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   OLG Düsseldorf, 29.07.2015 - VII-Verg 12/15   

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OLG Düsseldorf, 29.07.2015 - VII-Verg 12/15 (https://dejure.org/2015,64519)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.07.2015 - VII-Verg 12/15 (https://dejure.org/2015,64519)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. Juli 2015 - VII-Verg 12/15 (https://dejure.org/2015,64519)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der indikationsbezogenen wirkstoffübergreifenden Ausschreibung von Kontrastmitteln durch die gesetzlichen Krankenkassen

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    GWB § 97 Abs. 1 ; SGB V § 12
    Zulässigkeit der indikationsbezogenen wirkstoffübergreifenden Ausschreibung von Kontrastmitteln durch die gesetzlichen Krankenkassen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arzneimittel stehen im Wettbewerb: Beschaffung ist öffentlich auszuschreiben!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 96 (Kurzinformation)

    Arzneimittel/Medizinprodukte/Hilfsmittel/Heilmittel | Vergaberecht: Für den Sprechstundenbedarf von Radiologen erforderliche Kontrastmittel

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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (29)

  • OLG Düsseldorf, 12.01.2015 - Verg 29/14

    Auftraggeber darf fehlerhafte Ausschreibung auch nach Submission (teilweise)

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.07.2015 - Verg 12/15
    Der Sache nach handelt es sich - so auch im Streitfall - um eine teilweise Zurückversetzung des Vergabeverfahrens, die zulässig ist, wenn das Gebot der Gleichbehandlung der Bieter und die sich daraus ergebende Verpflichtung zur Transparenz - wie hier - beachtet werden (BGH, Beschl. v. 26.09.2006, X ZB 14/06, juris Rn. 23, Polizeianzüge; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 12.01.2014, VII-Verg 29/14, BA 9; Beschl. v. 27.11.2013, VII Verg 20/13 - juris Rn. 34; OLG München, Beschl. v. 04.04.2013, Verg 4/13 - juris Rn. 54; vgl. auch OLG Dresden, Beschl. v. 23.07.2013 - juris Rn. 60).

    Nur durch die Aufrechterhaltung eines transparenten Wettbewerbs kann der Gefahr von Manipulationen begegnet werden (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 12.01.2015, VII-Verg 29/14, BA 9; Beschl. v. 05.01.2011, VII-Verg 46/10, juris Rn. 10).

    Mit Schreiben vom 01.12.2014 haben die Antragsgegnerinnen im Wege einer zulässigen Korrektur der Vergabeunterlagen (vgl. zur Zulässigkeit von Fehlerkorrekturen BGH, Beschl. v. 26.09.2006, X ZB 14/06, juris Rn. 23, Polizeianzüge; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 28.01.2015, VII-Verg 31/14, BA 8; Beschl. v. 12.01.2014, VII-Verg 29/14, BA 9; Beschl. v. 27.11.2013, VII Verg 20/13 - juris Rn. 34; OLG München, Beschl. v. 04.04.2013, Verg 4/13 - juris Rn. 54; vgl. auch OLG Dresden, Beschl. v. 23.07.2013 - juris Rn. 60) die Wirtschaftlichkeitsbewertung durch einen zusätzlich die molare Konzentration des Kontrastmittels berücksichtigenden Multiplikationsfaktor ergänzt, der die Konzentration des Wirkstoffs im Verhältnis zum Arzneimittelpreis zusätzlich abbildet.

  • OLG Düsseldorf, 29.07.2015 - Verg 13/15

    Anforderungen an Beschaffung von Kontrastmittel zur Verwendung in radiologischen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.07.2015 - Verg 12/15
    Einer Divergenzvorlage an den Bundesgerichtshof, wie von der Beigeladenen im gemeinsam verhandelten Parallelverfahren VII-Verg 13/15 gefordert, bedarf es von daher nicht, § 124 Abs. 2 GWB entsprechend.

    Soweit die Antragstellerin einen Verstoß gegen das Gebot der Produktneutralität auch mit Blick auf das Fachlos D gerügt hat, hat die Vergabekammer diesen Verstoß in dem Parallelverfahren VII-Verg 13/15 bereits beanstandet.

