Rechtsprechung
   OLG Dresden, 01.12.2008 - 3 W 1123/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,15872
OLG Dresden, 01.12.2008 - 3 W 1123/08 (https://dejure.org/2008,15872)
OLG Dresden, Entscheidung vom 01.12.2008 - 3 W 1123/08 (https://dejure.org/2008,15872)
OLG Dresden, Entscheidung vom 01. Dezember 2008 - 3 W 1123/08 (https://dejure.org/2008,15872)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,15872) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fortgeltung einer unbeschränkt erteilten Generalvollmacht in der Liquidation der Gesellschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 168 S. 1; BGB § 672 S. 1; GmbHG § 66 Abs. 5
    Fortgeltung einer unbeschränkt erteilten Generalvollmacht in der Liquidation der Gesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 2009, 305
  • FGPrax 2009, 150
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 21.07.2004 - 3Z BR 130/04

    Voraussetzungen für die Bestellung eines Nachtragsliquidators für eine gelöschte

    Auszug aus OLG Dresden, 01.12.2008 - 3 W 1123/08
    Sie ist vielmehr in diesem Rahmen noch rechts- und insbesondere parteifähig (BGH NJW-RR 1994, 542 m.N.), so dass eine vorhandene Prozessvollmacht fortwirkt (BGH NJW-RR 1994, 542; BayObLG GmbHR 2004, 1344 ).

    Umgekehrt hat die Rechtsprechung aus dem Vorhandensein einer (Prozess-)Vollmacht sogar auf Entbehrlichkeit der Liquidatorbestellung geschlossen, solange noch nicht die Verteilung des Erstrittenen in Rede stand (vgl. BayObLG GmbHR 2004, 1344 ).

  • BGH, 18.01.1994 - XI ZR 95/93

    Vertretung einer gelöschten, aber parteifähigen GmbH

    Auszug aus OLG Dresden, 01.12.2008 - 3 W 1123/08
    Sie ist vielmehr in diesem Rahmen noch rechts- und insbesondere parteifähig (BGH NJW-RR 1994, 542 m.N.), so dass eine vorhandene Prozessvollmacht fortwirkt (BGH NJW-RR 1994, 542; BayObLG GmbHR 2004, 1344 ).
  • OLG Hamm, 16.07.2007 - 15 W 56/07

    Bestellung eines Liquidators für eine Kommanditgesellschaft

    Auszug aus OLG Dresden, 01.12.2008 - 3 W 1123/08
    Die Verfahrensweise, eine abschließende Sachentscheidung zu treffen, die die Zulässigkeit der Erstbeschwerde dahinstehen lässt und zur Zurückweisung des Rechtsmittels aus sachlichen Gründen führt, ist unbedenklich (abgesehen davon, dass die Frage der Kostentragung zu erörtern gewesen wäre), weil die solchermaßen Vertretene durch die sachliche Zurückweisung des in ihrem Namen eingelegten Rechtsmittels keine weiteren Nachteile erleidet als bei einer Verwerfung aus verfahrensrechtlichen Gründen (vgl. OLG Hamm FGPrax 2007, 279 ).
  • BGH, 06.12.2007 - IX ZB 229/06

    Unzulässigkeit der Anordnung der Nachtragsverteilung wegen eines versehentlich

    Auszug aus OLG Dresden, 01.12.2008 - 3 W 1123/08
    Ein solcher Fall liegt hier jedoch nicht vor, denn das Grundeigentum, das hier aufgelassen werden soll, unterliegt gerade nicht der Verteilung, sondern steht der Erstbeteiligten zu (vgl. BGH WM 2008, 305 ), deren Erwerb von der Zweitbeteiligten auch nicht mehr verhindert werden könnte (§ 883 Abs. 2 BGB ).
  • OLG Hamm, 17.02.2005 - 15 W 460/04

    Übertragung eines Grundstücks durch den Nacherben ohne Voreintragung des Vorerben

    Auszug aus OLG Dresden, 01.12.2008 - 3 W 1123/08
    Denn die Wirkung des Eintragungsantrags entfällt mit seiner Zurückweisung durch das Grundbuchamt - die, sofern nicht noch ein Liquidator genehmigt, nach Bestandskraft der Zwischenverfügung zu erwarten ist - einem weiteren Eintragungsantrag stünde aber jedenfalls keine materielle Rechtskraft der Entscheidung über die Zwischenverfügung entgegen (vgl. Demharter, GBO , 26. Aufl., § 18 Rn. 18; OLG Hamm FGPrax 2005, 239 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht