Rechtsprechung
   OLG Dresden, 04.05.2016 - 7 U 960/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,11302
OLG Dresden, 04.05.2016 - 7 U 960/15 (https://dejure.org/2016,11302)
OLG Dresden, Entscheidung vom 04.05.2016 - 7 U 960/15 (https://dejure.org/2016,11302)
OLG Dresden, Entscheidung vom 04. Mai 2016 - 7 U 960/15 (https://dejure.org/2016,11302)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,11302) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • verkehrslexikon.de

    Darlegungs- und Beweislast für Ausnahmen der Halterhaftung und Mitverschulden des Geschädigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Beweislast des Fahrzeughalters für Ausschlusstatbestände

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 05.02.2013 - VI ZR 195/12

    Rechtsanwaltskosten bei Verkehrsunfallregulierung: Gerichtliche Überprüfbarkeit

    Auszug aus OLG Dresden, 04.05.2016 - 7 U 960/15
    Eine Erhöhung der Geschäftsgebühr über die Regelgebühr von 1, 3 hinaus kann nach der aktuellen Rechsprechung des Bundesgerichtshofs nur gefordert werden, wenn die Tätigkeit umfangreich oder schwierig war und ist deshalb nicht unter dem Gesichtspukt der Toleranzrechtsprechung bis zu einer Überschreitung von 20 % der gerichtlichen Überprüfung entzogen (vgl. BGH vom 11.07.2012, VIII ZR 323/11; BGH vom 05.02.2013, VI ZR 195/12).

    (vgl. BGH vom 05.02.2013, VI ZR 195/12, Rn. 8 f., zitiert nach juris).

  • BGH, 08.05.2012 - VI ZR 273/11

    Vergütung des Rechtsanwalts: Toleranzgrenze beim Ansatz einer Rahmengebühr

    Auszug aus OLG Dresden, 04.05.2016 - 7 U 960/15
    Der BGH führt insoweit - ausdrücklich auch in Abweichung zu dem von der Klägerin zitierten Urteil des BGH vom 08.05.2012, VI ZR 273/11 - wie folgt aus:.

    Soweit dem Urteil des erkennenden Senats vom 8. Mai 2012 (VI ZR 273/11, VersR 2012, 1056 Rn. 4 f.) etwas Abweichendes zu entnehmen sein sollte, wird daran nicht festgehalten.".

  • BGH, 11.07.2012 - VIII ZR 323/11

    Rechtsanwaltsgebühren: Voraussetzungen für die Erhöhung der Geschäftsgebühr über

    Auszug aus OLG Dresden, 04.05.2016 - 7 U 960/15
    Eine Erhöhung der Geschäftsgebühr über die Regelgebühr von 1, 3 hinaus kann nach der aktuellen Rechsprechung des Bundesgerichtshofs nur gefordert werden, wenn die Tätigkeit umfangreich oder schwierig war und ist deshalb nicht unter dem Gesichtspukt der Toleranzrechtsprechung bis zu einer Überschreitung von 20 % der gerichtlichen Überprüfung entzogen (vgl. BGH vom 11.07.2012, VIII ZR 323/11; BGH vom 05.02.2013, VI ZR 195/12).
  • BGH, 05.10.2010 - VI ZR 286/09

    Haftung bei Kfz-Unfall: Mehrere nebeneinander verantwortliche Schädiger;

    Auszug aus OLG Dresden, 04.05.2016 - 7 U 960/15
    Dies wird für Personen angenommen, die durch unmittelbare Beziehung zu den Kraftfahrzeugtriebkräften der typischen Betriebsgefahr mehr als andere ausgesetzt sind (vgl. BGH NJW 2011, 292).
  • BGH, 10.01.1995 - VI ZR 247/94

    Berücksichtigung absoluter Fahruntüchtigkeit

    Auszug aus OLG Dresden, 04.05.2016 - 7 U 960/15
    Angesichts des hier gegebenen Unfallablaufs (Abkommen des Kraftfahrzeugs von der Fahrbahn in einer Kurve ohne Fremdeinwirkung) spricht nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung bereits ein Anschein für ein Verschulden des Fahrzeugführers (vgl. BGH, Urt. v. 15.04.1966, Az.: VI ZR 246/64) und damit auch für die Ursächlichkeit der Alkoholisierung für das Unfallgeschehen (BGH, Urt. v. 10.01.1995, Az.: VI ZR 247/94).
  • BGH, 03.07.1962 - VI ZR 88/61

    Haftung des Halters bei unbefugter Gebrauchüberlassung durch den Entleiher des

    Auszug aus OLG Dresden, 04.05.2016 - 7 U 960/15
    Hingegen bleibt die Halterhaftung bestehen, wenn dieser sein Kraftfahrzeug lediglich verleiht und der Entleiher dieses anschließend unbefugt einem Dritten zur Benutzung für eigene Zwecke überlässt (BGHZ 37, 306; BGH NJW 1957, 1878).
  • BGH, 17.06.1997 - VI ZR 156/96

    Anforderungen an die Beschaffenheit eines Fahrzeugs zur Anwendung der

    Auszug aus OLG Dresden, 04.05.2016 - 7 U 960/15
    Die Darlegungs- und Beweislast im Hinblick auf § 8 Nr. 2 StVG trägt wegen dessen Charakters als Ausnahmetatbestand der Halter (vgl. Hentschel-König, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl., § 8 StVG Rn. 1; BGH NZV 1997, 390).
  • BGH, 15.01.1980 - VI ZR 270/78

    Ausschluß - Rückgriff - Sozialversicherung - Häusliche Gemeinschaft

    Auszug aus OLG Dresden, 04.05.2016 - 7 U 960/15
    Der Aufenthalt am Wochenende genügt insoweit nicht, da ein - zudem nur teilweises - gemeinschaftliches Wohnen nicht das Tatbestandsmerkmal des "Lebens in häuslicher Gemeinschaft" erfüllt (vgl. dazu BGH vom 15.01.1980, VI ZR 270/78, Rn. 12 ff. zu § 67 VVG a. F., zitiert nach juris).
  • BGH, 15.04.1966 - VI ZR 246/64

    Annahme eines stillschweigenden Haftungsverzichts bei Mitnahme in einem fremden

    Auszug aus OLG Dresden, 04.05.2016 - 7 U 960/15
    Angesichts des hier gegebenen Unfallablaufs (Abkommen des Kraftfahrzeugs von der Fahrbahn in einer Kurve ohne Fremdeinwirkung) spricht nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung bereits ein Anschein für ein Verschulden des Fahrzeugführers (vgl. BGH, Urt. v. 15.04.1966, Az.: VI ZR 246/64) und damit auch für die Ursächlichkeit der Alkoholisierung für das Unfallgeschehen (BGH, Urt. v. 10.01.1995, Az.: VI ZR 247/94).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht