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   OLG Dresden, 02.06.1999 - 8 U 550/99   

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OLG Dresden, 02.06.1999 - 8 U 550/99 (https://dejure.org/1999,8869)
OLG Dresden, Entscheidung vom 02.06.1999 - 8 U 550/99 (https://dejure.org/1999,8869)
OLG Dresden, Entscheidung vom 02. Juni 1999 - 8 U 550/99 (https://dejure.org/1999,8869)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Allgemeine Geschäftsbedingungen; Gerichtsstand; Leasingvertrag; Zuständigkeit; Gericht; Ausland; Inland; Internationale Zuständigkeit; Wohnsitz; Anerkenntnis

  • Judicialis

    LugÜ/EuGVÜ Art. 17; ; LugÜ/EuGVÜ Art. 18; ; ZPO § 39; ; ZPO § 307 Abs. 2; ; ZPO § 308 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (28)

  • EuGH, 24.06.1981 - 150/80

    Elefanten Schuh GmbH / Jacqmain

    Auszug aus OLG Dresden, 02.06.1999 - 8 U 550/99
    Da diese Vorschrift selbst die Formvoraussetzungen für Gerichtsstandsklauseln aufstellt, steht es den Vertragsstaaten nicht frei, zusätzliche Formerfordernisse festzulegen (EuGHE 1981, 1671 = NJW 1982, 507 zu Art. 17 EuGVÜ).

    a) Im Anwendungsbereich des Art. 18 EuGVÜ und des § 39 ZPO entspricht es gefestigter Rechtsprechung, dass die rügelose Einlassung des Beklagten die internationale Zuständigkeit des angerufenen Gerichts auch dann begründet, wenn die Parteien vorprozessual einen abweichenden Gerichtsstand vereinbart haben (grundlegend EuGHE 1981, 1671 = NJW 1982, 507; BGHZ 120, 334, 337 f; 134, 127, 133; OLG Koblenz RIW 1991, 63).

    Der EuGH postuliert insoweit allerdings, dass die Unzuständigkeitsrüge nicht erst nach Abgabe derjenigen Stellungnahme erhoben werden darf, die nach dem innerstaatlichen Prozessrecht als das erste Verteidigungsvorbringen vor dem angerufenen Gericht anzusehen ist (EuGHE 1981, 1671 = NJW 1982, 507; zustimmend Bork, in: Stein/Jonas, aaO, § 39 Rn. 15 m.w.N.).

  • BGH, 18.03.1997 - XI ZR 34/96

    Zulässigkeit und Wirkung einer vorprozessual getroffenen internationalen

    Auszug aus OLG Dresden, 02.06.1999 - 8 U 550/99
    (1) Während sich die Zulässigkeit einer vor dem Prozess getroffenen, die deutsche Gerichtsbarkeit derogierenden Gerichtsstandsvereinbarung im Allgemeinen nach deutschem Prozessrecht beurteilt, richtet sich das Zustandekommen eines derartigen Vertrages über prozessrechtliche Beziehungen grundsätzlich nach dem allgemeinen Vertragsrecht derjenigen Rechtsordnung, die für das materielle Rechtsverhältnis der Parteien maßgebend ist, mithin je nach Sachlage entweder nach ausländischem oder deutschem Recht (BGHZ 59, 23, 26 f; BGH NJW 1997, 2885 unter I 2 a; NJW 1989, 1431 unter IV 1 a; NJW 1986, 1438 unter I).

    Mit dieser Feststellung, der zur Erläuterung ein Hinweis auf BGH NJW 1997, 2885 folgt, ist indessen nur ein Ausschnitt der relevanten Formerfordernisse angesprochen.

