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   OLG Dresden, 03.03.2005 - 13 U 1941/04   

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OLG Dresden, 03.03.2005 - 13 U 1941/04 (https://dejure.org/2005,52422)
OLG Dresden, Entscheidung vom 03.03.2005 - 13 U 1941/04 (https://dejure.org/2005,52422)
OLG Dresden, Entscheidung vom 03. März 2005 - 13 U 1941/04 (https://dejure.org/2005,52422)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Rückzahlung eines zur Darlehenstilgung verwandten Betrags im Wege der Insolvenzanfechtung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • LG Zwickau, 20.09.2004 - 1 O 1601/03

    Tilgung eines Darlehens durch Verkauf eines Hausgrundstücks acht Tage vor

    Auszug aus OLG Dresden, 03.03.2005 - 13 U 1941/04
    Auf die Berufungen des Klägers und der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Zwickau vom 20.09.2004 - Az.: 1 O 1601/03 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    das Urteil des Landgerichts vom 20.09.2004, Az.: 1 O 1601/03, wird, soweit die Klage abgewiesen wurde, abgeändert und die Beklagte verurteilt, an den Kläger weitere 66.848,03 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von acht Prozentpunken über dem Basiszinssatz gem. § 247 BGB seit Rechtshängigkeit zu zahlen.

    das Urteil des Landgerichts Zwickau vom 20.09.2003, Az.: 1 O 1601/03, aufzuheben, soweit die Beklagte zur Zahlung von 81.806,70 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.11.2003 verurteilt wurde, und.

  • BGH, 09.10.2003 - IX ZR 28/03

    Benachteiligung der Gläubiger durch Veräußerung eines sicherungsübereigneten

    Auszug aus OLG Dresden, 03.03.2005 - 13 U 1941/04
    Eine Gläubigerbenachteiligung liegt auch dann vor, wenn der Schuldner an einen Dritten sicherungsübereignete Gegenstände an den Anfechtungsgegner veräußert, die der Dritte zuvor zur Veräußerung an den - mit dem Dritten wirtschaftlich verbundenen - Anfechtungsgegner freigegeben hat (BGH ZIP 2003, 2370, 2371 [BGH 09.10.2003 - IX ZR 28/03]).

    Wirtschaftliche Erwägungen rechtfertigen es allenfalls unter besonderen, als zusätzliche Klammer wirkenden rechtlichen Voraussetzungen, mehrere Rechtshandlungen zu einer Einheit zu verbinden (BGH ZIP 2002, 489, 490 [BGH 07.02.2002 - IX ZR 115/99]; BGH ZIP 2003, 2370, 2371 [BGH 09.10.2003 - IX ZR 28/03]).

  • BGH, 06.04.2000 - IX ZR 122/99

    Begriff der Gläubigerbenachteiligung

    Auszug aus OLG Dresden, 03.03.2005 - 13 U 1941/04
    An ihr fehlt es, wenn Werte übertragen werden, die infolge von Sicherungsrechten nicht mehr dem Schuldner, sondern anderen Gläubigern zustehen (BGH NZI 2000, 364 [BGH 06.04.2000 - IX ZR 122/99]).

    An der Gläubigerbenachteiligung fehlt es, wenn Werte übertragen werden, die infolge von Sicherungsrechten nicht dem Schuldner, sondern dem Gläubiger zustehen (BGH NZI 2000, 364 [BGH 06.04.2000 - IX ZR 122/99]).

  • BGH, 07.03.2002 - IX ZR 223/01

    Anfechtbarkeit eines Pfandrechts aufgrnd AGB-Banken; Anfechtung von Berechnungen

    Auszug aus OLG Dresden, 03.03.2005 - 13 U 1941/04
    Bestand aber an der der Gutschrift zugrunde liegenden Forderung kein Sicherungsrecht der Bank, hindert ein innerhalb der Frist des § 131 Abs. 1 Nr. 1 InsO entstehendes Pfandrecht am Anspruch des Schuldners die Gläubigerbenachteiligung nicht, weil dieses seinerseits ohne Weiteres der Anfechtung unterläge (BGHZ 150, 122, 125 f.).

    Zwar sind ungeachtet einer fälligen Forderung der Bank auf Rückzahlung eines Kredits Verrechnungen in einem debitorisch geführten Kontokorrent auch dann kongruent, wenn und soweit die Bank Verfügungen des Schuldners im Rahmen der eingeräumten Kreditlinie weiter zulässt (BGHZ 150, 122, 129; OLF Köln NZI 2005, 112, 114).

  • BGH, 05.04.2001 - IX ZR 216/98

    Gläubigerbenachteiligung durch Aufrechnung mit einer sicherungshalber

    Auszug aus OLG Dresden, 03.03.2005 - 13 U 1941/04
    Dies soll jedoch nicht gelten, wenn - bei einer Sicherungsabtretung - der Sicherungsnehmer und der Aufrechnende nicht personenidentisch sind (BGHZ 147, 233, 239).

    Wird danach eine im Wege der Globalzession (wirksam) sicherungshalber an eine Bank abgetretene Forderung durch Einziehung auf ein (bei dieser Bank geführtes) Konto getilgt, so wirkt sich auch das an die Stelle der ursprünglichen Sicherheit der Bank am neu entstehenden Anspruch des Schuldners tretende Pfandrecht gem. § 14 Abs. 1 Satz 2 AGB Banken nicht gläubigerbenachteiligend im Sinne des § 129 Abs. 1 InsO aus (BGHZ 147, 233, 239 f.; BGH ZIP 2002, 2182 [BGH 01.10.2002 - IX ZR 360/99]; Kirchhof, in: MüKo, InsO, § 129 Rn. 108; Obermüller, Insolvenzrecht in der Bankpraxis, 6. Aufl., Rn. 3.99).

  • BGH, 07.02.2002 - IX ZR 115/99

    Befriedigung eines Insolvenzgläubigers mit darlehensweise in Anspruch genommenen

    Auszug aus OLG Dresden, 03.03.2005 - 13 U 1941/04
    Wirtschaftliche Erwägungen rechtfertigen es allenfalls unter besonderen, als zusätzliche Klammer wirkenden rechtlichen Voraussetzungen, mehrere Rechtshandlungen zu einer Einheit zu verbinden (BGH ZIP 2002, 489, 490 [BGH 07.02.2002 - IX ZR 115/99]; BGH ZIP 2003, 2370, 2371 [BGH 09.10.2003 - IX ZR 28/03]).
  • BGH, 05.12.1985 - IX ZR 165/84

    Anforderungen an die Benachteiligung der Konkursgläubiger

    Auszug aus OLG Dresden, 03.03.2005 - 13 U 1941/04
    Ebenso wenig werden die Insolvenzgläubiger benachteiligt, wenn durch ein Absonderungsrecht belastetes Schuldnervermögen an den Berechtigten veräußert wird und dieser anschließend mit der durch das Absonderungsrecht gesicherten Forderung aufrechnet, weil das Absonderungsrecht in diesem Fall lediglich durch die diesem gleichrangige Aufrechnungsbefugnis ersetzt wird (BGH ZIP 1986, 452, 454 f. [BGH 05.12.1985 - IX ZR 165/84]; ZInsO 2004, 1028, 1029).
  • OLG Köln, 29.09.2004 - 2 U 1/04

    Anfechtung von Verrechnungen auf dem Kontokorrentkonto des Insolvenzschuldners

    Auszug aus OLG Dresden, 03.03.2005 - 13 U 1941/04
    Zwar sind ungeachtet einer fälligen Forderung der Bank auf Rückzahlung eines Kredits Verrechnungen in einem debitorisch geführten Kontokorrent auch dann kongruent, wenn und soweit die Bank Verfügungen des Schuldners im Rahmen der eingeräumten Kreditlinie weiter zulässt (BGHZ 150, 122, 129; OLF Köln NZI 2005, 112, 114).
  • BGH, 01.10.2002 - IX ZR 360/99

    Anfechtung der Rückführung eines Kredits vor Kündigung; Anfechtung einer

    Auszug aus OLG Dresden, 03.03.2005 - 13 U 1941/04
    Wird danach eine im Wege der Globalzession (wirksam) sicherungshalber an eine Bank abgetretene Forderung durch Einziehung auf ein (bei dieser Bank geführtes) Konto getilgt, so wirkt sich auch das an die Stelle der ursprünglichen Sicherheit der Bank am neu entstehenden Anspruch des Schuldners tretende Pfandrecht gem. § 14 Abs. 1 Satz 2 AGB Banken nicht gläubigerbenachteiligend im Sinne des § 129 Abs. 1 InsO aus (BGHZ 147, 233, 239 f.; BGH ZIP 2002, 2182 [BGH 01.10.2002 - IX ZR 360/99]; Kirchhof, in: MüKo, InsO, § 129 Rn. 108; Obermüller, Insolvenzrecht in der Bankpraxis, 6. Aufl., Rn. 3.99).
  • BGH, 30.09.1993 - IX ZR 227/92

    Konkursanfechtung bei Bardeckung

    Auszug aus OLG Dresden, 03.03.2005 - 13 U 1941/04
    Nachdem die angefochtenen Verrechnungen inkongruent waren, bleiben diese auch nicht als Bargeschäft im Sinne von § 142 InsO anfechtungsfrei (BGHZ 123, 320, 328 f.).
  • BGH, 22.07.2004 - IX ZR 270/03

    Anfechtbarkeit einer durch den Abschluss eines Kaufvertrages geschaffenen

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