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OLG Düsseldorf, 28.02.2018 - 4 Kart 3/17 OWi |
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Verfahrensgang
- OLG Düsseldorf, 28.02.2018 - 4 Kart 3/17 OW
- BGH, 09.07.2019 - KRB 37/19
- OLG Düsseldorf, 17.08.2020 - 6 Kart 10/19
- BGH, 24.12.2021 - KRB 11/21
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 28.06.2005 - KRB 2/05
Verjährungsunterbrechung gegenüber Organen (Wirkung für verjährte Handlungen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.02.2018 - 4 Kart 3/17
Solange die vereinbarte Wettbewerbsbeschränkung praktiziert wird, liegt dieselbe Verletzung des durch das GWB als Institution geschützten Wettbewerbs vor, so dass die verschiedenen der Kartelldurchführung dienenden Akte und Handlungen durch die Grundabsprache zu einer Bewertungseinheit zusammengefasst werden und nur eine einheitliche Zuwiderhandlung darstellen (vgl.: BGH, Beschluss v. 28.06.2005 - KRB 2/05, JW 2006, 163, 164 - Berliner Transportbeton I;… Dannecker/Biermann, a.a.O., § 81 Rn. 54).Sie werden vielmehr vom gesetzlichen Tatbestand als bloße Folgeabsprachen mit den die Grundeinigung aufrechterhaltenden Tatbeiträgen zu einer Bewertungseinheit mit der Folge verbunden, dass jeweils nur eine einheitliche Kartellordnungswidrigkeit vorliegt (vgl.: BGH, Beschluss vom 28.06.2005 - KRB 2/05, WuW/E DE-R 1567-1571, zitiert nach juris Rz. 11 m.w.N. - Berliner Transportbeton I).
- OLG Düsseldorf, 26.01.2017 - 4 Kart 6/15
"Süßwarenkartell"
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.02.2018 - 4 Kart 3/17
Stets ist die zu untersuchende Vereinbarung oder andere Koordinierungsmaßnahme im Einzelfall unter Berücksichtigung vor allem ihres Gegenstands, der Zahl und Bedeutung der beteiligten Unternehmen sowie des wirtschaftlichen Zusammenhangs, in dem die Vereinbarung steht, in Hinsicht auf die Eignung zur Abschottungswirkung zu würdigen (vgl. Senat, Urteil vom 26.01.2017 - V-4 Kart 6/15 (OWi), Umdruck S. 207/208 m.w.N.).Entscheidend ist, wie die ausdrückliche oder stillschweigende Willensäußerung unter den tatsächlichen Umständen von den Empfängern zu verstehen war (vgl. Senat, Urteil vom 26.01.2017 - V-4 Kart 6/15 (OWi), Umdruck Seite 209 m.w.N.).
- OLG Düsseldorf, 22.08.2012 - 4 Kart 5/11
Umfang der Akteneinsicht eines Drittbetroffenen in einem Bußgeldverfahren wegen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.02.2018 - 4 Kart 3/17
Diese horizontale Kartellvereinbarung und ihre Umsetzung waren Gegenstand des gegen N.1 vor dem Senat geführten Bußgeldverfahrens V-4 Kart 5/11 (OWi).Seine Angaben stimmen überein mit dem im Urteil des Senats vom 10.02.2014, Aktenzeichen V - 4 Kart 5/11 (OWi), dargestellten Sachverhalt.
- BGH, 17.10.2017 - KZR 59/16
Wettbewerbsbeschränkung: Vertikale Preisbindung im Rahmen einer Rabattgewährung …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.02.2018 - 4 Kart 3/17
Für die Beurteilung der Spürbarkeit ausschlaggebend ist nicht die je einzelne Maßnahme der angestrebten Art, sondern deren Gesamtheit (vgl. BGH, Urteil vom 17.10.2017, Umdruck Seite 9 - KZR 59/16). - BGH, 08.04.2003 - KZR 3/02
Hersteller-Preiswerbung im Rahmen zeitlich begrenzter Verkaufsförderaktion …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.02.2018 - 4 Kart 3/17
Ausreichend ist jede wirtschaftliche Bindung im Sinne eines faktischen Zwangs, zur Vermeidung wirtschaftlich nachteiliger Folgen auf den Gebrauch der Preisgestaltungsfreiheit zu verzichten (vgl. BGH, Urteil vom 08.04.2003 - KZR 3/02 "1 Riegel extra", Umdruck Seite 10;… Bechtold, GWB, 3. Auflage, § 14 Rn. 7), der hier bei der Nebenbetroffenen vorlag. - BGH, 13.01.1970 - 4 StR 438/69
Beurteilung der Tatsachenfeststellung und freie Beweiswürdigung durch den …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.02.2018 - 4 Kart 3/17
Ihrer Bedeutung für das Verfahren und ihrer Zeugenpflichten bewusst, brachten sie durchgängig und überzeugend zum Ausdruck, für die Richtigkeit des Inhalts der von ihnen verfassten Dokumente, den ihre eigenen Wahrnehmungen zugrunde lagen, Verantwortung übernehmen zu können und zu wollen (vgl. hierzu allgemein: BGH, BGHSt 23, 213).
- BGH, 09.07.2019 - KRB 37/19
Einhaltung der Urteilsabsetzungsfrist i.R.d. Kartellverfahrens
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.02.2018 - V-4 Kart 3/17 OWi -. - LG Dortmund, 16.02.2022 - 8 O 1/20 Die - ohnehin nicht rechtskräftige - Entscheidung des OLG Düsseldorf (Urt. v. 28.02.2018, V-4 Kart 3/17 OWi - E1) betrifft nicht das Rechtsverhältnis der Parteien hier.
- LG Dortmund, 22.02.2022 - 8 O 1/20 Auf die Beschwerde einer der Beteiligten erging eine - im weiteren Verlauf aufgehobene - Entscheidung des OLG Düsseldorf v. 28.02.2018 (4 Kart 3/17 OWi - F1).
Gesichert worden sei dies durch ein systematisches "Preistracking" (im Einzelnen: OLG Düsseldorf V-4 Kart 3/17 OWi - F1 - Rn. 55, 56).
- OLG Düsseldorf, 17.08.2020 - 6 Kart 10/19
Wirksamkeit der Rücknahme eines Einspruchs im Kartellbußgeldverfahren
Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 9. Juli 2019 (KRB 37/19, BeckRS 2019, 17415) das Urteil des 4. Kartellsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 28. Februar 2018 (V-4 Kart 3/17 OWi), durch das gegen die Nebenbetroffene eine Geldbuße in Höhe von 30 Mio. EUR festgesetzt worden war, mit den Feststellungen aufgehoben und zur neuen Verhandlung und Entscheidung an den erkennenden Senat zurückverwiesen.