    Isoliert, d.h. bezogen auf diese einzelne Voraussetzung, hat das Landgericht sogar einen zu strengen Prüfungsmaßstab angelegt; denn nach österreichischem Recht ist (entgegen der verkürzenden Darstellung in BGH NJW 1997, 2885 unter I 2 a bb) infolge eines Wandels der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht mehr die ausdrückliche, also namentliche Erwähnung des Gerichtsortes erforderlich, sondern reicht es aus, dass sich die örtliche Zuständigkeit aus der Urkunde zweifelsfrei ergibt (OGH Wien, Entsch. v. 18.10.1995, ZfRV 1996, 76 [zitiert nach Juris] unter Hinweis auf OGH Wien JBl. 1994, 343).

  • BGH, 09.03.1994 - VIII ZR 185/92

    Internationale Gerichtsstandsvereinbarung

    Auszug aus OLG Dresden, 02.06.1999 - 8 U 550/99
    Auch diese Rechtsnorm, deren Voraussetzungen eng auszulegen sind (EuGHE 1976, 1831 = NJW 1977, 494; EuGH IPRax 1985, 152, 153; BGH NJW 1996, 1819 unter 1 a; NJW 1994, 2699, 2700, sämtlich zu Art. 17 Abs. 1 EuGVÜ), verlangt eine Willenseinigung über den Gerichtsstand, die klar und deutlich zum Ausdruck kommen muss (ausdrücklich BGH NJW 1996, aaO.).

    Zwar muss gem. Art. 17 Abs. 1 LugÜ die Gerichtsstandsvereinbarung selbst nicht ausdrücklich sein, so dass es genügt, wenn in den Formen des Art. 17 Abs. 1 S. 2 LugÜ (drei Alternativen; dazu näher BGH NJW 1994, 2699, 2700) auf Allgemeine Geschäftsbedingungen verwiesen wird, die ihrerseits eine Gerichtsstandsklausel enthalten (BGH, aaO., unter Hinweis auf EuGH NJW 1977, 494 und 495).

  • BGH, 21.11.1996 - IX ZR 264/95

    Rüge der internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte im

    Auszug aus OLG Dresden, 02.06.1999 - 8 U 550/99
    a) Im Anwendungsbereich des Art. 18 EuGVÜ und des § 39 ZPO entspricht es gefestigter Rechtsprechung, dass die rügelose Einlassung des Beklagten die internationale Zuständigkeit des angerufenen Gerichts auch dann begründet, wenn die Parteien vorprozessual einen abweichenden Gerichtsstand vereinbart haben (grundlegend EuGHE 1981, 1671 = NJW 1982, 507; BGHZ 120, 334, 337 f; 134, 127, 133; OLG Koblenz RIW 1991, 63).

    Ob und, wenn ja, welche einschränkenden Folgerungen sich aus der Entscheidung des BGH vom 21.11.1996 (BGHZ 134, 127 = JR 1997, 371 mit Anm. Probst = ZZP 110 [1997], 353 mit Anm. Pfeiffer), die es dem Beklagten im Anwendungsbereich des § 39 ZPO gestattet, die Rüge fehlender internationaler Zuständigkeit - trotz sachlich-rechtlicher Verteidigung im schriftlichen Vorverfahren - noch im (ersten) Verhandlungstermin anzubringen, ohne Präklusionsfolgen fürchten zu müssen, für den hier maßgebenden Bereich des Art. 18 LugÜ ziehen lassen, ist noch weitgehend ungeklärt (vgl. Kropholler, aaO., Art. 18 Rn. 16; ausweichend Geimer, aaO., Rn. 1419, der zu Unrecht davon spricht, die genaue Grenzlinie zwischen den beiden Vorschriften sei noch in keinem von der Rechtsprechung entschiedenen Fall erheblich geworden; unklar Pfeiffer, ZZP 110 [1997], 360, 370 f).

  • EuGH, 14.12.1976 - 24/76

    Estasis Salotti / Ruewa

    Auszug aus OLG Dresden, 02.06.1999 - 8 U 550/99
    Auch diese Rechtsnorm, deren Voraussetzungen eng auszulegen sind (EuGHE 1976, 1831 = NJW 1977, 494; EuGH IPRax 1985, 152, 153; BGH NJW 1996, 1819 unter 1 a; NJW 1994, 2699, 2700, sämtlich zu Art. 17 Abs. 1 EuGVÜ), verlangt eine Willenseinigung über den Gerichtsstand, die klar und deutlich zum Ausdruck kommen muss (ausdrücklich BGH NJW 1996, aaO.).