    Dies gilt auch mit Blick auf die von der Antragstellerin des Parallelverfahrens VII-Verg 13/15 ausführlich dargestellte Wirkung der Relaxivität ihrer Arzneien, die primär der Steigerung der Bildgebungsgenauigkeit dient, sich sekundär und damit mittelbar aber auch auf den Verbrauch des Kontrastmittels auswirkt, weil umso weniger Kontrastmittel einzusetzen ist, je höher der Relaxationswert ist.

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.07.2015 - Verg 12/15
    Der Sache nach handelt es sich - so auch im Streitfall - um eine teilweise Zurückversetzung des Vergabeverfahrens, die zulässig ist, wenn das Gebot der Gleichbehandlung der Bieter und die sich daraus ergebende Verpflichtung zur Transparenz - wie hier - beachtet werden (BGH, Beschl. v. 26.09.2006, X ZB 14/06, juris Rn. 23, Polizeianzüge; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 12.01.2014, VII-Verg 29/14, BA 9; Beschl. v. 27.11.2013, VII Verg 20/13 - juris Rn. 34; OLG München, Beschl. v. 04.04.2013, Verg 4/13 - juris Rn. 54; vgl. auch OLG Dresden, Beschl. v. 23.07.2013 - juris Rn. 60).

    Mit Schreiben vom 01.12.2014 haben die Antragsgegnerinnen im Wege einer zulässigen Korrektur der Vergabeunterlagen (vgl. zur Zulässigkeit von Fehlerkorrekturen BGH, Beschl. v. 26.09.2006, X ZB 14/06, juris Rn. 23, Polizeianzüge; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 28.01.2015, VII-Verg 31/14, BA 8; Beschl. v. 12.01.2014, VII-Verg 29/14, BA 9; Beschl. v. 27.11.2013, VII Verg 20/13 - juris Rn. 34; OLG München, Beschl. v. 04.04.2013, Verg 4/13 - juris Rn. 54; vgl. auch OLG Dresden, Beschl. v. 23.07.2013 - juris Rn. 60) die Wirtschaftlichkeitsbewertung durch einen zusätzlich die molare Konzentration des Kontrastmittels berücksichtigenden Multiplikationsfaktor ergänzt, der die Konzentration des Wirkstoffs im Verhältnis zum Arzneimittelpreis zusätzlich abbildet.

  • OLG Düsseldorf, 27.11.2013 - Verg 20/13

    Antragsbefugnis eines einzelnen Mitgliedes einer Bietergemeinschaft im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.07.2015 - Verg 12/15
    Der Sache nach handelt es sich - so auch im Streitfall - um eine teilweise Zurückversetzung des Vergabeverfahrens, die zulässig ist, wenn das Gebot der Gleichbehandlung der Bieter und die sich daraus ergebende Verpflichtung zur Transparenz - wie hier - beachtet werden (BGH, Beschl. v. 26.09.2006, X ZB 14/06, juris Rn. 23, Polizeianzüge; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 12.01.2014, VII-Verg 29/14, BA 9; Beschl. v. 27.11.2013, VII Verg 20/13 - juris Rn. 34; OLG München, Beschl. v. 04.04.2013, Verg 4/13 - juris Rn. 54; vgl. auch OLG Dresden, Beschl. v. 23.07.2013 - juris Rn. 60).

    Mit Schreiben vom 01.12.2014 haben die Antragsgegnerinnen im Wege einer zulässigen Korrektur der Vergabeunterlagen (vgl. zur Zulässigkeit von Fehlerkorrekturen BGH, Beschl. v. 26.09.2006, X ZB 14/06, juris Rn. 23, Polizeianzüge; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 28.01.2015, VII-Verg 31/14, BA 8; Beschl. v. 12.01.2014, VII-Verg 29/14, BA 9; Beschl. v. 27.11.2013, VII Verg 20/13 - juris Rn. 34; OLG München, Beschl. v. 04.04.2013, Verg 4/13 - juris Rn. 54; vgl. auch OLG Dresden, Beschl. v. 23.07.2013 - juris Rn. 60) die Wirtschaftlichkeitsbewertung durch einen zusätzlich die molare Konzentration des Kontrastmittels berücksichtigenden Multiplikationsfaktor ergänzt, der die Konzentration des Wirkstoffs im Verhältnis zum Arzneimittelpreis zusätzlich abbildet.

