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   OLG Dresden, 04.02.2019 - 2 Ws 39/19   

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https://dejure.org/2019,2372
OLG Dresden, 04.02.2019 - 2 Ws 39/19 (https://dejure.org/2019,2372)
OLG Dresden, Entscheidung vom 04.02.2019 - 2 Ws 39/19 (https://dejure.org/2019,2372)
OLG Dresden, Entscheidung vom 04. Februar 2019 - 2 Ws 39/19 (https://dejure.org/2019,2372)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen Verstoßes gegen Weisungen der Führungsaufsicht; Rechtsfolgen des Unterbleibens der gem. §§ 2...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen Verstoßes gegen Weisungen der Führungsaufsicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Widerruf der Strafaussetzung unter Führungsaufsicht bei Verstoß gegen Weisungen möglich

  • Jurion (Kurzinformation)

    Widerruf der Strafaussetzung unter Führungsaufsicht bei Verstoß gegen Weisungen möglich

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 26.10.1995 - 3 Ws 604/95
    Auszug aus OLG Dresden, 04.02.2019 - 2 Ws 39/19
    Soweit sich indessen ergibt, dass der Verurteilte trotz Unterbleibens der Belehrung durch spätere Aufforderungen und Ermahnungen des Gerichts hinreichend deutlich auf die Folgen seines Fehlverhaltens hingewiesen worden ist und deshalb nicht im unklaren über seine Bewährungspflichten einerseits und die Konsequenzen bei Verletzung dieser Pflichten andererseits sein konnte, bleibt es für die Frage des Widerrufs ohne Belang, ob das Gericht den Erfordernissen des § 268a StPO Genüge getan hat (vgl. OLG Celle, NJW 1958, 1009; OLG Düsseldorf, VRS 91, 115).
  • OLG Hamburg, 17.03.2006 - 2 Ws 64/06

    Aussetzung der Vollstreckung einer (Rest-) Freiheitsstrafe und einer

    Auszug aus OLG Dresden, 04.02.2019 - 2 Ws 39/19
    Dieser Ansicht, der in der veröffentlichten Rechtsprechung bisher nicht in entscheidungserheblicher Weise Bedeutung zugekommen ist (vgl. OLG Karlsruhe, Die Justiz 1987, 196; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 17. März 2006 - 2 Ws 64/06 -, juris), wird vom Wortlaut des § 68g Abs. 1 Satz 1 StGB getragen und findet ihre Stütze in den Gesetzesmaterialien.
  • OLG Oldenburg, 01.11.2011 - 1 Ws 574/11

    Bewährung, Widerruf, Belehrung

    Auszug aus OLG Dresden, 04.02.2019 - 2 Ws 39/19
    Soweit eine Belehrung gemäß §§ 268a, 453a, 454 Abs. 4 StPO unterblieben ist, ist ein Bewährungswiderruf in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise nicht ausgeschlossen, wenn der Widerruf auf die Begehung einer neuen Straftat nach § 56f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB gestützt wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. Januar 1992 - 2 BvR 294/19 - OLG Köln, Beschluss vom 26. September 2011 - 2 Ws 601/11 - OLG Oldenburg, Beschluss vom 1. November 2011 - 1 Ws 574/11 -, jeweils juris).
  • OLG Köln, 26.09.2011 - 2 Ws 601/11

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung; Unterbleiben der Belehrung

    Auszug aus OLG Dresden, 04.02.2019 - 2 Ws 39/19
    Soweit eine Belehrung gemäß §§ 268a, 453a, 454 Abs. 4 StPO unterblieben ist, ist ein Bewährungswiderruf in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise nicht ausgeschlossen, wenn der Widerruf auf die Begehung einer neuen Straftat nach § 56f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB gestützt wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. Januar 1992 - 2 BvR 294/19 - OLG Köln, Beschluss vom 26. September 2011 - 2 Ws 601/11 - OLG Oldenburg, Beschluss vom 1. November 2011 - 1 Ws 574/11 -, jeweils juris).
  • OLG Braunschweig, 14.05.2020 - 1 Ws 49/20

    Ausnahmen vom normativen Entscheidungsverbund; Keine Beharrlichkeit durch

    Auf diese Vorschrift kann der Widerruf trotz der Regelung des § 68 g Abs. 1 S.1 StGB gestützt werden, obgleich die Beiordnung der Bewährungshelferin im Rahmen der Führungsaufsicht gemäß § 68a StGB erfolgte (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 4. Februar 2019, 2 Ws 39/19, zit. nach juris).
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