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   OLG Dresden, 05.02.2015 - 2 OLG 21 Ss 734/14   

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https://dejure.org/2015,4125
OLG Dresden, 05.02.2015 - 2 OLG 21 Ss 734/14 (https://dejure.org/2015,4125)
OLG Dresden, Entscheidung vom 05.02.2015 - 2 OLG 21 Ss 734/14 (https://dejure.org/2015,4125)
OLG Dresden, Entscheidung vom 05. Februar 2015 - 2 OLG 21 Ss 734/14 (https://dejure.org/2015,4125)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Beschränkung eines Einspruchs gegen einen Strafbefehl auf die Tagessatzhöhe bei Erklärung der Beschränkung durch einen unter Betreuung stehenden Angeklagten ohne verfahrensrechtlichen Beistand

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit der Beschränkung eines Einspruchs gegen einen Strafbefehl auf die Tagessatzhöhe bei Erklärung der Beschränkung durch einen unter Betreuung stehenden Angeklagten ohne verfahrensrechtlichen Beistand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Beschränkung eines Einspruchs gegen einen Strafbefehl durch einen intelligenzgeminderten Angeklagten unwirksam

  • kanzlei-weinhold.de (Kurzinformation)

    Betreuer kein Verteidiger; Bestellung eines Pflichtverteidigers auch im Strafbefehlsverfahren notwendig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2017, 570
  • FamRZ 2015, 2007
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 08.02.1995 - 5 StR 434/94

    Verhandlungsunfähigkeit im Revisionsverfahren (spezifische Auslegung;

    Auszug aus OLG Dresden, 05.02.2015 - 2 OLG 21 Ss 734/14
    bb) Die Verhandlungsfähigkeit (oder auch Verteidigungsfähigkeit, vgl. Widmaier NStZ 1995, 361) ist indes für die verschiedenen Verfahrensarten unterschiedlich zu beurteilen, weil die Anforderungen an die Fähigkeit zur vernünftigen Interessenwahrnehmung je nach Verfahrenslage unterschiedlich sind (LR-Stuckenberg, StPO 26. Aufl. § 205 Rdnr. 17; vgl. für das Revisionsverfahren BGH NStZ 1995, 390).
  • BVerfG, 24.02.1995 - 2 BvR 345/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten

    Auszug aus OLG Dresden, 05.02.2015 - 2 OLG 21 Ss 734/14
    Damit steht in Einklang, dass die Strafprozessordnung grundsätzlich von der Verhandlungsfähigkeit jedenfalls bei erwachsenen Angeklagten ausgeht und die Rechtsprechung der Strafgerichte einen Ausschluss der Verhandlungsfähigkeit in der Regel nur bei schweren geistigen, psychischen oder körperlichen Mängeln in Betracht zieht (BVerfG NStZ 1995, 391; NStZ-RR 1996, 38 jeweils m.w.N. von Literatur und Rechtsprechung).
  • OLG Dresden, 21.07.2014 - 2 OLG 21 Ss 319/14

    Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte; Gewaltbegriff; Berufungsbeschränkung;

    Auszug aus OLG Dresden, 05.02.2015 - 2 OLG 21 Ss 734/14
    Aus diesem Grund ist vom Revisionsgericht, wenn das Amtsgericht wegen der vom Einspruchsführer erklärten Beschränkung sich nur mit einzelnen Teilen des Strafbefehls befasst hat, auch nachzuprüfen, ob und inwieweit der Einspruch rechtswirksam auf diese Teile beschränkt ist und eine Teilrechtskraft des Strafbefehls tatsächlich eingetreten ist (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, Einl. Rdnr. 145; OLG Celle NStZ 2008, 711; für den Fall der Beschränkung einer Berufung vgl. OLG Dresden NStZ-RR 2015, 10).
  • BGH, 25.09.2012 - 4 StR 354/12

