Rechtsprechung
   OLG Dresden, 07.01.2019 - 4 W 1149/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,715
OLG Dresden, 07.01.2019 - 4 W 1149/18 (https://dejure.org/2019,715)
OLG Dresden, Entscheidung vom 07.01.2019 - 4 W 1149/18 (https://dejure.org/2019,715)
OLG Dresden, Entscheidung vom 07. Januar 2019 - 4 W 1149/18 (https://dejure.org/2019,715)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,715) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • webshoprecht.de

    Haftung von Google: Kein DSGVO-Löschungsanspruch aus Google-Suchtreffern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • suchmaschinen-und-recht.de

    Haftung von Google: Wann eine offensichtliche Rechtsverletzung vorliegt

  • kanzlei.biz

    Haftung von Google: Kein DSGVO-Löschungsanspruch aus Google-Suchtreffern

  • Wolters Kluwer

    Ansprüche gegen einen Suchmaschinenbetreiber wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 S. 2 BGB

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Offensichtlichkeit einer Rechtsverletzung für Unterlassungsanspruch gegen Suchmaschinenbetreiber

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche gegen einen Suchmaschinenbetreiber wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Löschungsanspruch gegenüber Google nach DSGVO

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haftung eines Suchmaschinenbetreibers nur bei eindeutig rechtverletzenden Inhalten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kein DSGVO-Löschungsanspruch aus Google-Suchtreffern

  • Jurion (Kurzinformation)

    Haftung eines Suchmaschinenbetreibers nur bei eindeutig rechtverletzenden Inhalten

Besprechungen u.ä. (2)

  • Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)

    Haftung eines Suchmaschinenbetreibers nur bei eindeutig rechtverletzenden Inhalten

  • rae-oehlmann.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zum Löschungsanspruch nach Art. 17 DSGVO bei Google-Suchtreffern

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2019, 676
  • MDR 2019, 349
  • K&R 2019, 273
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 27.02.2018 - VI ZR 489/16

    Zur Prüfungspflicht des Betreibers einer Internet-Suchmaschine (www.google.de)

    Auszug aus OLG Dresden, 07.01.2019 - 4 W 1149/18
    Hier ist der soziale Geltungsanspruch des Klägers, der in Deutschland wohnt und beruflich tätig ist, betroffen und hier kollidiert sein Interesse an der Unterlassung der sein Persönlichkeitsrecht berührenden Anzeige des Suchergebnisses mit dem Interesse der Beklagten an der Gestaltung ihres Internetauftrittes sowie an der Ausübung ihres Geschäftsmodells (BGH, Urteil vom 24.07.2018 - VI ZR 330/17 - juris; vgl. BGH, Urteil vom 27.02.2018 - VI ZR 489/16 - juris).

    Die Antragsgegnerin macht sich die Inhalte auch nicht durch Aufnahme in den Suchindex zu eigen (vgl. BGH, Urteil vom 27.02.2018 - VI ZR 489/16 - juris).

    Eine sichere und eindeutige Beurteilung, ob unter Berücksichtigung aller widerstreitenden grundrechtlich geschützten Belange und der Umstände des Einzelfalls das Schutzinteresse des Betroffenen, die schutzwürdigen Belange der Internetseitenbetreiber, der Internetbenutzer sowie des Suchmaschinenbetreibers überwiegt, ist in diesem im Regelfall nicht ohne Weiteres möglich (BGH, a.a.O., Urteil vom 27.02.2018 - VI ZR 489/16 - juris).

    An die Prüfpflichten eines Betreibers einer Internetsuchmaschine sind geringe Anforderungen zu stellen (vgl. BGH, Urteil vom 27.02.2018 - VI ZR 489/16 - juris).

  • BGH, 24.07.2018 - VI ZR 330/17

    Zur Prüfpflicht des Betreibers einer Internet-Suchmaschine bei

    Auszug aus OLG Dresden, 07.01.2019 - 4 W 1149/18
    Die deutschen Gerichte sind zur Entscheidung über Klagen wegen Persönlichkeitsbeeinträchtigungen durch im Internet abrufbare Veröffentlichungen international zuständig, wenn ein über die bloße Abrufbarkeit der rechtsverletzenden Inhalte hinausgehender Inlandsbezug vorliegt (vgl. BGH, Urteil vom 24.07.2018 - VI ZR 330/17 - juris).

