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   OLG Düsseldorf, 28.04.2016 - I-6 U 152/15   

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https://dejure.org/2016,8880
OLG Düsseldorf, 28.04.2016 - I-6 U 152/15 (https://dejure.org/2016,8880)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.04.2016 - I-6 U 152/15 (https://dejure.org/2016,8880)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. April 2016 - I-6 U 152/15 (https://dejure.org/2016,8880)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Formularmäßige Vereinbarung eines "einmaligen laufzeitabhängigen Individualbeitrages" beim Abschluss von Privatkreditverträgen mit einer Bank

  • rechtsportal.de

    BGB § 307 Abs. 1 S. 1; BGB § 307 Abs. 2 Nr. 1
    Formularmäßige Vereinbarung eines "einmaligen laufzeitabhängigen Individualbeitrages" beim Abschluss von Privatkreditverträgen mit einer Bank

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    "Einmaliger individueller Laufzeitbetrag" der Targobank ist unwirksam

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Klausel über einen "einmaligen laufzeitabhängigen Individualbeitrag" in einem Privatkreditvertrag unwirksam

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Auch ein "Individualbeitrag" ist eine verbotene Bearbeitungsgebühr

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Klausel über einen "einmaligen laufzeitabhängigen Individualbeitrag" in einem Privatkreditvertrag unwirksam

  • tintemann.de (Kurzinformation)

    Individualbeitrag bei Darlehensabschluss unwirksam

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verbraucherdarlehen: Einmaliger laufzeitunabhängiger Individualbeitrag unzulässig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vereinbarung eines Individualbeitrages bei Verbraucherdarlehen unzulässig!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Individualbeitrag bei Darlehensabschluss unwirksam

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Individualbeiträge bei Verbraucherdarlehen unzulässig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Urteil rechtskräftig: Klausel zu Individualgebühr bei Verbraucherdarlehen unzulässig

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Verbraucherdarlehen: Einmaliger Individualbeitrag

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Individualbeiträge bei Verbraucherdarlehen unzulässig

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Klausel über einen "einmaligen laufzeitunabhängigen Individualbeitrag" in einem Privatkreditvertrag unwirksam

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2017, 664
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 13.05.2014 - XI ZR 170/13

    Allgemeine Geschäftsbedingungen über ein Bearbeitungsentgelt für Privatkredite

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.04.2016 - 6 U 152/15
    Der letztgenannte Umstand wäre ohnehin lediglich ein weiteres Indiz für die Annahme einer Allgemeinen Geschäftsbedingung (BGH, Urt. v. 13.05.2014 - XI ZR 170/13, Tz. 21).

    Die von der Beklagten gewählte Darstellung in den Vorvertraglichen Informationen, nach welcher beim Individual-Kredit ein "einmaliger laufzeitunabhängiger Individualbeitrag" regelmäßig verlangt wird, unterscheidet sich nach alledem zumindest strukturell nicht wesentlich von den Formulierungen zu den Bearbeitungsgebühr-Klauseln, welche den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 13.05.2014 (XI ZR 405/12; XI ZR 170/13) sowie des Senats vom 24.02.2011 (I-6 U 162/10), vom 26.09.2013 (I-6 U 32/13) und vom 27.11.2014 (I-6 U 75/14) zugrunde lagen.

    Unabhängig davon ist eine Entgeltklausel schon dann vorformuliert, wenn der Klausel-Verwender beim Abschluss von Darlehensverträgen regelmäßig ein solches Entgelt in Höhe festgelegter Prozentsätze verlangt oder er das Entgelt anhand der Daten des individuellen Darlehensvertrages nach bestimmten Vorgaben errechnet und es sodann in den Vertrag einbezogen wird (so zu Bearbeitungsgebühren: BGH, Urt. v. 13. Mai 2014 - XI ZR 170/13, WM 2014, 1325 ff./juris Tz.20/21 m.w.N.).

    Das ist zum Beispiel der Fall, wenn es sich um Preisnebenabreden handelt, die keine echte (Gegen-)Leistung zum Gegenstand haben, sondern mit denen der Klausel-Verwender allgemeine Betriebskosten, Aufwand für die Erfüllung gesetzlich oder nebenvertraglich begründeter eigener Pflichten oder für sonstige Tätigkeiten auf den Kunden abwälzt, die der Verwender im eigenen Interesse erbringt (BGH, Urt, v. 13.05.2014 - XI ZR 170/13, juris Tz. 33).

    aa) Was den Verwaltungsaufwand der Beklagten bei der Abwicklung des Darlehensvertrages im Rahmen der Kapitalüberlassung an geht, entspricht die Sach- und Rechtslage derjenigen der Grundsatzentscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 13.05.2014 (XI ZR 170/13; XI ZR 405/12), denen die vom BGH (a.a.O.) bestätigte Senatsrechtsprechung entspricht.

