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   OLG Dresden, 04.07.2008 - WVerg 4/08   

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OLG Dresden, 04.07.2008 - WVerg 4/08 (https://dejure.org/2008,25559)
OLG Dresden, Entscheidung vom 04.07.2008 - WVerg 4/08 (https://dejure.org/2008,25559)
OLG Dresden, Entscheidung vom 04. Juli 2008 - WVerg 4/08 (https://dejure.org/2008,25559)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • kapellmann.de (Kurzinformation)

    Tätigkeit der am Rettungsdienst beteiligten Privaten ist eine ausschreibungsbedürftige Dienstleistung

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 04.06.1992 - III ZR 93/91

    Amtshaftung bei Schäden durch Ersatzdienstleistenden

    Auszug aus OLG Dresden, 04.07.2008 - WVerg 4/08
    So hat die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs z. B. den nach der Passung des Rettungsdienstgesetzes Baden-Württemberg vom 01.09.1983 dort grundsätzlich in den Händen privatrechtlich organisierter Leistungserbringer liegenden Rettungsdienst als nicht hoheitlich ausgestaltet angesehen (BGHZ 118, 304, 306; ebenso OLG Stuttgart, NJW 2004, 2987 zur 1998 neu gefassten Rechtslage in Baden-Württemberg).

    Die Rechtsprechung hat daher die Existenz dieser Sonderrechte für Fahrzeuge des - privaten - Rettungsdienstes nicht als Indiz dafür angesehen, dass die Rettungsdienstfahrt insgesamt als Hoheitsakt einzustufen wäre (vgl. schon OLG Köln VRS Bd. 59, 382; ausdrücklich BGHZ 118, 304, 306; zustimmend König in: Hentschel, Straßenverkehrsrecht 39. Aufl. 2007, § 35 StVO, Rn. 3 m.w.N.).

    Er ist in dieser Allgemeinheit, wie die differenzierte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. etwa BGHZ 118, 304 und die Entscheidung des Kartellsenats vom 25.09.2007, s. o.) belegt, schon auf der Ebene des nationalen Rechts zweifelhaft.

    Das bedeutet entgegen der vom OLG Düsseldorf daraus abgeleiteten Konsequenz aber nicht, dass deswegen auch das Privatunternehmen, bei dem dieses Personal beschäftigt ist, bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben notwendig öffentliche Gewalt ausübt (vgl. BGHZ 118, 304).

  • BGH, 25.09.2007 - KZR 14/06

    Baden-Württembergs Rettungsleitstellen handeln öffentlich-rechtlich

    Auszug aus OLG Dresden, 04.07.2008 - WVerg 4/08
    Denn der öffentlich-rechtliche Charakter einer Aufgabe besagt im Ansatz nichts über die rechtliche Form ihrer Wahrnehmung (vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 25.09.2007, KZR 14/06); das folgt schon daraus, dass nach allgemeiner Ansicht zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben die Heranziehung Privater unter privatrechtlicher Ausgestaltung der Erfüllungsleistung jedenfalls möglich ist.

    So hält das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 25.09.2007 (KZR 14/06) es ohne weiteres für möglich, den hoheitlichen Charakter der (dort im streit befindlichen) Lenkungstätigkeit der Rettungsleitstelle zu bejahen, obwohl der durch Private wahrgenommene Rettungsdienst im übrigen privatrechtlich strukturiert sein mag (was die Entscheidung ausdrücklich offenlässt, damit aber eben gerade nicht den Schluss von der Tätigkeit der Leitstelle auf die Rettungsdienstleistungen als Ganzes zieht).

    Daraus ergibt sich freilich nichts über die Rechtsform, in der diese Aufgabe wahrgenommen wird (BGH KZR 14/06, s. o.), so dass insoweit nicht von Belang ist, ob das sächsische Landesrecht eine abweichende Aufgabenqualifizierung enthält.

  • OLG Celle, 05.09.2007 - 13 Verg 9/07

    Ausschluss einer Bietergemeinschaft aus einem Vergabeverfahren wegen der

    Auszug aus OLG Dresden, 04.07.2008 - WVerg 4/08
    Das entspricht, soweit ersichtlich, mittlerweile einhelliger Ansicht der Vergabesenate (zuletzt etwa OLG Celle, VergR 2007, 765 m.w.N.).