    Hier ist der soziale Geltungsanspruch des Klägers, der in Deutschland wohnt und beruflich tätig ist, betroffen und hier kollidiert sein Interesse an der Unterlassung der sein Persönlichkeitsrecht berührenden Anzeige des Suchergebnisses mit dem Interesse der Beklagten an der Gestaltung ihres Internetauftrittes sowie an der Ausübung ihres Geschäftsmodells (BGH, Urteil vom 24.07.2018 - VI ZR 330/17 - juris; vgl. BGH, Urteil vom 27.02.2018 - VI ZR 489/16 - juris).

    Die Haftung als mittelbarer Störer darf nicht über Gebühr auf Dritte erstreckt werden, welche die rechtswidrige Beeinträchtigung nicht selbst vorgenommen haben (so BGH, Urteil vom 24.07.2018 - VI ZR 330/17 -juris).

    Bei der Abwägung gelten die unter Ziffer 1. angestellten Überlegungen zum Unterlassungsanspruch nach § 823 Abs. 1, 1004 BGB analog, Art. 2 Abs. 1 und Art. 1 Abs. 2 GG entsprechend (vgl. BGH, Urteil vom 24.07.2018 - VI ZR 330/17: dort zu § 29 BDSG a. F. - juris).

  • OLG Frankfurt, 06.09.2018 - 16 U 193/17

    Datenschutz im Internet: Unterlassungs- bzw. Löschungsanspruch gegen

    Auszug aus OLG Dresden, 07.01.2019 - 4 W 1149/18
    Jedoch ist auch das (untechnische) "Entfernen" von Links von einer Suchliste gegen den Suchmaschinenbetreiber vom Begriff des "Löschens" erfasst (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 06.09.2018 - 16 U 193/17; Nolte/Werkmeister in Gola, Kommentar zum DS-GVO, 2017, Art. 17, Rdnr. 46).

    Der Grundrechtsschutz von personenbezogenen Daten betroffener Personen im Sinne der DS-GVO ist stets in einen angemessenen Ausgleich mit den Grundrechten und Interessen des Verantwortlichen und Dritten zu bringen (OLG Frankfurt, Urteil vom 06.09.2018 - 16 U 193/17, Rdnr. 67 - juris).

  • BGH, 16.11.2004 - VI ZR 298/03

    Bauernfängerei

    Auszug aus OLG Dresden, 07.01.2019 - 4 W 1149/18
    Auch eine überzogene, ungerechte oder gar ausfällige Kritik macht eine Äußerung für sich genommen noch nicht zur Schmähung (vgl. BGH, Urteil vom 16.11.2004 - VI ZR 298/03).
  • BGH, 11.12.2012 - VI ZR 314/10

    Gesteigertes Vertrauen der Presse in Verlautbarungen des Bundesbeauftragten für

    Auszug aus OLG Dresden, 07.01.2019 - 4 W 1149/18
    Die von der Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteil vom 11.12.2012 - VI ZR 314/10 - juris) angenommene Beweislast des Äußernden über die Wahrheit der Tatsachenbehauptung nach der über § 823 Abs. 2 BGB in das Deliktsrecht transformierten Beweisregel des § 186 StGB, greift hier nicht.
  • EuGH, 13.05.2014 - C-131/12

    Der Betreiber einer Internetsuchmaschine ist bei personenbezogenen Daten, die auf

    Auszug aus OLG Dresden, 07.01.2019 - 4 W 1149/18
    Der Suchmaschinenbetreiber kann nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 13.05.2014 - C 131/12 - juris) zur Wahrung der in der Richtlinie 95/46 EG vorgesehenen Rechte, dazu verpflichtet werden, von der Ergebnisliste, die im Anschluss an eine anhand des Namens einer Person durchgeführte Suche angezeigt wird, Links zu von Dritten veröffentlichten Internetseiten mit Informationen zu dieser Person zu entfernen, auch wenn der Name oder die Informationen auf diesen Internetseiten nicht vorher oder gleichzeitig gelöscht werden und gegebenenfalls auch dann, wenn ihre Veröffentlichung auf den Internetseiten als solche rechtmäßig ist.
  • OLG Dresden, 05.09.2017 - 4 U 682/17

