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   OLG Dresden, 03.08.2006 - 4 U 536/06   

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https://dejure.org/2006,4978
OLG Dresden, 03.08.2006 - 4 U 536/06 (https://dejure.org/2006,4978)
OLG Dresden, Entscheidung vom 03.08.2006 - 4 U 536/06 (https://dejure.org/2006,4978)
OLG Dresden, Entscheidung vom 03. August 2006 - 4 U 536/06 (https://dejure.org/2006,4978)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Niemand kann daran gehindert werden, angebliche Missstände denjenigen Stellen anzuzeigen, die dazu berufen sind, einem entsprechenden Verdacht nachzugehen und gegebenenfalls Maßnahmen gegen solche Missstände zu ergreifen. Das gilt erst recht für Strafanzeigen und ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1, § 1004; GG Art. 2 Abs. 1
    Untersagung von Äußerungen gegenüber einer zur Aufklärung von Missständen berufenen Stelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • sachsen.de (Pressemitteilung)

    Strengere Maßstäbe für Äußerungen in der Öffentlichkeit

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Beurteilungsmaßstäbe für kritische Äußerungen in der Öffentlichkeit

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Beurteilungsmaßstäbe für kritische Äußerungen in der Öffentlichkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 465
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus OLG Dresden, 03.08.2006 - 4 U 536/06
    Hinsichtlich der Frage, wann ein Angriff auf die Ehre als widerrechtlich anzusehen ist und wann er nach der Rechtsordnung - weil durch das Recht auf freie Meinungsäußerung oder durch die Wahrnehmung berechtigter Interessen seitens des Angreifers gedeckt - hingenommen werden muss, kommt es maßgeblich darauf an, ob die ehrverletzende Äußerung Tatsachenbehauptungen zum Gegenstand hat oder Werturteile (BVerfG, NJW 1992, 1439 ).

    An der Aufrechterhaltung und Weiterverbreitung herabsetzender Tatsachenbehauptungen, die als unwahr erkannt wurden, kann auch unter dem Gesichtspunkt der Meinungsfreiheit kein schützenswertes Interesse bestehen (BVerfG, NJW 1992, 1439 ).

    Werturteile dagegen, also Stellungnahmen des Äußernden, die die subjektive Beziehung des Äußernden zum Gegenstand seiner Äußerung widerspiegeln und auf Tatsachen beruhen können, aber keinesfalls müssen, sind grundsätzlich frei, ohne dass es darauf ankäme, ob die Äußerung wertvoll oder wertlos, richtig oder falsch, begründet oder grundlos, rational oder emotional ist (BVerfG, NJW 1992, 1439 ).

  • BGH, 14.11.1961 - VI ZR 89/59
    Auszug aus OLG Dresden, 03.08.2006 - 4 U 536/06
    Dieser Grundsatz ist in der ober- und höchstgerichtlichen Rechtsprechung allgemein anerkannt (BGH, NJW 1962, 243 und OLG Hamburg, MDR 1971, 1009: Beschwerden an eine Rechtsanwaltskammer; BGH, WM 1978, 62: Beschwerde bei der zuständigen Hochschule; OLG Frankfurt, NJW-RR 1994, 416: Beschwerde gegenüber einer kassenärztlichen Vereinigung; OLG München, NJW-RR 2002, 186: Beschwerde gegenüber einem Medienrat).

    Würde man dies zulassen, so wäre das Recht des Staatsbürgers, mit einer Strafanzeige zur Verfolgung strafbarer Handlungen beizutragen, in unangemessener Weise beeinträchtigt (vgl. BGH, NJW 1962, 243).

  • BVerfG, 12.12.1990 - 1 BvR 839/90

    Schmähkritik - Persönlichkeitsrecht - Meinungsäußerungsfreiheit - Abwägung

    Auszug aus OLG Dresden, 03.08.2006 - 4 U 536/06
    Damit erfährt die Eingabe i. S. d. Art. 35 SächsVerf eine besondere verfassungsrechtliche Rechtfertigung (BVerfG, NJW 1991, 1475).

    Gegen das Verhalten des Beklagten kann der Kläger nur dann vorgehen, wenn der der Beschwerde zugrunde liegende Vorwurf etwa leichtfertig oder vorsätzlich unrichtig oder zum Zweck einer diffamierenden Schmähkritik erhoben wäre (BVerfG, NJW 1991, 1475; BGH, NJW 1987, 2225 ; Wenzel/Burkhardt, aaO., 10. Kap. Rdn. 36).