  • OLG München, 04.04.2013 - Verg 4/13

    Vergabeverfahren: Ausnutzung der im Leistungsverzeichnis enthaltenen als

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.07.2015 - Verg 12/15
    Der Sache nach handelt es sich - so auch im Streitfall - um eine teilweise Zurückversetzung des Vergabeverfahrens, die zulässig ist, wenn das Gebot der Gleichbehandlung der Bieter und die sich daraus ergebende Verpflichtung zur Transparenz - wie hier - beachtet werden (BGH, Beschl. v. 26.09.2006, X ZB 14/06, juris Rn. 23, Polizeianzüge; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 12.01.2014, VII-Verg 29/14, BA 9; Beschl. v. 27.11.2013, VII Verg 20/13 - juris Rn. 34; OLG München, Beschl. v. 04.04.2013, Verg 4/13 - juris Rn. 54; vgl. auch OLG Dresden, Beschl. v. 23.07.2013 - juris Rn. 60).

    Mit Schreiben vom 01.12.2014 haben die Antragsgegnerinnen im Wege einer zulässigen Korrektur der Vergabeunterlagen (vgl. zur Zulässigkeit von Fehlerkorrekturen BGH, Beschl. v. 26.09.2006, X ZB 14/06, juris Rn. 23, Polizeianzüge; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 28.01.2015, VII-Verg 31/14, BA 8; Beschl. v. 12.01.2014, VII-Verg 29/14, BA 9; Beschl. v. 27.11.2013, VII Verg 20/13 - juris Rn. 34; OLG München, Beschl. v. 04.04.2013, Verg 4/13 - juris Rn. 54; vgl. auch OLG Dresden, Beschl. v. 23.07.2013 - juris Rn. 60) die Wirtschaftlichkeitsbewertung durch einen zusätzlich die molare Konzentration des Kontrastmittels berücksichtigenden Multiplikationsfaktor ergänzt, der die Konzentration des Wirkstoffs im Verhältnis zum Arzneimittelpreis zusätzlich abbildet.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.08.2009 - L 21 KR 45/09

    Produktneutrale Ausschreibung von Kontrastmitteln?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.07.2015 - Verg 12/15
    Stehen derartige Arzneimittel im Wettbewerb, ist ihre Beschaffung öffentlich auszuschreiben (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20.10.2008, VII-Verg 46/08, juris Rn. 38; LSG NRW, Beschl. v. 24.08.2009, L 21 KR 45/09 SFB, juris Rn. 56).

    Dieser Auffassung steht die Entscheidung des LSG NRW mit Beschluss vom 24.08.2009, L 21 KR 45/09 SFB, nicht entgegen, weil dem dort entschiedenen Sachverhalt, anders als hier, keine vergleichbare vertraglich vereinbarte Substitution zugrunde lag.

  • OLG Düsseldorf, 11.05.2011 - Verg 8/11

    Begriff des erledigenden Ereignisses; Zulässigkeit von Angeboten verbundener

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.07.2015 - Verg 12/15
    Ein Feststellungsinteresse rechtfertigt sich durch jedes gemäß vernünftigen Erwägungen und nach Lage des Falles anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art, wobei die beantragte Feststellung geeignet sein muss, die Rechtsposition des Antragstellers in einem der genannten Bereiche zu verbessern und eine Beeinträchtigung seiner Rechte auszugleichen oder wenigstens zu mildern (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 29.01.2014, VII-Verg 28/13, BA 9 f.; Beschl. v. 11.05.2011, VII-Verg 8/11 - juris Tz. 35; Beschl. v. 4.5.2009, VII-Verg 68/08 - juris Tz. 126 m.w.N.).

    Es soll dadurch sichergestellt werden, dass dem Antragsteller die Früchte des von ihm angestrengten Nachprüfungsverfahrens nicht verloren gehen (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 11.05.2011, VII-Verg 8/11 - juris Tz. 35; Beschl. v. 2.5.2002, Verg 6/02).