    Nach Ansicht des Senats dürfte es vorzugswürdig sein, die Möglichkeit der Anschließung zeitlich zu begrenzen und entsprechend der sachnächsten Vorschrift des § 524 Abs. 2 Satz 2 ZPO die dem Beschwerdegegner zur Beschwerdeerwiderung gesetzte Frist für maßgeblich zu erachten, also insoweit weder auf die jeweils anders lautenden Regelungen in §§ 554 Abs. 2 Satz 2, 567 Abs. 3 ZPO, S. 127 Abs. 2 Satz 2, § 141 Satz i VwGO abzustellen noch die Anschließungsfrist auf zwei Wochen nach Zustellung der Beschwerdeschrift festzulegen (so aber OLG Düsseldorf, VergR 2005, 188 und OLG Celle, VergR 2007, 765 offenbar analog zur Einlegungsfrist für die sofortige Beschwerde).

  • OLG Düsseldorf, 05.04.2006 - Verg 7/06

    Vergaberechtsstreit um Rettungsdienstleistungen: Vorlage an den BGH

    Auszug aus OLG Dresden, 04.07.2008 - WVerg 4/08
    An einer zurückweisenden Entscheidung sieht sich der Senat jedoch durch den Beschluss des OLG Düsseldorf vom 05.04.2006 (Verg 7/06, vgl. VergR 2006, 787) gehindert, der bei einem im Kern vergleichbaren Sachverhalt zum gegenteiligen Ergebnis gelangt ist.

    Jedenfalls seit dem Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften vom 12.07.2001 in der Rechtssache C 399/98 (VergR 2001, 380) ist die rechtsformunabhängige Anwendbarkeit des Vergaberechts allgemein anerkannt (vgl. auch OLG Düsseldorf, NZBau 2004, 398; ebenso VergR 2006, 787).

  • BGH, 08.12.1982 - IVb ZB 753/81

    Unselbständige Anschließung an weitere Beschwerde in Versorgungsausgleichssachen

    Auszug aus OLG Dresden, 04.07.2008 - WVerg 4/08
    Entsprechende Überlegungen haben den Bundesgerichtshof schon frühzeitig veranlasst, die unselbständige Anschließung auch in anderen Verfahrensarten im Wege der Analogie für statthaft zu halten (BGHZ 17, 305, 307; 71, 314, 316 f.; 86, 51, 53 f.).
  • OLG Naumburg, 26.02.2004 - 1 Verg 17/03

    Rechtsfolgen unterschiedlicher Veröffentlichung der Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Dresden, 04.07.2008 - WVerg 4/08
    Zum einen könnte der Senat die Anschlussbeschwerde der Antragstellerin ohnehin nicht mit der Begründung ihrer Unstatthaftigkeit verwerfen, ohne dadurch von Entscheidungen anderer Vergabesenate abzuweichen, in denen die Anschließung für zulässig gehalten wurde und auch in der Sache Erfolg hatte (z. B. OLG Nauenburg, VergR 2004, 387); isoliert betrachtet bestünde dann vielmehr auch insoweit eine Vorlagepflicht gern § 124 Abs. 2 Satz 1 GWB.
  • BGH, 24.05.1955 - I ZR 25/53

    Klageerweiterung im Patentnichtigkeitsstreit

    Auszug aus OLG Dresden, 04.07.2008 - WVerg 4/08
    Entsprechende Überlegungen haben den Bundesgerichtshof schon frühzeitig veranlasst, die unselbständige Anschließung auch in anderen Verfahrensarten im Wege der Analogie für statthaft zu halten (BGHZ 17, 305, 307; 71, 314, 316 f.; 86, 51, 53 f.).
  • BGH, 18.05.2004 - X ZB 7/04

    Anforderungen an die Darlegung von Vergabefehlern im Nachprüfungsantrag;

    Auszug aus OLG Dresden, 04.07.2008 - WVerg 4/08
    Eine Abweichung i. S. dieser Vorschrift liegt vor, wenn das Beschwerdegericht als tragende Begründung seiner Entscheidung einen Rechtssatz zugrunde legen will, der mit einem die Entscheidung eines anderen Oberlandesgerichts oder des Bundesgerichtshofs tragenden Rechtssatz nicht übereinstimmt (BGHZ 159, 186), Dabei muss die frühere Entscheidung, von der abgewichen werden soll, auf einem im Wesentlichen gleichen oder vergleichbaren Sachverhalt beruhen (Röwekamp in Kulartz/Kus/Portz, GWB-Vergaberecht § 124 Rn. 12 m.w.N.).
  • OLG Dresden, 25.01.2008 - WVerg 10/07

    Kündigung eines Dienstleistungsvertrages und Vertragsverlängerung als Neuvergabe

    Auszug aus OLG Dresden, 04.07.2008 - WVerg 4/08
    Zu Recht ist die Vergabekammer davon ausgegangen, dass vergaberechtlicher Primärrechtsschutz auch dann eröffnet ist, wenn lediglich oder überwiegend nachrangige Dienstleistungen nach Anhang I B vergeben werden sollen (vgl. Senat, Beschluss vom 25.01.2008 - WVerg 10/07, OLGR 2008, 424 m.w.N.).
  • BGH, 13.12.1990 - III ZR 14/90

    Haftung einer öffentlichen Körperschaft für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Dresden, 04.07.2008 - WVerg 4/08
    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat selbst im Anwendungsbereich des § 35 Abs. 1 StVO und über dessen Wortlaut hinaus angenommen, dass die daraus abzuleitende verkehrsrechtliche Privilegierung auch Verkehrsteilnehmern zustehen kann, die nicht hoheitlich handeln (etwa privaten Werksfeuerwehren, vgl. BGHZ 113, 164, 168).
  • BGH, 10.11.1983 - VII ZR 72/83

    Zulässigkeit einer bedingten unselbstständigen Anschlussberufung

  • OLG Düsseldorf, 06.10.2004 - Verg 56/04

    Ausschluss eines Angebots wegen Abweichen von technischen Spezifikationen

  • BGH, 18.05.1978 - VII ZB 30/76

    Anschlußbeschwerde nach FGG

  • OLG Düsseldorf, 05.05.2004 - Verg 78/03

    Übertragung der Sammlung und Beförderung von Altpapier auf eine Nachbarkommune;

  • OLG Düsseldorf, 23.05.2007 - Verg 50/06

    Ausschreibungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen

  • EuGH, 12.07.2001 - C-399/98

    Ordine degli Architetti u.a.

  • EuGH, 18.07.2007 - C-382/05

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche

  • OLG Stuttgart, 02.02.2004 - 1 W 47/03

    Rettungsdienstliche Tätigkeit in Baden-Württemberg: Haftung für Fehler beim

  • EuGH, 14.12.2006 - C-283/05

    ASML - Gerichtliche Zuständigkeit sowie Anerkennung und Vollstreckung von

  • VK Sachsen, 29.08.2008 - 1/SVK/042-08

    Rettungsdienstleistungen unterliegen dem Vergaberecht

    Diese Rechtspositionen der erkennenden Vergabekammer hat im Wesentlichen das OLG Dresden (OLG Dresden, Beschluss vom 04.07.2008 - WVerg 0003/08 und WVerg 0004/08) bestätigt und führt hierzu sinngemäß aus: ,,Die gegen diese Argumente gerichteten Angriffe der sofortigen Beschwerde sind unbegründet.

    Jedenfalls seit dem Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften vom 12.07.2001 in der Rechtssache C 399/98 (VergR 2001, 380) ist die rechtsformunabhängige Anwendbarkeit des Vergaberechts allgemein anerkannt (vgl. auch OLG Düsseldorf, NZBau 2004, 398; ebenso VergR 2006, 787; OLG Dresden, Beschluss vom 04.07.2008 - WVerg 0003/08 und WVerg 0004/08).

