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   OLG Düsseldorf, 28.07.2008 - I-21 W 9/08   

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https://dejure.org/2008,14856
OLG Düsseldorf, 28.07.2008 - I-21 W 9/08 (https://dejure.org/2008,14856)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.07.2008 - I-21 W 9/08 (https://dejure.org/2008,14856)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Juli 2008 - I-21 W 9/08 (https://dejure.org/2008,14856)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    ZPO § 93; ; ZPO § 99 Abs. 2; ; ZPO § 276 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 567 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 574 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Die Berufung auf ein Zurückbehaltungsrecht ist kein Anlass zur Klageerhebung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Sofortiges Anerkenntnis bei Zug-um-Zug-Leistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BauR 2008, 1941
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.05.2006 - VI ZB 64/05

    Voraussetzungen des sofortigen Anerkenntnisses im schriftlichen Vorverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.07.2008 - 21 W 9/08
    Veranlassung zur Klageerhebung gibt eine Partei, wenn ihr Verhalten vor dem Prozess aus Sicht der klagenden Partei bei vernünftiger Betrachtung hinreichenden Anlass für die Annahme bietet, sie werde ohne Inanspruchnahme der Gerichte nicht zu ihrem Recht kommen (BGH, NJW 2006, 2490).

    Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 30.05.2006 (NJW 2006, 2490), der der Senat folgt, kann die beklagte Partei den geltend gemachten Anspruch noch innerhalb der gesetzten Frist zur Klageerwiderung anerkennen, wenn diese zwar zunächst ihre Verteidigungsbereitschaft anzeigt, aber keinen auf eine Abweisung der Klage gerichteten Sachantrag stellt.

  • LG Mannheim, 09.06.2009 - 2 O 200/08

    Schriftliches Vorverfahren: Sofortiges Anerkenntnis nach Versäumnisurteil

    Vielmehr genügt es nunmehr, wenn das Anerkenntnis innerhalb der Klageerwiderungsfrist erklärt wird, sofern die Anzeige der Verteidigungsbereitschaft keinen auf Abweisung der Klage gerichteten Sachantrag enthält (BGH NJW 2006, 2490, m.w.N. zu den bis dahin vertretenen Auffassungen zum Anerkenntnis nach Ablauf der Frist gemäß § 276 Abs. 1 S. 1 ZPO; OLG Düsseldorf BauR 2008, 1941; vgl. auch BGH NJW-RR 2007, 397 Rz. 8).
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