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   OLG Dresden, 04.12.2015 - 20 UF 875/15   

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https://dejure.org/2015,38250
OLG Dresden, 04.12.2015 - 20 UF 875/15 (https://dejure.org/2015,38250)
OLG Dresden, Entscheidung vom 04.12.2015 - 20 UF 875/15 (https://dejure.org/2015,38250)
OLG Dresden, Entscheidung vom 04. Dezember 2015 - 20 UF 875/15 (https://dejure.org/2015,38250)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Erwerbsobliegenheit der als selbständige Rechtsanwältin tätigen Mutter minderjähriger Kinder; Umfang der Pflicht zum Barunterhalt bei weit höheren Einkünften des betreuenden Elternteils

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1601 Abs. 2; BGB § 1603
    Umfang der Erwerbsobliegenheit der als selbständige Rechtsanwältin tätigen Mutter minderjähriger Kinder

  • rechtsportal.de

    BGB § 1601 Abs. 2 ; BGB § 1603
    Umfang der Erwerbsobliegenheit der als selbständige Rechtsanwältin tätigen Mutter minderjähriger Kinder

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kindesunterhalt bei großen Einkommensunterschieden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erwerbsobliegenheit eines Selbstständigen mit geringen Einkünften

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unterhaltsbefreiung des barunterhaltspflichtigen Elternteils bei außergewöhnlich guten Einkünften des anderen Elternteils

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erwerbsobliegenheit eines Selbstständigen mit geringen Einkünften

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Ungleiches Einkommen: Kindesunterhalt an reichen Elternteil zahlen?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kindesunterhalt - Folgen großer Einkommensunterschiede

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Folgen großer Einkommensunterschiede beim Kindesunterhalt

  • st-sozien.de (Kurzinformation)

    Pflicht zum Wechsel in eine abhängige Tätigkeit von einer vormaligen Selbstständigkeit zur Sicherstellung des Unterhalts

  • st-sozien.de (Kurzinformation)

    Pflicht zum Wechsel in eine abhängige Tätigkeit von einer vormaligen Selbstständigkeit zur Sicherstellung des Unterhalts

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wegfall des Barunterhalts bei starkem Einkommensgefälle

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2016, 119
  • FamRZ 2016, 1172
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.07.2013 - XII ZB 297/12

    Kindesunterhalt: Barunterhaltspflicht des betreuenden Elternteils

    Auszug aus OLG Dresden, 04.12.2015 - 20 UF 875/15
    Könnte der nicht betreuende, an sich allein barunterhaltspflichtige Elternteil auch bei Zahlung des vollen Unterhalts seinen angemessenen Selbstbehalt noch wahren, kommt gleichwohl die volle Haftung des betreuenden Elternteils in Betracht, wenn dieser etwa das Dreifache des nicht betreuenden Elternteils verdient (Anschluss BGH, Urteil vom 10.07.2013, XII ZB 297/12).

    Kann der barunterhaltspflichtige Elternteil auch bei Zahlung des vollen Kinderunterhalts seinen angemessenen Selbstbehalt noch verteidigen, wird eine vollständige Haftung des betreuenden Elternteils für die Aufbringung des Barunterhalts nur in wenigen, besonderen Ausnahmefällen in Betracht kommen (BGH, Urteil vom 10.07.2013, XII ZB 297/12, juris, Rdn. 26 f.).

  • AG Leipzig, 29.06.2015 - 341 F 924/15

    Kindesunterhalt: Anspruch auf den Mindestunterhalt

    Auszug aus OLG Dresden, 04.12.2015 - 20 UF 875/15
    Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Leipzig vom 29.06.2015, 341 F 924/15, abgeändert:.
  • BGH, 23.02.2005 - XII ZR 114/03

    Obliegenheit des Unterhalstsschuldners, zur Sicherung der Unterhaltsansprüche

    Auszug aus OLG Dresden, 04.12.2015 - 20 UF 875/15
    Eine Ausnahme gilt dann, wenn Umstände vorliegen, die eine solche Obliegenheit im Einzelfall als unzumutbar darstellen (BGH, Urteil vom 23.02.2005, XII ZR 114/03, juris).
  • BVerfG, 27.08.2014 - 1 BvR 192/12

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Garantie der

    Auszug aus OLG Dresden, 04.12.2015 - 20 UF 875/15
    Bei einem Verstoß gegen die Erwerbsobliegenheit darf dem Unterhaltspflichtigen nur ein Einkommen zugerechnet werden, welches von ihm in realistischer Weise erzielt werden kann, was von seinen persönlichen Voraussetzungen (Alter, berufliche Qualifikation, Erwerbsbiografie und Gesundheitszustand) sowie dem Vorhandensein entsprechender Arbeitsstellen und einer realen Beschäftigungschance abhängt (BVerfG, Kammerbeschluss vom 27.08.2014, 1 BvR 192/12, juris, Rdn. 17 m.w.N. aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs).
  • OLG Karlsruhe, 05.08.2016 - 5 UF 87/14

    Kindesunterhalt: Ermittlung der Leistungsfähigkeit eines in der Schweiz lebenden

    Um das in der Schweiz in Schweizer Franken fiktiv anzusetzende Einkommen des Antragsgegners an dem in Euro ausgedrückten deutschen notwendigen Selbstbehalt messen zu können, ist dieses außerdem nach dem jeweils relevanten Devisenkurs in Euro umzurechnen (so auch zutreffend OLG Dresden vom 04.12.2015 - 20 UF 875/15, Juris Rn. 49 und OLG Karlsruhe vom 27.08.2015 - 2 UF 69/15, Juris Rn. 62 und dortiger Tenor; Wendl/Dose, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 9. Auflage 2015, § 9 Rn. 86 ff.; Rahm/Künkel/Breuer, a.a.O., B Rn. 375 ff., vgl. insb. Rn. 384, 392, 395).
  • AG Starnberg, 21.11.2018 - 2 F 366/16

    Unterhaltsverfahren: Einkommensermittlung bei Gesellschaftergeschäftsführer

    Das OLG Dresden geht von einer Karenzzeit von bis zu zwei Jahren aus (OLG Dresden v. 04.12.2015 - 20 UF 0875/15 - FamRZ 2016, 1172 m.w.N.).
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