    (OLG Dresden, Beschluss vom 04.07.2008 - WVerg 0003/08 und WVerg 0004/08) und führt in den entsprechenden Beschlüssen zur Rechtsprechung des OLG Düsseldorf sinngemäß folgendes aus: ,,Die Ansicht, Verwaltungshelfer seien bei der Durchführung öffentlicher Aufgaben kraft dieser Funktion hoheitlich tätig, sei nicht in Einklang zu bringen mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu Art. 45, 55 EG-Vertrag.

    Das OLG Dresden hat in seiner Entscheidung (OLG Dresden, Beschluss vom 04.07.2008 - WVerg 0003/08 und WVerg 0004/08) in der streitgegenständliche Frage, ob für die Ausschreibung nach § 31 SächsBRKG das Vergaberecht anzuwenden ist und damit die Vergabekammer zuständig ist, den BGH im Wege der Divergenzvorlage angerufen.

    Auch wenn die Antragstellerin schon frühzeitig die Auffassung gehegt haben mag, es sei ein europarechtskonformes Verfahren durchzuführen, so bestand doch bis zur Entscheidung des OLG Dresden (OLG Dresden, Beschluss vom 04.07.2008 - WVerg 0003/08 und WVerg 0004/08) eine durchaus unklare Rechtslage und besteht bis zur Entscheidung des BGH auch weiterhin.

  • VK Sachsen, 09.09.2008 - 1/SVK/046-08

    Vergabe von Rettungsdienstleistungen an Privatunternehmer

    Mit der gewählten Vertragskonstruktion verbleibt also dem Rettungsunternehmer kein Betriebsrisiko (vgl. vertiefend: OLG Dresden, Beschlüsse vom 04.07.2008 - WVerg 0003/08 und WVerg 0004/08).

    Jedenfalls seit dem Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften vom 12.07.2001 in der Rechtssache C 399/98 (VergR 2001, 380) ist die rechtsformunabhängige Anwendbarkeit des Vergaberechts allgemein anerkannt (vgl. auch OLG Düsseldorf, NZBau 2004, 398; ebenso VergR 2006, 787; OLG Dresden, Beschlüsse vom 04.07.2008 - WVerg 0003/08 und WVerg 0004/08).

    Förmliches Vergaberecht hat damit Anwendung zu finden (vgl. statt aller: OLG Dresden, Beschlüsse vom 04.07.2008 - WVerg 0003/08 und WVerg 0004/08).

    Zu berücksichtigen ist, dass am 20.05.2008 eine mündlichen Verhandlung des OLG Dresden zu den Verfahren WVerg 0003/08 und WVerg 0004/08 stattfand, in welcher dieses sich erstmalig zur Frage der Anwendbarkeit des Vergaberechts auf Rettungsdienstleistungen äußerte.

    (vgl. hierzu OLG Dresden, B. v. 04.07.2008, WVerg 0003/08 und WVerg 0004/08).

  • VK Sachsen, 29.08.2008 - 1/SVK/041-08

    Vergabe von Rettungsdienstleistungen unterliegt dem Vergabrecht

    Diese Rechtspositionen der erkennenden Vergabekammer hat im Wesentlichen das OLG Dresden (OLG Dresden, Beschluss vom 04.07.2008 - WVerg 0003/08 und WVerg 0004/08) bestätigt und führt hierzu sinngemäß aus: ,,Die gegen diese Argumente gerichteten Angriffe der sofortigen Beschwerde sind unbegründet.

    Jedenfalls seit dem Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften vom 12.07.2001 in der Rechtssache C 399/98 (VergR 2001, 380) ist die rechtsformunabhängige Anwendbarkeit des Vergaberechts allgemein anerkannt (vgl. auch OLG Düsseldorf, NZBau 2004, 398; ebenso VergR 2006, 787; OLG Dresden, Beschluss vom 04.07.2008 - WVerg 0003/08 und WVerg 0004/08).

    (OLG Dresden, Beschluss vom 04.07.2008 - WVerg 0003/08 und WVerg 0004/08) und führt in den entsprechenden Beschlüssen zur Rechtsprechung des OLG Düsseldorf sinngemäß folgendes aus: ,,Die Ansicht, Verwaltungshelfer seien bei der Durchführung öffentlicher Aufgaben kraft dieser Funktion hoheitlich tätig, sei nicht in Einklang zu bringen mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu Art. 45, 55 EG-Vertrag.