  • BGH, 31.05.2001 - I ZR 106/99

    Berühmungsaufgabe

    Auszug aus OLG Dresden, 03.08.2006 - 4 U 536/06
    Es müssen ernsthafte und greifbare tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorhanden sein, der Antragsgegner werde sich in naher Zukunft in der näher bezeichneten Weise rechtswidrig verhalten (BGH, NJW-RR 2001, 1483 ; OLG Nürnberg, NJW-RR 2002, 1471 ).
  • BGH, 12.07.2000 - XII ZR 159/98

    Beseitigung der Wiederholungsgefahr

    Auszug aus OLG Dresden, 03.08.2006 - 4 U 536/06
    An die Widerlegung der indizierten Wiederholungsgefahr werden strenge Anforderungen gestellt; im Allgemeinen muss der Äußernde eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben, die nach Lage des Einzelfalls geeignet ist, ihn wirklich und ernsthaft von einer Wiederholung der Äußerung abzuhalten (BGH, MDR 2000, 1233 ).
  • BGH, 19.06.1951 - I ZR 77/50

    Warenzeichenverletzung. Wiederholungsgefahr

    Auszug aus OLG Dresden, 03.08.2006 - 4 U 536/06
    Denn ein Unterlassungsanspruch ist auch begründet, wenn zwar ein Rechtsverstoß noch nicht begangen ist, er aber in nicht all zu ferner Zukunft greifbar bevorsteht (BGH, NJW 1951, 843) bzw. ernstlich droht, so genannte Begehungsgefahr (BGH, GRUR 1962, 35).
  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus OLG Dresden, 03.08.2006 - 4 U 536/06
    Dasselbe gilt für die Absicht, im Interesse der Allgemeinheit Missstände aufzuzeigen, worauf sich der Beklagte zuletzt im Schriftsatz vom 01.08.2006 erneut beruft (vgl. BVerfG NJW 2006, 207 ff.).
  • BGH, 22.11.2005 - VI ZR 204/04

    Zur Behandlung einer bewusst unvollständigen Berichterstattung

    Auszug aus OLG Dresden, 03.08.2006 - 4 U 536/06
    Denn der Betroffene kann sich in aller Regel nicht dagegen wehren, dass der Leser aus den ihm "offen" mitgeteilten Fakten eigene Schlüsse aus einem Sachverhalt zieht, für den die offenen Aussagen Anhaltspunkte bieten, der von dem sich Äußernden so aber weder offen noch verdeckt behauptet worden ist (vgl. BGH, NJW 2006, 601 ).
  • BGH, 30.10.1998 - V ZR 64/98

    Formulierung eines Unterlassungsgebots betreffend Geruchsbelästigungen;

    Auszug aus OLG Dresden, 03.08.2006 - 4 U 536/06
    Die Wiederholungsgefahr wird regelmäßig vermutet, wenn bereits eine Verletzungshandlung (Äußerung) stattgefunden hat (vgl. BGH, NJW 1999, 356 ; Palandt/Sprau, aaO., vor § 823 Rdn. 20).
  • BGH, 25.11.2003 - VI ZR 226/02

    Zur Beurteilung mehrdeutiger Äußerungen in einer Fernsehsendung - Klinik Monopoly

    Auszug aus OLG Dresden, 03.08.2006 - 4 U 536/06
    Zu Recht hat das Landgericht die Prüfung des Aussagegehalts nicht auf "offene" Behauptungen beschränkt, sondern sie auf die Untersuchung des Textes nach ehrkränkenden Beschuldigungen erstreckt, die im Gesamtzusammenhang der in der "Chronologie" enthaltenen offenen Einzelaussagen "versteckt" bzw. "zwischen den Zeilen" stehen könnten (vgl. BGH, VersR 2004, 343 ).
  • OLG Nürnberg, 11.06.2002 - 1 U 3939/01

    Vorwurf nicht artgerechter Tierhaltung als Meinungsäußerung

  • BGH, 12.05.1987 - VI ZR 195/86

    Anforderungen an die Sorgfaltspflicht von Presseorganen; Abgrenzung zwischen

  • BVerfG, 25.02.1987 - 1 BvR 1086/85

    Verfassungswidrige Schadensersatzpflicht bei redlicher aber erfolgloser

  • OLG München, 29.06.2001 - 21 U 2877/01
  • BVerfG, 09.02.2000 - 1 BvR 140/98

    Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm Art 1 Abs 1 durch Abweisung des