    Adhäsionsentscheidung ohne Beteiligung oder Anhörung des Betreuers

    Auszug aus OLG Dresden, 05.02.2015 - 2 OLG 21 Ss 734/14
    Eine Betreuung führt - erst Recht, wenn sie wie im vorliegenden Fall ohne Einwilligungsvorbehalt eingerichtet ist - auch nicht zur Geschäftsunfähigkeit des Betreuten, so dass der Betreuer weder gesetzlicher Vertreter des Betreuten im Sinne des § 149 Abs. 2 StPO noch in einer entsprechende Anwendung des § 149 Abs. 2 StPO ist; denn das Strafverfahrensrecht legt die Wahrnehmung der Interessen des Beschuldigten im Strafverfahren in die Hände des - notwendigen - Verteidigers und nicht des Betreuers (vgl. BGH NStZ 1996, 610; NStZ 2008, 514; Beschluss vom 25. September 2012 - 4 StR 354/12 -, juris, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 07.05.1996 - 5 StR 169/96

    Sicherungsverfahren - Unterbringung des Angeklagten - Betreuer des

    Auszug aus OLG Dresden, 05.02.2015 - 2 OLG 21 Ss 734/14
    Eine Betreuung führt - erst Recht, wenn sie wie im vorliegenden Fall ohne Einwilligungsvorbehalt eingerichtet ist - auch nicht zur Geschäftsunfähigkeit des Betreuten, so dass der Betreuer weder gesetzlicher Vertreter des Betreuten im Sinne des § 149 Abs. 2 StPO noch in einer entsprechende Anwendung des § 149 Abs. 2 StPO ist; denn das Strafverfahrensrecht legt die Wahrnehmung der Interessen des Beschuldigten im Strafverfahren in die Hände des - notwendigen - Verteidigers und nicht des Betreuers (vgl. BGH NStZ 1996, 610; NStZ 2008, 514; Beschluss vom 25. September 2012 - 4 StR 354/12 -, juris, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 24.04.2008 - 4 StR 126/08

    (Versuchter) Wohnungseinbruchsdiebstahl (einschränkende Auslegung des

    Auszug aus OLG Dresden, 05.02.2015 - 2 OLG 21 Ss 734/14
    Eine Betreuung führt - erst Recht, wenn sie wie im vorliegenden Fall ohne Einwilligungsvorbehalt eingerichtet ist - auch nicht zur Geschäftsunfähigkeit des Betreuten, so dass der Betreuer weder gesetzlicher Vertreter des Betreuten im Sinne des § 149 Abs. 2 StPO noch in einer entsprechende Anwendung des § 149 Abs. 2 StPO ist; denn das Strafverfahrensrecht legt die Wahrnehmung der Interessen des Beschuldigten im Strafverfahren in die Hände des - notwendigen - Verteidigers und nicht des Betreuers (vgl. BGH NStZ 1996, 610; NStZ 2008, 514; Beschluss vom 25. September 2012 - 4 StR 354/12 -, juris, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 13.06.2006 - 4 StR 182/06

    Wirksame Revisionsrücknahme der durch den Verteidiger eingelegten Revision durch

    Auszug aus OLG Dresden, 05.02.2015 - 2 OLG 21 Ss 734/14
    cc) Die Voraussetzungen einer Verhandlungsunfähigkeit hat das Revisionsgericht im Freibeweisverfahren zu klären (BGH NStZ 1983, 280; NStZ-RR 2007, 210).
  • OLG Hamm, 03.05.2007 - 4 Ws 209/07

    Erledigung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus,

    Auszug aus OLG Dresden, 05.02.2015 - 2 OLG 21 Ss 734/14
    Der Aufgabenbereich eines Betreuers, der sich - wie im vorliegenden Fall - nicht speziell oder nach dem allgemeinen Umfang der Bestellung auf eine Betreuung als Vertreter in dem Straf- oder Vollstreckungsverfahren bezieht, umfasst im vorliegenden Fall nicht auch die Vertretung in Strafsachen (Meyer-Goßner/Schmitt, § 298 Rdnr. 1; BGH StraFo 2013, 469; OLG Hamm, NStZ 2008, 119).
  • BVerfG, 07.03.1995 - 2 BvR 1509/94