    Zwar muss gem. Art. 17 Abs. 1 LugÜ die Gerichtsstandsvereinbarung selbst nicht ausdrücklich sein, so dass es genügt, wenn in den Formen des Art. 17 Abs. 1 S. 2 LugÜ (drei Alternativen; dazu näher BGH NJW 1994, 2699, 2700) auf Allgemeine Geschäftsbedingungen verwiesen wird, die ihrerseits eine Gerichtsstandsklausel enthalten (BGH, aaO., unter Hinweis auf EuGH NJW 1977, 494 und 495).

  • BGH, 28.03.1996 - III ZR 95/95

    Gerichtsstandvereinbarung mit einem französischen Geschäftspartner - Mündliche

    Auszug aus OLG Dresden, 02.06.1999 - 8 U 550/99
    Diese fasst den Begriff der "Vereinbarung" als eine auf einen bestimmten Gerichtsstand bezogene Willenseinigung auf und interpretiert ihn autonom (BGH NJW 1996, 1819 unter 1 b; so auch Kropholler, Europäisches Zivilprozessrecht, 6. Aufl., Art. 17 Rn. 21).

    Auch diese Rechtsnorm, deren Voraussetzungen eng auszulegen sind (EuGHE 1976, 1831 = NJW 1977, 494; EuGH IPRax 1985, 152, 153; BGH NJW 1996, 1819 unter 1 a; NJW 1994, 2699, 2700, sämtlich zu Art. 17 Abs. 1 EuGVÜ), verlangt eine Willenseinigung über den Gerichtsstand, die klar und deutlich zum Ausdruck kommen muss (ausdrücklich BGH NJW 1996, aaO.).

  • BGH, 24.11.1988 - III ZR 150/87

    Wirksamkeit einer Gerichtsstandvereinbarung

    Auszug aus OLG Dresden, 02.06.1999 - 8 U 550/99
    (1) Während sich die Zulässigkeit einer vor dem Prozess getroffenen, die deutsche Gerichtsbarkeit derogierenden Gerichtsstandsvereinbarung im Allgemeinen nach deutschem Prozessrecht beurteilt, richtet sich das Zustandekommen eines derartigen Vertrages über prozessrechtliche Beziehungen grundsätzlich nach dem allgemeinen Vertragsrecht derjenigen Rechtsordnung, die für das materielle Rechtsverhältnis der Parteien maßgebend ist, mithin je nach Sachlage entweder nach ausländischem oder deutschem Recht (BGHZ 59, 23, 26 f; BGH NJW 1997, 2885 unter I 2 a; NJW 1989, 1431 unter IV 1 a; NJW 1986, 1438 unter I).

    Weitere formelle Voraussetzung ist nach österreichischem Recht ein urkundlicher Nachweis, der unterschriftlich den Inhalt der Gerichtsstandsveeinbarung deckt (OGH Wien, Entsch. v. 07.05.1998, ZfRV 1998, 209 [zitiert nach Juris]; vgl. bereits den Hinweis in BGH NJW 1989, 1431 unter IV 1 e).

  • BGH, 23.07.1998 - II ZR 286/97

    Klage im Inland bei Vereinbarung eines ausländischen Gerichtsstands

    Auszug aus OLG Dresden, 02.06.1999 - 8 U 550/99
    Für dessen Auslegung wiederum kann auf die Rechtsprechung zu Art. 17 Abs. 1 EuGVÜ zurückgegriffen werden (vgl. Präambel des Protokolls Nr. 2 zum LugÜ; so auch BGH NJW-RR 1999, 137 unter II 1).