  • VK Bund, 29.01.2015 - VK 2-117/14

    Nachprüfungsverfahren: Kontrastmittel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.07.2015 - Verg 12/15
    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 13.02.2015 gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 30. Januar 2015, VK 2 - 117/14, wird zurückgewiesen.

    Die Antragstellerin beantragt, 1. den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 29.01.2015, VK 2 - 117/14, aufzuheben und die Antragsgegnerinnen zu verpflichten, das Vergabeverfahren für die Fachlose C, K, L und M des Teilloses 1 in den Stand vor Eintritt der Rechtsverletzungen zurückzuversetzen und unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats zu wiederholen.

  • OLG Düsseldorf, 05.01.2011 - Verg 46/10

    Anforderungen an das Vergabeverfahren bei Änderung des Leistungsumfangs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.07.2015 - Verg 12/15
    Nur durch die Aufrechterhaltung eines transparenten Wettbewerbs kann der Gefahr von Manipulationen begegnet werden (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 12.01.2015, VII-Verg 29/14, BA 9; Beschl. v. 05.01.2011, VII-Verg 46/10, juris Rn. 10).
  • OLG Düsseldorf, 12.10.2011 - Verg 46/11

    Anforderung an Leistungsbeschreibung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.07.2015 - Verg 12/15
    Der erschöpfende Charakter kann sich dabei aus der Eindeutigkeit der Beschreibung ergeben (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 12.10.2011, VII-Verg 46/11; Prieß in: Kulartz/Marx/Portz/Prieß, VOL/A, § 7 Rn. 21 f. m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 28.01.2015 - Verg 31/14

    Anforderungen an die Zulassung von Nebenangeboten

  • OLG Düsseldorf, 17.06.2002 - Verg 18/02

    Zulässigkeit der privatwirtschaftlichen Abfallsammeltätigkeit eines

  • OLG Düsseldorf, 29.01.2014 - Verg 28/13

    Berechtigung einer gesetzlichen Krankenkasse zum Abfordern von

  • OLG Düsseldorf, 20.10.2008 - Verg 46/08

    Zulässigkeit vorbeugender Unterlassungsanträge im einstweiligen Rechtsschutz vor

  • BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10

    S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr

  • OLG Düsseldorf, 13.08.2008 - Verg 42/07

    Zum Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Prüfung durch die Vergabestelle und den

  • OLG Düsseldorf, 22.05.2013 - Verg 16/12

    Zulässigkeit eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb hinsichtlich

  • OLG Düsseldorf, 18.06.2008 - Verg 23/08

    Voraussetzungen der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens

  • BGH, 03.07.2008 - I ZR 145/05

    Kommunalversicherer

  • OLG Düsseldorf, 01.08.2012 - Verg 10/12

    Voraussetzungen der Ausnahme vom Vergaberecht wegen überwiegender

  • OLG Düsseldorf, 22.05.2002 - Verg 6/02

    Rechtsweg für Einwendungen eines Bieters gegen die Vergabe durch eine

  • BGH, 18.06.2012 - X ZB 9/11

    Abfallentsorgung II

  • OLG Düsseldorf, 27.06.2012 - Verg 7/12

    Zulässigkeit des Ausschlusses von Einwegspritzen mit feststehender Kanüle in der

  • BVerfG, 11.07.2006 - 1 BvL 4/00

    Verlangen nach Abgabe einer Tariftreueerklärung bei der Vergabe öffentlicher

  • OLG Düsseldorf, 04.05.2009 - Verg 68/08

    Ausschließung eines Angebots wegen unterbliebener Nennung von Nachunternehmern

  • OLG Düsseldorf, 12.02.2014 - Verg 29/13

    Zulässigkeit eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb hinsichtlich

  • OLG Karlsruhe, 06.04.2011 - 15 Verg 3/11

    Unterhaltsreinigung - Vergabenachprüfungsverfahren: Maximale Losgröße bei

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03

    Gleichheit im Vergaberecht

  • OLG Düsseldorf, 27.06.2018 - Verg 59/17

    § 127 Abs. 1 Satz 1 und 6 SGB V ist keine vergaberechtliche Vorschrift!

