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   OLG Düsseldorf, 30.03.2017 - I-3 W 250/16   

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OLG Düsseldorf, 30.03.2017 - I-3 W 250/16 (https://dejure.org/2017,13098)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.03.2017 - I-3 W 250/16 (https://dejure.org/2017,13098)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. März 2017 - I-3 W 250/16 (https://dejure.org/2017,13098)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

  • LG Düsseldorf - 13 O 339/15
  • OLG Düsseldorf, 30.03.2017 - I-3 W 250/16
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 08.03.2007 - III ZB 21/06

    Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs für und gegen den Rechtsnachfolger

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.03.2017 - 3 W 250/16
    Für die Vollstreckbarerklärung - inländischer - Schiedssprüche im Verfahren nach § 1060 ZPO ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt, dass ein Schiedsspruch unmittelbar für (und, was hier nicht in Rede steht, gegen) einen Rechtsnachfolger für vollstreckbar erklärt werden kann (BGH NJW-RR 2007, 1366 f); allerdings bringe es die Zweiseitigkeit eines solchen Verfahrens und die damit einhergehende Gewährung rechtlichen Gehörs mit sich, dass § 727 ZPO nur seinem Grundgedanken nach herangezogen werden, die Beschränkung des Nachweises durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden hingegen entfallen könne.
  • OLG Koblenz, 27.09.2005 - 2 U 1080/04

    Antragsberechtigung bei der Vollstreckbarkeitserklärung - Prozessführungsbefugnis

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.03.2017 - 3 W 250/16
    Nach ganz herrschender Meinung ist die Antragsberechtigung nach dem Recht des Urteilsstaates zu beurteilen (OLG Koblenz OLGR 2006, 749 f m.w.Nachw.).
  • BGH, 05.02.2009 - IX ZB 136/06

    Vollstreckbarerklärung eines polnischen Versäumnisurteils; Feststellung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.03.2017 - 3 W 250/16
    Dabei können als Auslegungsmittel auch spätere Prozessvorgänge herangezogen werden (BGH NJW-RR 2009, 854 f m. zahlr. Nachw.; OLG Stuttgart NJW-RR 2010, 134 ff).
  • OLG Stuttgart, 20.04.2009 - 5 W 68/08

    Vollstreckbarerklärung ausländischer Urteile: Vollstreckbarerklärungsverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.03.2017 - 3 W 250/16
    Dabei können als Auslegungsmittel auch spätere Prozessvorgänge herangezogen werden (BGH NJW-RR 2009, 854 f m. zahlr. Nachw.; OLG Stuttgart NJW-RR 2010, 134 ff).
  • EuGH, 13.10.2011 - C-139/10

    Prism Investments - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG)

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.03.2017 - 3 W 250/16
    (aa)Im Exequaturverfahren, so der EuGH (in: NJW 2011, 3506 ff), würden die Wirkungen der ausländischen Entscheidung in die Rechtsordnung des Vollstreckungsstaates "integriert", hernach gälten die Rechtsvorschriften dieses Mitgliedsstaates über die Zwangsvollstreckung ebenso wie für Entscheidungen, die von nationalen Gerichten erlassen worden seien.
  • EuGH, 06.09.2012 - C-619/10

    Trade Agency - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr.

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.03.2017 - 3 W 250/16
    Abgesehen davon, kommt einer solchen Bescheinigung des Urteilsstaates keine den Vollstreckungsstaat bindende Wirkung zu, weil das Nachprüfungsverbot des Art. 45 Abs. 2 Brüssel I-VO lediglich die gerichtliche Entscheidung des Ursprungsmitgliedstaates betrifft (EuGH EuZW 2012, 912 ff).
  • BGH, 10.10.2013 - IX ZB 87/11

    Vollstreckbarerklärung der Urteile aus einem anderen EU-Land und der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.03.2017 - 3 W 250/16
    Deshalb seien auch nachträglich entstandene materielle Einwendungen, selbst wenn es sich um sogenannte liquide handele, ausgeschlossen: Alle nicht von Artt. 34 und 35 Brüssel I-VO erfassten Einwendungen seien im Exequaturverfahren nicht berücksichtigungsfähig (dem folgend: BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2013 in Sachen IX ZB 87/11; BGH NJW 2016, 2144 ff).
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