    Was im Einzelfall gewollt ist, insbesondere ob eine bloß einseitig begünstigende Gerichtsstandsabrede vorliegt, ist durch Auslegung anhand des Wortlautes, der dem Vertrag zu entnehmenden Anhaltspunkte und der klar ersichtlichen Begleitumstände des Vertragsabschlusses zu ermitteln (vgl. dazu insgesamt BGH NJW-RR 1999, 137 unter II 1 a m.w.N.).

  • BGH, 25.11.1993 - IX ZR 51/93

    Zulässigkeit des Übergangs von einem Befreiungs- auf einen Zahlungsanspruch

    Auszug aus OLG Dresden, 02.06.1999 - 8 U 550/99
    Auch bleibt ein vorinstanzlich wirksam erklärtes Anerkenntnis geeignete Grundlage für die entsprechende Verurteilung erst durch das Rechtsmittelgericht (vgl. BGH NJW 1994, 944 unter I und II 3).
  • BGH, 17.03.1993 - XII ZR 256/91

    Fortwirkung eines im schriftlichen Vorverfahren abgegebenen Anerkenntnisses

    Auszug aus OLG Dresden, 02.06.1999 - 8 U 550/99
    Seine Wirkung hat das Anerkenntnis nicht dadurch verloren, dass die Klägerin nicht sogleich ein Teilanerkenntnisurteil erwirkte, sie im Gegenteil später sogar ein klageabweisendes Prozessurteil erhalten hat (eingehend BGH NJW 1993, 1717 m.w.N.).
  • BGH, 08.10.1953 - III ZR 206/51

    Bayerischer Staat gegen bayerischen Landkreis - § 307 ZPO aF, bei Verzicht des

  • BGH, 21.01.1999 - IX ZR 329/97

    Nachweis der Gläubigerbenachteiligungsabsicht des Schuldners

  • BGH, 05.04.1989 - IVb ZR 26/88

    Wirksamkeit eines prozessualen Anerkenntnisses

  • BGH, 03.12.1992 - IX ZR 229/91

    Internationale Zuständigkeit durch rügeloses Verhandeln und schlüssiges Verhalten

  • BGH, 06.05.1987 - IVb ZR 51/86

    Begründung der Anschlußberufung

  • OLG Düsseldorf, 28.06.1990 - 10 U 8/90
  • BGH, 17.05.1972 - VIII ZR 76/71

    Vereinbarung der internationalen Zuständigkeit

  • BGH, 13.06.1996 - IX ZR 233/95

    Prüfungsmaßstab im Regreßprozeß bei Führung des Ausgangsverfahrens nach dem

  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 669/87

    Grundsätze des fairen Verfahrens bei unleserlicher Unterschrift des

  • BGH, 11.03.1997 - X ZB 10/95

    "Einkaufswagen"; Erledigung der Hauptsache im Gebrauchsmusterlöschungsverfahren;

  • BGH, 10.12.1998 - III ZR 2/98

    Rechtsfolgen einer unrichtigen Rechtsmittelbelehrung durch die Verwaltungsbehörde

  • BGH, 05.02.1993 - V ZR 62/91

    Klageanträge bei immissionsrechtlicher Unterlassungsklage - Lärmimmissionen eines

  • BGH, 20.01.1986 - II ZR 56/85

    Vereinbarung ausländischer Zuständigkeit

  • BGH, 13.11.1998 - V ZR 386/97

    Einwand der Vertragsuntreue der sich vom Vertrag lossagenden Vertragspartei

  • BGH, 26.01.1979 - V ZR 75/76

    Anwendung von Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Vereinbarung der

  • BGH, 14.06.1965 - GSZ 1/65

    Internationale Zuständigkeit

  • BAG, 16.12.1970 - 4 AZR 98/70

    Befugnis des Zivilgerichts - Prozessual wirksame Parteianträge - Klageabweisung -

  • OLG Hamm, 18.01.1995 - 20 U 176/94

    Versicherungswert; Unterversicherung ; Verarbeitungsmaterial; Feuerversicherung;

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