  • BGH, 13.05.2014 - XI ZR 405/12

    Allgemeine Geschäftsbedingungen über ein Bearbeitungsentgelt für Privatkredite

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.04.2016 - 6 U 152/15
    Die von der Beklagten gewählte Darstellung in den Vorvertraglichen Informationen, nach welcher beim Individual-Kredit ein "einmaliger laufzeitunabhängiger Individualbeitrag" regelmäßig verlangt wird, unterscheidet sich nach alledem zumindest strukturell nicht wesentlich von den Formulierungen zu den Bearbeitungsgebühr-Klauseln, welche den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 13.05.2014 (XI ZR 405/12; XI ZR 170/13) sowie des Senats vom 24.02.2011 (I-6 U 162/10), vom 26.09.2013 (I-6 U 32/13) und vom 27.11.2014 (I-6 U 75/14) zugrunde lagen.

    Die weiteren Bestandteile der Entgeltklausel sind in ihrem Sinngehalt hinreichend aussagekräftig, sodass ihrem jeweiligen Wortlaut und Wortsinn wesentliche Bedeutung für die Auslegung zukommt (BGH, Urt. v. 13.05.2014 - XI ZR 405/12, Tz. 28 m.N.).

    Dieser stellt beim Darlehensvertrag den Preis für die Kapitalnutzung dar (BGH, Urt. v. 13.05.2014 - XI ZR 405/12 Tz. 33).

    aa) Was den Verwaltungsaufwand der Beklagten bei der Abwicklung des Darlehensvertrages im Rahmen der Kapitalüberlassung an geht, entspricht die Sach- und Rechtslage derjenigen der Grundsatzentscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 13.05.2014 (XI ZR 170/13; XI ZR 405/12), denen die vom BGH (a.a.O.) bestätigte Senatsrechtsprechung entspricht.

  • OLG Düsseldorf, 16.07.2015 - 6 U 94/14

    Formularmäßige Vereinbarung eines pauschalen Mindestentgelts bei geduldeter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.04.2016 - 6 U 152/15
    Die Laufzeitabhängigkeit eines Entgelts für die Darlehensgewährung sei vielmehr dispositiv, wie der erkennende Senat unlängst entschieden habe (Urt. v. 16.07.2015 - I-6 U 94/14).

    Dass Zinsen für ein Darlehen auch als Festbetrag beziffert werden dürften, habe der erkennende Senat bereits entschieden (I-6 U 94/14).

    Ein von den genannten Grundsätzen abweichendes Verständnis liegt entgegen der Darstellung in der Berufungsbegründung auch der Entscheidung des erkennenden Senats vom 16.07.2015 (I-6 U 94/14 = BGH XI ZR 387/15) nicht zugrunde.

  • BGH, 10.10.2013 - VII ZR 19/12

    Ingenieurvertrag: Wirksamkeit einer Klausel über die Verkürzung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.04.2016 - 6 U 152/15
    Die Eröffnung von Wahlmöglichkeiten zwischen mehreren vorformulierten Vertragsbedingungen macht die vom Kunden gewählte Alternative grundsätzlich noch nicht zur Individualabrede (Palandt/Grüneberg, BGB, 74. Auflage, § 305 Rn. 11 unter Hinweis auf u.a. BGH, Urt. v. 10.10.2013 - VII ZR 19/12, NJW 2014, 206 ff./juris Tz. 19; Urt. v. 6.12.2002 - V ZR 220/02, NJW 2003, 1313 ff./juris Tz. 6).

    Ebenso wenig wird eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verwenders dadurch zu einer Individualabrede, dass der Vertragspartner des Verwenders auch ein ihm unterbreitetes Alternativangebot mit abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen hätte annehmen können (BGH NJW 2014, 206/juris Tz. 20).

  • OLG Düsseldorf, 26.09.2013 - 6 U 32/13

    Formularmäßige Vereinbarung der Festsetzung einer Bearbeitungsgebühr für die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.04.2016 - 6 U 152/15
    Dies ist schon dann der Fall, wenn ein allgemeiner Hinweis nach seinem objektiven Wortlaut bei den Empfängern den Eindruck hervorruft, es solle damit der Inhalt eines (vor-) vertraglichen Rechtsverhältnisses bestimmt werden (BGH, Urt. v.03. Juli 1996 - VIII ZR 221/95, BGHZ 133, 184 ff.; Senat, Urt. v. 26.09.2013 - I-6 U 32/13, juris Tz. 28).

    Die von der Beklagten gewählte Darstellung in den Vorvertraglichen Informationen, nach welcher beim Individual-Kredit ein "einmaliger laufzeitunabhängiger Individualbeitrag" regelmäßig verlangt wird, unterscheidet sich nach alledem zumindest strukturell nicht wesentlich von den Formulierungen zu den Bearbeitungsgebühr-Klauseln, welche den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 13.05.2014 (XI ZR 405/12; XI ZR 170/13) sowie des Senats vom 24.02.2011 (I-6 U 162/10), vom 26.09.2013 (I-6 U 32/13) und vom 27.11.2014 (I-6 U 75/14) zugrunde lagen.

  • BGH, 11.07.2012 - IV ZR 164/11

    Zu Schadensersatz- und Erfüllungsansprüchen gegen den englischen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.04.2016 - 6 U 152/15
    cc) Auch das von der Beklagten zur Stützung ihrer Rechtsauffassung zitierte Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11.07.2012 (IV ZR 164/11) gibt für deren Rechtsstandpunkt nichts her.

    Mit seiner Sichtweise weicht der Senat entgegen der Darstellung der Beklagten nicht von der vom Bundesgerichtshof in der Entscheidung vom 11.07.2012 (IV ZR 164/11) zugrunde gelegten Beurteilung ab.

  • BGH, 07.06.2011 - XI ZR 388/10

    Klausel über die Zahlung einer monatlichen Gebühr für die Führung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.04.2016 - 6 U 152/15
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Entgeltklauseln, in denen ein Kreditinstitut einen Vergütungsanspruch für Tätigkeiten normiert, zu deren Erbringung es bereits gesetzlich oder aufgrund einer selbständigen vertraglichen Nebenpflicht verpflichtet ist oder die es - wie hier - teilweise im eigenen Interesse erbringt, mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelungen nicht vereinbar, da nach dem gesetzlichen Leitbild für solche Tätigkeiten ein Entgelt nicht beansprucht werden kann (BGH a.a.O. und Urt. v. 07.06.2011 - XI ZR388/10, BGHZ 190, 66 ff./juris Tz. 33 m.w.N.).
  • LG Düsseldorf, 05.06.2015 - 8 T 2/15

    Rückzahlungsbegehren des Darlehensnehmers bzgl. eines vertraglich vereinbarten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.04.2016 - 6 U 152/15
    Denkbar wäre aber auch das in dem angefochtenen Urteil auf Seite 12 wiedergegebene Auslegungsergebnis, zu dem die 8. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf gekommen ist (Beschluss v. 05.06.2015, 8 T 2/15).
  • BGH, 16.02.2016 - XI ZR 454/14

    Zu Formularklauseln über Abzugsbeträge bei Förderdarlehen (KfW-Darlehen)

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.04.2016 - 6 U 152/15
    Insofern unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt auch von dem Fall, welcher dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16.02.2016 (XI ZR 454/14) zugrunde lag.
  • BGH, 03.07.1996 - VIII ZR 221/95

    Hinweis auf Taschenkontrollen als AGB

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.04.2016 - 6 U 152/15
    Dies ist schon dann der Fall, wenn ein allgemeiner Hinweis nach seinem objektiven Wortlaut bei den Empfängern den Eindruck hervorruft, es solle damit der Inhalt eines (vor-) vertraglichen Rechtsverhältnisses bestimmt werden (BGH, Urt. v.03. Juli 1996 - VIII ZR 221/95, BGHZ 133, 184 ff.; Senat, Urt. v. 26.09.2013 - I-6 U 32/13, juris Tz. 28).
  • OLG Brandenburg, 18.01.2012 - 13 U 116/09

    Abwehr von Vertragsstrafe: AN muss Bauablaufstörungen darlegen!

  • LG Düsseldorf, 08.07.2015 - 12 O 341/14

    Unwirksamkeit einer Bank-AGB über einen einmaligen laufzeitunabhängigen

  • BGH, 03.12.1991 - XI ZR 77/91

    Verbot von mit Leerräumen versehenen Formularklauseln

  • OLG Düsseldorf, 27.11.2014 - 6 U 75/14

    Formularmäßige Vereinbarung eines laufzeitunabhängigen Bearbeitungsentgelts bei

  • BGH, 20.03.2014 - VII ZR 248/13

    Generalunternehmervertrag: Wirksamkeit von Regelungen zur

  • BGH, 06.12.2002 - V ZR 220/02

    Voraussetzungen des Aushandelns von Vertragsbedingungen; Benachteiligung einer

  • OLG Düsseldorf, 24.02.2011 - 6 U 162/10

    Formularmäßige Vereinbarung einer laufzeitunabhängigen Bearbeitungsgebühr im

  • OLG Düsseldorf, 01.12.2016 - 6 U 56/16

    Formularmäßige Vereinbarung einer sog. Zins-Cap-Prämie beim Abschluss eines

    Eine Vertragsbedingung in diesem Sinne liegt schon dann vor, wenn ein allgemeiner Hinweis nach seinem objektiven Wortlaut bei den Empfängern den Eindruck hervorruft, es solle damit der Inhalt eines (vor-) vertraglichen Rechtsverhältnisses bestimmt werden (BGH, Urt. v. 03.07.1996, VIII ZR 221/95, BGHZ 133, 184 ff.; Senat, Urt. v. 26.09.2013, I-6 U 32/13, juris Rz. 28; Urt. v. 28.04.2016, I-6 U 152/15, juris Rz. 40).
  • BGH, 15.12.2016 - XI ZR 231/16

    "Individualbeitrag" bei Verbraucherdarlehen

    OLG Düsseldorf - I-6 U 152/15 vom 28.04.2016; LG Düsseldorf - Az. 12 O 341/14 vom 08.07.2015;.
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