    Unter fehlender Ausschreibungsreife ist die unzureichende Durchdringung des geforderten Auftragsinhalts beziehungsweise die unzureichende Sachverhaltsermittlung durch den öffentlichen Auftraggeber zu verstehen (vgl. Senatsbeschluss vom 15.06.2016 - VII-Verg 49/15, zitiert nach juris, Tz. 32; Senatsbeschluss vom 29.05.2015 - VII-Verg 12/15, zitiert nach juris, Tz. 38).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.02.2021 - L 4 KR 200/21

    Krankenversicherung - Ausschreibung von Rabattverträgen für Kontrastmittel als

    Für die SSB-Vereinbarungen und diese selbst als Grundlage für den Abschluss der ausgeschriebenen Verträge bestünden hinreichend spezifische Grundlagen im SGB V (Verweis auf Oberlandesgericht [OLG] Düsseldorf, Beschluss vom 29. Juli 2015 - VII-Verg 12/15 und VII-Verg 13/15 - sowie BSG, Urteil vom 20. Oktober 2004 - B 6 KA 41/03 R).
  • LSG Baden-Württemberg, 09.08.2021 - L 11 KR 2028/21

    Krankenversicherung - Vertragsbeziehung der Krankenkasse zu Leistungserbringern -

    Dies bestätigte auch die Vergaberechtsprechung des OLG Düsseldorf mit Beschlüssen vom 29.07.2015, Az. VII-Verg 12/15 und Az. VII-Verg 13/15.

    Die Zulässigkeit der wirkstoffübergreifenden Konzeption ist von der Rechtsprechung bestätigt worden (OLG Düsseldorf vom 29.07.2015, Az. VII-Verg 12/15 und Az. VII-Verg 13/15 sowie VK Bund 2 Az. VK2 59/16 und 61/16, Az. 63/16 und 65/16, 105/16 und 107/16, Az. 48/17, Az. 56/17 und Az. 58/17 und Beschlüsse des OLG Düsseldorf Az. VII-Verg 30/16 und 31/16 Az. VII-Verg 24/17).

  • VK Bund, 11.05.2017 - VK 2-48/17

    Rabattvertrag Röntgenkontrastmittel; Gewichtung anhand historischer Zahlen;

    Dies habe die Rechtsprechung aufgrund der Wettbewerbsoffenheit akzeptiert (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. Juli 2015, VII-Verg 12/15).

    Dass andere gesetzliche Krankenkassen bei Kontrastmittelausschreibungen in anderen Bundesländern abweichende Modelle, wie etwa die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots über einen Preis pro ml (bei einer indikationsbezogenen Ausschreibung, vgl. z.B. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. Juli 2015, VII-Verg 12/15), bevorzugt haben, führt zu keiner anderen Bewertung.

  • VK Bund, 15.08.2018 - VK 1-69/18

    Abschluss von Rahmenverträgen zur Belieferung der radiologisch tätigen Arztpraxen

    Insbesondere solche Mengenrisiken bestehen bei Rahmenvereinbarungen immer und sind vom Gesetzgeber anerkannt (vgl. § 21 Abs. 1 S. 2 VgV), ohne dass diese gegen den Grundsatz der Bestimmtheit der Leistungsbeschreibung verstoßen (std. Rspr., vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 2. November 2016, VII-Verg 27/16, vom 21. Oktober 2015, VII-Verg 28/14 und vom 20. Februar 2013, VII-Verg 44/12 jeweils m.w.N. sowie speziell zu Kontrastmitteln: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. Juli 2015, VII-Verg 12/15).

    Diese Definition gilt - wie alle vertraglichen Vereinbarungen - nur zwischen den Vertragspartnern und ist im Rahmen der Privatautonomie zulässig, da sie nicht gegen höherrangige unabdingbare gesetzliche Vorschriften verstößt (vgl. zum Rechtscharakter von solchen Sprechstundenbedarfsvereinbarungen OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. Juli 2015, VII-Verg 12/15).

