatsbeschlüsse vom 27. Januar 2014 und vom 9. April 2014 in der Sache 20 U 192/13).
  • OLG Dresden, 20.08.2018 - 4 U 644/18

    Verwirkung des Widerspruchsrechts des Versicherungsnehmers einer

    Maßgeblich ist insofern auch der Zweck des Widerrufsrechtes, dem Versicherungsnehmer, der sich möglicherweise übereilt zu einem Vertragsabschluss entschieden hat, eine rechtliche Handhabe zu geben, um sich kurzfristig vom Vertrag wieder lösen zu können (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 09.04.2014 - 20 U 192/13, Anlage B 7).
  • OLG Köln, 10.02.2015 - 20 U 192/14

    Verwirkung des Rechts auf Widerruf der zum Abschluss einer

    Dass auch ein einem Verbraucher eingeräumtes Widerrufsrecht unter besonderen Umständen als verwirkt angesehen werden kann, entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, NJW-RR 2005, 180, Rz. 23/24; vgl. zu allem auch die Senatsbeschlüsse vom 27. Januar 2014 und vom 9. April 2014 - 20 U 192/13 - sowie das Senatsurteil vom 19. September 2014 - 20 U 69/14 -).
  • LG Köln, 12.05.2022 - 33 O 9/22
    Ein stilistischer Bruch, der geeignet wäre, einen abweichenden Gesamteindruck zu begründen (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 27.01.2015 - I -20 U 192/13, juris), liegt gerade nicht vor.
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