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   OLG Düsseldorf, 31.01.1979 - 9 U 147/78   

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OLG Düsseldorf, 31.01.1979 - 9 U 147/78 (https://dejure.org/1979,14456)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31.01.1979 - 9 U 147/78 (https://dejure.org/1979,14456)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31. Januar 1979 - 9 U 147/78 (https://dejure.org/1979,14456)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 883, 885; II. WoBauG §§ 25, 54
    Anspruch des "Bewerbers" i.S.d. § 25 II. WoBauG auf Eintragung einer Auflassungsvormerkung vor Abschluss des Veräußerungsvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.07.1979 - V ZR 122/77

    Bestehen einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit; Einstellung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.01.1979 - 9 U 147/78
    Die Dienstbarkeit erlischt, wenn ein Bierlieferungsvertrag mit dem Käufer oder dessen Rechtsnachfolgern nicht mehr besteht, Jedoch nicht vor dem 21.4.2009." Das AG hat die Eintragung der Dienstbarkeit unter Berufung aut Entscheidungen des BGH ( NJW 1979, 2149 und 2150 = DNotZ 1980, 43 und 45) abgelehnt, weil die Bezugsbindung die höchstzulässige Laufzeit von 20 Jahren überschreite und damit als sittenwidrig anzusehen seI.

    Dem AG ist zwar darin zuzustimmen, daß nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung Ausschließlichkeitsbindungen Im Normalfall von 15 und in Sonderfällen von höchstens 20 Jahren gerade noch hingenommen werden können (vgl. BGH, NJW 1972, 1459, 2089; 1979, 865 sowie NJW 1979, 2149 und 2150 = DNotZ 1980, 43 und 45).

    Es ist ebenfalls zutreffend, daß das AG diese für die Bezugsbindung aufgestellten Grundsätze in gleicher Weise für die damit zusammenhängende Sicherungsabrede auf Bestellung einer beschränkten persönliähen Dienstbarkeit angewendet hat (vgl. BGH in NJW 1979, 2151 = DNotZ 1980, 45 ).

  • BGH, 18.05.1979 - V ZR 70/78

    Dienstbarkeit zur Absicherung einer Bierbezugsverpflichtung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.01.1979 - 9 U 147/78
    BGB §§ 1018, 1080, 138 1. Die Antragsgegnerin ist nach § 54 Abs. 1 des I I WoBauG zum Abschluß eines Veräußerungsvertrages verpflichtet, wenn sie dieses Verlangen der Antragsteller nicht nach § 56 Abs. 1 des II WoBauG ablehnen darf_ Nach dieser Bestimmung darf der Bauherr das Verlangen eines geeigneten Bewerbers, mit ihm einen Veräußerungsvertrag über das Kaufeigenheim zu angemessenen Bedingungen abzuschließen, nur ablehnen, wenn ein wichtiger Grund in der Person oder in den Verhältnissen des Bewerbers vorliegt 1. Die Vereinbarung einer über 20 Jahre hinausgehenden Mindestlaufzelt einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zur mittelbaren Sicherung einer Blerbezugsverpftichtung ist grundsätzlich entenwidrig (im Anschluß an BGH, DNotZ 1980, 43 und 45).

    Die Dienstbarkeit erlischt, wenn ein Bierlieferungsvertrag mit dem Käufer oder dessen Rechtsnachfolgern nicht mehr besteht, Jedoch nicht vor dem 21.4.2009." Das AG hat die Eintragung der Dienstbarkeit unter Berufung aut Entscheidungen des BGH ( NJW 1979, 2149 und 2150 = DNotZ 1980, 43 und 45) abgelehnt, weil die Bezugsbindung die höchstzulässige Laufzeit von 20 Jahren überschreite und damit als sittenwidrig anzusehen seI.

    Dem AG ist zwar darin zuzustimmen, daß nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung Ausschließlichkeitsbindungen Im Normalfall von 15 und in Sonderfällen von höchstens 20 Jahren gerade noch hingenommen werden können (vgl. BGH, NJW 1972, 1459, 2089; 1979, 865 sowie NJW 1979, 2149 und 2150 = DNotZ 1980, 43 und 45).

  • BGH, 13.01.1978 - V ZR 153/75

    Keine Vererblichkeit des Anspruchs aus § 56 Abs. 1 2. WoBauG

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.01.1979 - 9 U 147/78
    Denn Hauptzweck des Veräußerungsvertrages ist die Begründung eines Auffassungsanspruchs (vgl. BGH, NJW 1978, 1180, 1161 = DNotZ 1978, 347 ).
  • BGH, 30.09.1964 - V ZR 143/62
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.01.1979 - 9 U 147/78
    Lediglich mit der Frage der vereinbarten nachträglichen Auswechslung des Schuldgrundes und der Notwendigkeit einer neuen Unterwerfungserklärung beschäftigt sich die von der Revision zur Unterstützung ihrer Ansicht zitierte Rechtsprechung (Senatsurteil vom 30.9. 1964 = DNotZ 1965, 544 ; RG LZ 1916, 882; vgl. ferner LG Düsseldorf, DNotZ 1962, 97 ).
  • BGH, 17.01.1979 - VIII ZR 262/77

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Bierlieferungsvertrages - Vertrag über

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.01.1979 - 9 U 147/78
    Dem AG ist zwar darin zuzustimmen, daß nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung Ausschließlichkeitsbindungen Im Normalfall von 15 und in Sonderfällen von höchstens 20 Jahren gerade noch hingenommen werden können (vgl. BGH, NJW 1972, 1459, 2089; 1979, 865 sowie NJW 1979, 2149 und 2150 = DNotZ 1980, 43 und 45).
  • RG, 24.09.1910 - V 644/09

    Vormerkung wegen eines künftigen Anspruchs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.01.1979 - 9 U 147/78
    Das sei bei einem noch nicht bestehenden, erst künftigen Anspruch nicht möglich, weil der Antragsteller nicht berechtigt sei, gegen den Antragsgegner auf Übertragung des Eigentums zu klagen (Vgl, RGZ 74, 158, 160: Palandt-Bassenge, 38. Aufl., g 885 BGB Anm. 2a m. w. N. und § 883 BGB Anm. 2e, bb; vgl. jedoch auch Erman-Westermann, 6. Aufl., § 885 BGB Rdn. 5).
  • BGH, 14.06.1972 - VIII ZR 14/71

    Nichtigkeit eines Getränkebezugsvertrages wegen Sittenwidrigkeit - Anforderungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.01.1979 - 9 U 147/78
    Dem AG ist zwar darin zuzustimmen, daß nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung Ausschließlichkeitsbindungen Im Normalfall von 15 und in Sonderfällen von höchstens 20 Jahren gerade noch hingenommen werden können (vgl. BGH, NJW 1972, 1459, 2089; 1979, 865 sowie NJW 1979, 2149 und 2150 = DNotZ 1980, 43 und 45).
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