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   OLG Dresden, 03.08.1994 - 12 U 1267/93   

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https://dejure.org/1994,5818
OLG Dresden, 03.08.1994 - 12 U 1267/93 (https://dejure.org/1994,5818)
OLG Dresden, Entscheidung vom 03.08.1994 - 12 U 1267/93 (https://dejure.org/1994,5818)
OLG Dresden, Entscheidung vom 03. August 1994 - 12 U 1267/93 (https://dejure.org/1994,5818)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einwilligung in die Warenzeichenrolle des Deutschen Patentamts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ErstrG § 5 S. 1; WZG §§ 10, 11

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.03.1960 - I ZR 89/58

    Dreitannen

    Auszug aus OLG Dresden, 03.08.1994 - 12 U 1267/93
    Nach der danach einschlägigen Regelung der §§ 10, 11 WZG kann die mangels Unterscheidungskraft fehlende Schutzfähigkeit eines Zeichens angesichts der abschließenden Regelung in § 11 Abs. 1 WZG nicht mit der dort vorgesehenen Löschungsklage, sondern allein im Amtslöschungsverfahren vor dem Patentamt nach § 10 Abs. 2 Nr. 2 WZG geltend gemacht werden (BGHZ 32, 133, 144 - Dreitannen; 42, 151, 162 - Rippenstreckmetall II; Baumbach/Hefermehl, Warenzeichenrecht, 12. Auflage, § 4 WZG Rdnr. 32 f. m.w.N.).
  • BGH, 08.07.1964 - Ib ZB 7/63

    Löschung nicht eintragbarer Warenzeichen

    Auszug aus OLG Dresden, 03.08.1994 - 12 U 1267/93
    Nach der danach einschlägigen Regelung der §§ 10, 11 WZG kann die mangels Unterscheidungskraft fehlende Schutzfähigkeit eines Zeichens angesichts der abschließenden Regelung in § 11 Abs. 1 WZG nicht mit der dort vorgesehenen Löschungsklage, sondern allein im Amtslöschungsverfahren vor dem Patentamt nach § 10 Abs. 2 Nr. 2 WZG geltend gemacht werden (BGHZ 32, 133, 144 - Dreitannen; 42, 151, 162 - Rippenstreckmetall II; Baumbach/Hefermehl, Warenzeichenrecht, 12. Auflage, § 4 WZG Rdnr. 32 f. m.w.N.).
  • BGH, 31.05.1990 - I ZB 6/89

    Inländischer Markenschutz für ausländische Telle-quelle-Marke aus

    Auszug aus OLG Dresden, 03.08.1994 - 12 U 1267/93
    Soweit in den angezogenen Entscheidungen (vgl. insbesondere BGH GRUR 1991, 535, 536 - ST; GRUR 1991, 839, 840 f. - Z-TECH) ausgesprochen wurde, daß einem Buchstaben, dem der Schutz als Telle-quelle-Marke zukommt, nach Abschnitt B Nr. 2 Fall 2 dieser Vorschrift nur ein im jeweiligen Verbandsstaat beim betroffenen Verkehr bestehendes aktuelles Freihaltebedürfnis entgegengehalten werden kann, bestätigt das im Gegenteil, daß auch und erst recht für die Frage der Kollision einer IR-Marke mit einem ihr gegenüberstehenden nationalen Warenzeichen auf die Verhältnisse in dem betreffenden Verbandsstaat abzustellen ist.
  • BGH, 23.01.1974 - I ZB 12/72

    Unterscheidungskraft der Marke "Lemonsoda" in der Bundesrepublik Deutschland -

    Auszug aus OLG Dresden, 03.08.1994 - 12 U 1267/93
    Einer nicht per se unterscheidungskräftigen Angabe wird deshalb auch nach der PVÜ nur dort Schutz gewährt, wo sie sich als betrieblicher Herkunftshinweis durchgesetzt hat (BGH GRUR 1974, 777, 779 - LEMONSODA; Baumbach/Hefermehl a.a.O. Rdnr. 7 m.w.N.).
  • BGH, 04.07.1991 - I ZB 9/90

    "Z-TECH"; Veranlassung der Schutzfähigkeitsprüfung durch einen

    Auszug aus OLG Dresden, 03.08.1994 - 12 U 1267/93
    Soweit in den angezogenen Entscheidungen (vgl. insbesondere BGH GRUR 1991, 535, 536 - ST; GRUR 1991, 839, 840 f. - Z-TECH) ausgesprochen wurde, daß einem Buchstaben, dem der Schutz als Telle-quelle-Marke zukommt, nach Abschnitt B Nr. 2 Fall 2 dieser Vorschrift nur ein im jeweiligen Verbandsstaat beim betroffenen Verkehr bestehendes aktuelles Freihaltebedürfnis entgegengehalten werden kann, bestätigt das im Gegenteil, daß auch und erst recht für die Frage der Kollision einer IR-Marke mit einem ihr gegenüberstehenden nationalen Warenzeichen auf die Verhältnisse in dem betreffenden Verbandsstaat abzustellen ist.
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