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OLG Dresden, 06.03.2008 - 1 U 1477/07 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- nachmann.com
Verfahrensgang
- LG Leipzig, 03.08.2007 - 7 O 4367/06
- OLG Dresden, 06.03.2008 - 1 U 1477/07
Wird zitiert von ... (3)
- LG Duisburg, 14.08.2008 - 5 S 114/07
Anfechtbarkeit von innerhalb von 4 Jahren vor dem Eröffnungsantrag auf Insolvenz …
Soweit der Kläger demgegenüber meint, mit ihm gehe auch das Oberlandesgericht Dresden in seinem Urteil vom 6.3.2008 - 1 U 1477/07 - davon aus, dass in einer solchen Konstellation kein (verdeckter) Hilfsantrag gestellt werde, trifft diese Auffassung nicht zu.Hieran ändert entgegen der Auffassung des Oberlandesgericht Dresden (Urteil vom 6.3.2008 - 1 U 1477/07) nichts, dass die Ausschüttungen noch vor der Ermittlung des jeweiligen Geschäftsergebnisses erfolgten und nach § 12 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrags auch für den Fall vorgesehen waren, dass sich das Kapitalkonto durch die Ausschüttungen verringerte, mithin mit Rechtsgrund erfolgten.
- OLG Jena, 13.01.2009 - 5 U 63/08
Wirksamkeit der Abtretung von Freistellungsansprüchen des Treuhandkommanditisten …
Dass die Beklagten im Innenverhältnis wie Kommanditisten berechtigt und verpflichtet sind, ändert hieran nichts, da es sich bei dem Anspruch nach § 172 Abs. 4 HGB gerade nicht um einen Anspruch aus dem Innenverhältnis handelt (vgl. OLG Dresden, 06.03.2008, Az. 1 U 1477/07, OLG Nürnberg, Az.: 2 U 782/07).Der Freistellungsanspruch bestünde nämlich auch ohne eine ausdrückliche Regelung gemäß §§ 675, 670 BGB , da die Treuhänderin den Kommanditanteil für Rechnung der Beklagten als Treugeber hält, letztere aber wirtschaftlich gesehen die vollen Rechte und Pflichten eines Kommanditisten haben sollte (vgl. BGHZ 76, 127 ff, zitiert nach juris, OLG Dresden, 06.03.2008, Az.: 1 U 1477/07).
- LG Duisburg, 23.09.2008 - 5 S 114/07 Soweit der Kläger demgegenüber meint, mit ihm gehe auch das Oberlandesgericht Dresden in seinem Urteil vom 6.3.2008 - 1 U 1477/07 - davon aus, dass in einer solchen Konstellation kein (verdeckter) Hilfsantrag gestellt werde, trifft diese Auffassung nicht zu.
Hieran ändert entgegen der Auffassung des Oberlandesgericht Dresden ( Urteil vom 6.3.2008 - 1 U 1477/07 ) nichts, dass die Ausschüttungen noch vor der Ermittlung des jeweiligen Geschäftsergebnisses erfolgten und nach § 12 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrags auch für den Fall vorgesehen waren, dass sich das Kapitalkonto durch die Ausschüttungen verringerte, mithin mit Rechtsgrund erfolgten.