    Das OLG Dresden hat in seiner Entscheidung (OLG Dresden, Beschluss vom 04.07.2008 - WVerg 0003/08 und WVerg 0004/08) in der streitgegenständliche Frage, ob für die Ausschreibung nach § 31 SächsBRKG das Vergaberecht anzuwenden ist und damit die Vergabekammer zuständig ist, den BGH im Wege der Divergenzvorlage angerufen.

    Auch wenn die Antragstellerin schon frühzeitig die Auffassung gehegt haben mag, es sei ein europarechtskonformes Verfahren durchzuführen, so bestand doch bis zur Entscheidung des OLG Dresden (OLG Dresden, Beschluss vom 04.07.2008 - WVerg 0003/08 und WVerg 0004/08) eine durchaus unklare Rechtslage und besteht bis zur Entscheidung des BGH auch weiterhin.

  • OLG Brandenburg, 18.09.2008 - Verg W 13/08

    Vergabeverfahren: rechtliche Einordnung der Übertragung rettungsdienstlicher

    b) Allerdings hat das OLG Dresden mit Beschlüssen vom 4.7.2008 (WVerg 3/08 und WVerg 4/08) zwei Verfahren dem BGH zur Entscheidung vorgelegt, weil es beabsichtigt, von der bisher einhelligen Rechtsprechung der genannten Oberlandesgerichte, insbesondere der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 5.4.2006, abzuweichen.

    Die Entscheidungen des OLG Dresden vom 4.7.2008 (WVerg 3/08 und WVerg 4/08) geben für den Standpunkt der Antragstellerin nichts her.

    Die Vorlageentscheidungen des OLG Dresden vom 4.7.2008 (WVerg 3/08 und WVerg 4/08) sind keine Entscheidungen in der Hauptsache.

  • OLG Naumburg, 15.07.2008 - 1 Verg 5/08

    Rettungsdienst III

    Allerdings hat das OLG Dresden mit Beschlüssen vom 04.07.2008 (WVerg 3/08 und WVerg 4/08) zwei Verfahren dem BGH zur Entscheidung vorgelegt, weil das Gericht beabsichtigt, von der bisher einhelligen Rechtssprechung der genannten Oberlandesgerichte, insbesondere der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 05.04.2008, abzuweichen.

    Außerdem ist zu berücksichtigen, dass schon das OLG Dresden mit Beschlüssen vom 04.07.2008 (WVerg 3/08 und WVerg 4/08) zwei Verfahren dem BGH zur Entscheidung vorgelegt hat.

  • VK Sachsen, 06.03.2009 - 1/SVK/001-09

    Vergabe von Rettungsdienstleistungen unterliegt Vergaberecht

    Dabei müsse berücksichtigt werden, dass die Antragstellerin umfangreiche vergaberechtliche Erfahrungen habe und auch die Erwägungen des Senats, die den Beschlüssen vom 04.07.2008, Az: WVerg 003/08 und Az: WVerg 004/08 zu Grunde liegen, kenne.

    Weiterhin ist zu beachten, wenn man der Antragstellerin die Kenntnis eines möglichen Vergaberechtsverstoßes nach ,,Lesen" der Bekanntmachung unterstellen wollte, dass auch in dem bereits durch die Antragstellerin unter dem Az: 1/SVK/041-08 bestrittenen Vergabenachprüfungsverfahren die Vergabekammer deutlich machte, dass der Umstand, dass die Beauftragung mit der Durchführung von Notfallrettung und Krankentransport, auf der Grundlage von § 31 Abs. 1 SächsBRKG ­ durch Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages ­ , der Annahme eines Vertrages im Sinne von § 99 Abs. 1 GWB nicht entgegen steht (vgl. auch OLG Dresden, Beschluss vom 04.07.2008, Az: WVerg 0003/08 und WVerg 0004/08, VK Sachsen, Beschluss vom 29.08.2008 - 1/SVK/041-08).

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