  • BGH, 03.11.1977 - VI ZR 256/74

    Ausführung von Reise- und Aupairprogrammen eines Vereins - Gewerbliches

  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

  • OLG Frankfurt, 16.12.1993 - 1 U 21/92
  • BVerfG, 04.10.1988 - 1 BvR 556/85

    Meinungsfreiheit - Unrichtige Tatsachenbehauptung - Persönlichkeitsrecht

  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94

    Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der

  • BGH, 16.06.1998 - VI ZR 205/97

    BGH entscheidet im Rechtsstreit des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg

  • BVerfG, 15.01.1999 - 1 BvR 1274/92

    Verfassungsrechtlich unbedenkliche Untersagung der Veröffentlichung der

  • LG Köln, 28.11.2018 - 4 O 457/16

    Uneingeschränkte Gewährung von Zutritt zu den den Vereinsmitgliedern zugänglichen

    Im Rahmen privilegierter Äußerungen dürfen die Barrieren nicht so hoch gesetzt werden, dass von ihnen ein Lähmungseffekt ausgehen kann (OLG Dresden, Urteil vom 03. August 2006 - 4 U 536/06).
  • OLG Dresden, 15.02.2021 - 4 U 2196/20

    Anspruch auf vorläufige Löschung einer Äußerung im Internet Vorwurf eines gegen

    An der Aufrechterhaltung und Weiterverbreitung herabsetzender Tatsachenbehauptungen, die als unwahr erkannt wurden, kann auch unter dem Gesichtspunkt der Meinungsfreiheit kein schützenswertes Interesse bestehen (BVerfG, NJW 1992, 1439, Senat Urteil vom 03. August 2006 - 4 U 536/06 -, juris).
  • OLG Naumburg, 12.09.2013 - 1 U 7/12

    Anspruch von Eltern gegen einen Arzt auf Ausgleich immaterieller Nachteile wegen

    Ärzte, die auf die Gefährdung von Gesundheit oder gar Leben von Kindern hinweisen, machen sich daher in der Regel nicht haftbar, weil sie sich rechtmäßig verhalten (BVerfG NJW 1987, 1929; BGH NJW 1979, 1351, 1352; 1985, 1959, 1961; 1992, 2014, 2015; NZBau 2009, 237 f.; OLG München, Beschluss vom 26.4.2002, 1 W 1116/02 - BeckRS 2002, 30256597; OLG Dresden, Urteil vom 3.8.2006, 4 U 536/06 - zitiert in juris).
  • OLG Frankfurt, 30.04.2012 - 19 W 24/12

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis bei Persönlichkeitsrechtsverletzung, wenn

    Denn die Rechtsanwaltskammer ist die für die Einreichung von Beschwerden wegen angeblicher Missstände bei der anwaltlichen Berufsausübung zuständige Stelle, die erhobenen Vorwürfen nach einem rechtsstaatlich geregelten Verfahren nachzugehen hat (OLG Dresden, MDR 2007, 465, Rn. 6; BGH NJW-RR 1999, 1251, Rn. 20; OLG Hamburg, MDR 1971, 1009; Palandt/Sprau, 71. Aufl., BGB, § 123 Rn. 104).
  • OLG Dresden, 14.02.2019 - 4 U 1669/18

    Unterlassung von Äußerungen zur Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung in einem

    Es besteht kein Unterlassungsanspruch gegen die Einreichung von Beschwerden und Eingaben wegen angeblicher Missstände bei den für ihre Beseitigung zuständigen Stellen (Senat, Urteil vom 03.08.2006, 4 U 536/06; OLG Frankfurt, NJW-RR 1994, 416).
  • AG Osnabrück, 06.11.2018 - 48 C 1519/18

    Unterlassungsanspruch - Zeugenaussage über ein Vier-Augen-Gespräch mit

    Niemand kann daran gehindert werden, angebliche Missstände denjenigen Stellen anzuzeigen, die dazu berufen sind, einem entsprechenden Verdacht nachzugehen (vgl. OLG Oldenburg, Urteil vom 03.08.2006 - 4 U 536/06; BGH NJW 1962, 243; BGH, WM 1978, 62).
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