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   OLG Dresden, 05.10.2018 - 4 U 1257/18   

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https://dejure.org/2018,38840
OLG Dresden, 05.10.2018 - 4 U 1257/18 (https://dejure.org/2018,38840)
OLG Dresden, Entscheidung vom 05.10.2018 - 4 U 1257/18 (https://dejure.org/2018,38840)
OLG Dresden, Entscheidung vom 05. Oktober 2018 - 4 U 1257/18 (https://dejure.org/2018,38840)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen eines vorbeugenden Unterlassungsanspruchs hinsichtlich der Verletzung einer Vertraulichkeitsabrede

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1 ; BGB § 1004 Abs. 1 S. 2
    Voraussetzungen eines vorbeugenden Unterlassungsanspruchs hinsichtlich der Verletzung einer Vertraulichkeitsabrede

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.04.2014 - III ZB 37/12

    Schiedsgerichtsbarkeit: Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses für einen Antrag auf

    Auszug aus OLG Dresden, 05.10.2018 - 4 U 1257/18
    Für einen Feststellungsantrag, der in einer einseitigen hilfsweisen Erledigungserklärung enthalten ist, fehlt grundsätzlich das erforderliche rechtliche Interesse, das regelmäßig in einer günstigen Kostenfolge liegt (so BGH, Beschluss vom 30.04.2014 - III ZB 37/12 - juris; vgl. BGH, Urteil vom 08.02.2011 - II ZR 206/08 - juris).
  • BGH, 08.02.2011 - II ZR 206/08

    Hilfsweise Erledigungserklärung im aktienrechtlichen Anfechtungsprozess - Wella

    Auszug aus OLG Dresden, 05.10.2018 - 4 U 1257/18
    Für einen Feststellungsantrag, der in einer einseitigen hilfsweisen Erledigungserklärung enthalten ist, fehlt grundsätzlich das erforderliche rechtliche Interesse, das regelmäßig in einer günstigen Kostenfolge liegt (so BGH, Beschluss vom 30.04.2014 - III ZB 37/12 - juris; vgl. BGH, Urteil vom 08.02.2011 - II ZR 206/08 - juris).
  • BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 98/87

    Einbeziehung eines Vermächtnisses in die Bindung eines Erbvertrages; Anfechtung

    Auszug aus OLG Dresden, 05.10.2018 - 4 U 1257/18
    Die hilfsweise übereinstimmende Erledigungserklärung ist unzulässig (vgl. Althammer in Zöller, Kommentar zur ZPO , 33. Aufl., § 91a Rn. 13; vgl. BGH, Urteil vom 08.02.1989 - IVa ZR 98/87 - juris).
  • BGH, 16.01.1992 - I ZR 20/90

    Systemunterschiede - Erstbegehungsgefahr; Spitzen-/Alleinstellungsbehauptung

    Auszug aus OLG Dresden, 05.10.2018 - 4 U 1257/18
    Der für diese Auffassung herangezogenen Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 16.01.1992 (Az. I ZR 20/90 - juris) lässt sich gerade nicht entnehmen, dass der auf Unterlassung in Anspruch Genommene bereits im vorprozessualen Schriftverkehr zu einer solchen Klarstellung verpflichtet wäre.
  • OLG Hamm, 14.08.2023 - 31 U 125/21

    Örtliche Zuständigkeit; negative Feststellungsklage; Zahlungsklage;

    Auch die übereinstimmende hilfsweise Erledigungserklärung der Parteien ist unter Aufrechterhaltung ihrer streitigen Sachanträge unwirksam (BGH, NJW 1967, 564, 565; OLG Dresden, Beschluss vom 5. Oktober 2018 - 4 U 1257/18, juris Rn. 5; Smid/Hartmann in: Wieczorek/Schütze, ZPO, 5. Aufl., § 91a Rn. 12; Zöller/Althammer, ZPO, 34. Aufl., § 91a Rn. 13 mwN; Gehle in: Anders/Gehle, ZPO, 81. Aufl., § 91a Rn. 98).
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