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   OLG Dresden, 04.10.2017 - 14 U 1694/16   

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https://dejure.org/2017,39341
OLG Dresden, 04.10.2017 - 14 U 1694/16 (https://dejure.org/2017,39341)
OLG Dresden, Entscheidung vom 04.10.2017 - 14 U 1694/16 (https://dejure.org/2017,39341)
OLG Dresden, Entscheidung vom 04. Oktober 2017 - 14 U 1694/16 (https://dejure.org/2017,39341)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de (Kurzanmerkung und Volltext)

    OLG Dresden verneint rechtsirrig bei einer Ersatzbeschaffung die Erstattung der Mehrwertsteuer, weil es in der Ersatzbeschaffung eine fiktive Abrechnung sieht, mit kritisch zu betrachtendem Urteil vom 4.10.2017 - 14 U 1694/16 -.

Besprechungen u.ä.

  • captain-huk.de (Kurzanmerkung und Volltext)

    OLG Dresden verneint rechtsirrig bei einer Ersatzbeschaffung die Erstattung der Mehrwertsteuer, weil es in der Ersatzbeschaffung eine fiktive Abrechnung sieht, mit kritisch zu betrachtendem Urteil vom 4.10.2017 - 14 U 1694/16 -.

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 13.09.2016 - VI ZR 654/15

    Abrechnung eines Verkehrsunfallschadens auf Gutachtenbasis: Berechnung des vom

    Auszug aus OLG Dresden, 04.10.2017 - 14 U 1694/16
    Wie im angegriffenen Urteil bereits ausgeführt hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 13.09.2016, Az.: VI ZR 654/15 unter Tz. 17 f. zu der vorliegenden Konstellation eindeutig Stellung bezogen.

    da das Gericht eklatant gegen das Gesetz - § 249 Abs. 2 S. 2 BGB - verstoßen hat und sich zur Begründung fehlerhaft auf das Urteil des BGH vom 13.09.2016, Az. VI ZR 654/15 stützt, obwohl diesem ein nicht vergleichbarer Sachverhalt zu Grunde liegt.

    In einem solchen Fall, in dem der Geschädigte auf Gutachtenbasis abrechnet und nicht auf der Grundlage der tatsächlich angefallenen Kosten, steht ihm die im Rahmen der Ersatztbeschaffung angefallene Mehrwertsteuer nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 13.09.2016, Az.: VI ZR 654/15 - zitiert nach juris) nicht zu.

    Diese dürfte mit Blick auf die Entscheidung des BGH vom 13.09.2016 - Az.: VI ZR 654/15 - Erfolg haben.

  • BGH, 01.03.2005 - VI ZR 91/04

    Umfang des Schadensersatzes bei Erwerb eines Ersatzfahrzeugs

    Auszug aus OLG Dresden, 04.10.2017 - 14 U 1694/16
    Der Geschädigte soll auch nicht dadurch schlechter gestellt werden, dass er kein gleichartiges oder gleichwertiges Ersatzfahrzeug findet (vgl. BGH NJW 2005, 2220 - nach Juris).
  • OLG Rostock, 09.01.2001 - 1 W 338/98

    Unfallregulierung ist ein langsames Geschäft und wer zu früh klagt, trägt die

    Auszug aus OLG Dresden, 04.10.2017 - 14 U 1694/16
    Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung steht den Haftpflichtversicherern eine Prüfungsfrist von vier bis sechs Wochen bei durchschnittlichen Angelegenheiten zu (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.12.2014, Az.: 7 W 64/14 ; OLG Rostock, Beschluss vom 09.01.2001, Az.: 1 W 338/98 - sämtlich zitiert nach juris).
  • BGH, 15.11.2011 - VI ZR 30/11

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall mit wirtschaftlichem Totalschaden:

    Auszug aus OLG Dresden, 04.10.2017 - 14 U 1694/16
    Er ist auch nicht mit einer Nachforderung der Umsatzsteuer ausgeschlossen, wenn er zunächst auf Gutachtensbasis abgerechnet hat (vgl. BGH RuS 2004, 303; NJW 2012, 52 - beides nach Juris).
  • LG Kaiserslautern, 14.06.2013 - 3 O 837/12

    Keine Ersatzbeschaffung bei Totalschaden für Geltendmachung Nutzungsausfall

    Auszug aus OLG Dresden, 04.10.2017 - 14 U 1694/16
    Auf eine mögliche Vorsteuerabzugsberechtigung der die Ersatzbeschaffung finanzierenden Bank, der das beschädigte Fahrzeug sicherungsübereignet war, kommt es nicht entscheidend an- Abzustellen ist vielmehr auf die Verhältnisse der Klägerin als Eigenbesitzerin, an die auch die Rechnung für das Ersatzfahrzeug gerichtet ist (vgl. u.a. OLG Celle MDR 2013, 1340; LG  Kaiserslautern DAR 2013, 517 - nach Juris).
  • OLG Frankfurt, 02.12.2014 - 7 W 64/14

    Prüfungsfrist für Haftpflichtversicherer bei Schadenersatzansprüchen wegen

    Auszug aus OLG Dresden, 04.10.2017 - 14 U 1694/16
    Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung steht den Haftpflichtversicherern eine Prüfungsfrist von vier bis sechs Wochen bei durchschnittlichen Angelegenheiten zu (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.12.2014, Az.: 7 W 64/14 ; OLG Rostock, Beschluss vom 09.01.2001, Az.: 1 W 338/98 - sämtlich zitiert nach juris).
  • BGH, 20.04.2004 - VI ZR 109/03

    Zur Erstattungsfähigkeit nicht aufgewendeter Umsatzsteuer bei wirtschaftlichem

    Auszug aus OLG Dresden, 04.10.2017 - 14 U 1694/16
    Er ist auch nicht mit einer Nachforderung der Umsatzsteuer ausgeschlossen, wenn er zunächst auf Gutachtensbasis abgerechnet hat (vgl. BGH RuS 2004, 303; NJW 2012, 52 - beides nach Juris).
  • OLG Celle, 09.10.2013 - 14 U 55/13

    Ersatzfähigkeit der Umsatzsteuer bei Ersatzbeschaffung nach Totalschaden eines

    Auszug aus OLG Dresden, 04.10.2017 - 14 U 1694/16
    Auf eine mögliche Vorsteuerabzugsberechtigung der die Ersatzbeschaffung finanzierenden Bank, der das beschädigte Fahrzeug sicherungsübereignet war, kommt es nicht entscheidend an- Abzustellen ist vielmehr auf die Verhältnisse der Klägerin als Eigenbesitzerin, an die auch die Rechnung für das Ersatzfahrzeug gerichtet ist (vgl. u.a. OLG Celle MDR 2013, 1340; LG  Kaiserslautern DAR 2013, 517 - nach Juris).
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