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Unterbringung zur Vorbereitung eines

    Auszug aus OLG Dresden, 05.02.2015 - 2 OLG 21 Ss 734/14
    Damit steht in Einklang, dass die Strafprozessordnung grundsätzlich von der Verhandlungsfähigkeit jedenfalls bei erwachsenen Angeklagten ausgeht und die Rechtsprechung der Strafgerichte einen Ausschluss der Verhandlungsfähigkeit in der Regel nur bei schweren geistigen, psychischen oder körperlichen Mängeln in Betracht zieht (BVerfG NStZ 1995, 391; NStZ-RR 1996, 38 jeweils m.w.N. von Literatur und Rechtsprechung).
  • OLG Celle, 18.06.2008 - 32 Ss 77/08

    Erlass eines Strafbefehls wegen Kennzeichenverletzung; Verhältnis zwischen der

    Auszug aus OLG Dresden, 05.02.2015 - 2 OLG 21 Ss 734/14
    Aus diesem Grund ist vom Revisionsgericht, wenn das Amtsgericht wegen der vom Einspruchsführer erklärten Beschränkung sich nur mit einzelnen Teilen des Strafbefehls befasst hat, auch nachzuprüfen, ob und inwieweit der Einspruch rechtswirksam auf diese Teile beschränkt ist und eine Teilrechtskraft des Strafbefehls tatsächlich eingetreten ist (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, Einl. Rdnr. 145; OLG Celle NStZ 2008, 711; für den Fall der Beschränkung einer Berufung vgl. OLG Dresden NStZ-RR 2015, 10).
  • BGH, 02.09.2013 - 1 StR 369/13

    Unwirksame Ermächtigung zur Revisionsrücknahme durch den Betreuer; begrenzte

  • OLG Hamm, 01.12.2016 - 3 Ws 370/16

    Abstinenzweisung; Suchtmittelabhängigkeit; Verhältnismäßigkeit; Widerruf;

    Zum Teil wird vertreten, dies sei nur der Fall, wenn sein Aufgabenbereich sich speziell oder nach dem allgemeinen Umfang der Bestellung auf eine Betreuung im Straf- oder Vollstreckungsverfahren beziehe (BGH, Beschluss vom 2. September 2013 - 1 StR 369/13, juris; OLG Dresden, Beschluss vom 5. Februar 2015 - 21 Ss 734/14, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 3. Mai 2007 - 4 Ws 209/07, NStZ 2008, 119).
  • OLG Brandenburg, 25.05.2021 - 2 Ws 48/21

    Wirksamkeit der durch den Betreuer des Angeklagten eingelegten Berufung gegen ein

    Der Aufgabenbereich eines Betreuers, der sich nicht speziell auf eine Betreuung als Vertreter in dem Strafverfahren bezieht, umfasst nicht auch die Vertretung in Strafsachen (BGH, Beschl. v. 2. September 2013 - 1 StR 369/13, BeckRS 2013, 17195; OLG Hamburg, aaO., OLG Dresden, Beschl. v. 5. Februar 2015 - 2 OLG 21 Ss 734/14; instruktiv Gerdes BtPrax 2021, 53-57 mwN.; aA OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30. Juni 1995, 1 Ws 516/95, …
  • OLG Hamm, 28.04.2016 - 4 Ws 108/16

    Rechtsmitteleinlegung durch Bevollmächtigten; Betreuer; Überprüfungsumfang;

    Ein anderer Teil der Rechtsprechung verlangt hingegen, dass die Betreuerbestellung den Aufgabenkreis der Vertretung in Strafsachen umfassen müsse (BGH, Beschl. v. 02.09.2013 - 1 StR 369/13 - juris; OLG Dresden, Beschl. v. 05.02.2015 - 2 OLG 21 Ss 734/14 - juris m.w.N.; OLG Hamm NStZ 2008, 119: nicht tragend, da sich dort die Vertretung gegenüber Behörden auf Vermögensangelegenheiten beschränkte).
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