  • VK Bund, 05.12.2016 - VK 2-107/16

    Klinikpackungen als Liefergegenstand bei Rabattvertragsausschreibung

    Die vorgesehene Lieferung größerer Gebinde macht auch deshalb grundsätzlich Sinn, weil bei der Beschaffung von Sprechstundenbedarf nicht die gezielte Versorgung einzelner Patienten im Vordergrund steht, sondern eine Vorratshaltung seitens der Arztpraxis (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 29.7.2015, VII-Verg 12/15).
  • VK Bund, 31.01.2018 - VK 1-151/17

    Versorgung mit CPAP-Geräten

    Auftraggeber bei der Bestimmung des Beschaffungsgegenstands, wozu auch der Loszuschnitt zählt (vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. März 2013, VII-Verg 6/13; Beschluss vom 29. Juli 2015, VII-Verg 12/15), im rechtlichen Ansatz ungebunden und weitestgehend frei ist.

    Die Wahl des Beschaffungsgegenstands unterliegt somit grundsätzlich der Bestimmungsfreiheit des Auftraggebers, deren Ausübung dem Vergabeverfahren vorgelagert ist und die von den Vergabenachprüfungsinstanzen im Ausgangspunkt nicht zu kontrollieren ist (vgl. hierzu z.B. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. Juli 2015, VII-Verg 12/15; auch Beschluss vom 14. Februar 2011, VII-Verg 5/11).

  • VK Bund, 25.07.2016 - VK 2-59/16

    Wertungsvorgaben bei Rabattvertragsausschreibungen

    a) Der Nachprüfungsantrag ist insoweit unbegründet, als die ASt fordert, beim Wirtschaftlichkeitsvergleich die unterschiedlichen Iod-Konzentrationen der für das Fachlos K in der 2. Konzentration in Betracht kommenden Röntgenkontrastmittel (350 mg/ml bzw. 370 mg/ml) einen Korrekturfaktor von ca. 5 % zugunsten höher konzentrierter Mittel einzustellen (so auch schon 2. VK Bund, Beschl. v. 30. Januar 2015, VK2-115/14 und nachfolgend OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17. Juni 2015, VII- Verg 13/15; ebenso im damaligen Parallelverfahren 2. VK Bund, Beschl. v. 29. Januar 2015, VK2-117/14; nachfolgend OLG Düsseldorf, Beschl. v. 29. Juli 2015, VII-Verg 12/15).
  • VK Bund, 25.07.2016 - VK 2-61/16

    Wertungsvorgaben bei Rabattvertragsausschreibungen

    a) Der Nachprüfungsantrag ist insoweit unbegründet, als die ASt fordert, beim Wirtschaftlichkeitsvergleich die unterschiedlichen Iod-Konzentrationen der für das Fachlos K in der 2. Konzentration in Betracht kommenden Röntgenkontrastmittel (350 mg/ml bzw. 370 mg/ml) einen Korrekturfaktor von ca. 5 % zugunsten höher konzentrierter Mittel einzustellen (so auch schon 2. VK Bund, Beschl. v. 30. Januar 2015, VK2-115/14 und nachfolgend OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17. Juni 2015, VII- Verg 13/15; ebenso im damaligen Parallelverfahren 2. VK Bund, Beschl. v. 29. Januar 2015, VK2-117/14; nachfolgend OLG Düsseldorf, Beschl. v. 29. Juli 2015, VII-Verg 12/15).
  • VK Rheinland, 29.04.2020 - VK 17/20

    Dienst- oder Werkvertrag? Auftraggeber darf sich festlegen!

    Dies wird oft in die Formulierung gekleidet, das Vergaberecht regele nicht, was der Auftraggeber beschafft, sondern nur die Art und Weise der Beschaffung (s. z.B. OLG Düsseldorf, Beschl.v. 29.07.2015 - Verg 12/15; Beschl.v. 13.04.2016 - Verg 47/15; Beschl.v. 31.05.2017 - Verg 36/16).
  • SG Mannheim, 12.07.2018 - S 2 KR 1138/17
  • VK Bund, 02.12.2016 - VK 2-105/16

    Klinikpackungen als Liefergegenstand bei Rabattvertragsausschreibung

  • OLG Düsseldorf, 29.07.2015 - Verg 13/15
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