    Meinungsäußerungen in einem sozialen Netzwerk

    Auszug aus OLG Dresden, 07.01.2019 - 4 W 1149/18
    Im Unterschied hierzu stellt die Bezeichnung als "Kinderschänder" eine Formalbeleidigung dar, die ohne Abwägung mit der Meinungsfreiheit zu untersagen ist (Senat, Urteil vom 05.09.2017 - 4 U 682/17 - juris).
  • LG Frankfurt/Main, 28.06.2019 - 3 O 315/17

    Zu Recht auf Vergessenwerden nach Art. 17 DSGVO

    Aus dem in Art. 17 Abs. 1 DS-GVO normierten Recht betroffener Personen, unter gewissen Umständen vom Verantwortlichen zu verlangen, sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, folgt ein Anspruch auf Unterlassung ihrer Verarbeitung für die Zukunft (OLG Frankfurt am Main, GRUR 2018, 1283, 1285 - Erkrankung des Geschäftsführers; OLG Dresden, ZD 2019, 172, 173 f.; wohl auch OLG Hamburg, NJOZ 2019, 730, 735 f.).
  • OLG Karlsruhe, 10.06.2020 - 6 U 129/18

    Artikel in Magazin "M" - Datenschutzgrundverordnung: Anspruch auf Entfernung

    Insoweit wird in der Rechtsprechung die Auffassung vertreten, dass das Unterlassen der Anzeige von Suchtreffern - untechnisch als "Entfernen" bezeichnet - nach Art. 17 Abs. 1 DS-GVO verlangt werden könne, weil die Suchliste nicht feststehe, sondern bei jeder Anfrage neu erzeugt werde, und es zu weit ginge, die Suchtreffer bzw. die verlinkten Webseiten vollständig aus dem Suchindex zu nehmen (OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 06.09.2018, 16 U 193/17 - juris Rn. 51-56; OLG Dresden, Beschluss vom 07.01.2019, 4 W 1149/18 - juris Rn. 21).

    Nach bisher einhelliger Rechtsprechung soll für die Abwägung im Rahmen der Artt. 17 Abs. 1, 3; 6 DS-GVO nichts Anderes gelten (OLG Dresden, Beschluss vom 07.01.2019, 4 W 1149/18 - juris Rn. 21; OLG Köln, Urteil vom 08.11.2018, 15 U 178/17, von der Beklagten vorgelegt als Anlage BE1; OLG Frankfurt, Urteil vom 06.09.2018, 16 U 193/17 - juris Rn. 70-72; OLG Hamburg, Urteil vom 10.07.2018, 7 U 125/14 - juris Rn. 67; OLG München, Urteil vom 26.02.2019, 18 W 204/19, von der Beklagten vorgelegt als Anlage BE2; OVG Hamburg, Urteile vom 07.10.2019, 5 Bf 291/17 sowie 5 Bf 279/17; ebenso Ory, AfP 2020, 119, 124; dagegen Mohr/Buchner, MedR 2019, 392f.).

  • OVG Hamburg, 07.10.2019 - 5 Bf 279/17

    Anspruch gegen Suchmaschinenbetreiber auf Datenlöschung nach der

    Entsprechend sind für die Prüfung eines gegen den Betreiber einer Suchmaschine gerichteten Löschungsanspruchs auch die in der zivilrechtlichen Rechtsprechung entwickelten Grundsätze für die Haftung von Suchmaschinenbetreibern heranzuziehen (vgl. etwa BGH, Urt. v. 27.2.2018, VI ZR 489/16, NJW 2018, 2324, juris; Urt. v. 24.7.2018, VI ZR 330/17, CR 2019, 256, juris; OLG Hamburg, Urt. v. 10.7.2018, 7 U 125/14, CR 2019, 234, juris; OLG Frankfurt, Urt. v. 6.9.2018, 16 U 193/17, GRUR 2018, 1283, juris; OLG Dresden, Beschl. v. 7.1.2019, 4 W 1149/18, NJW-RR 2019, 676, juris; LG München II, Urt. v. 26.10.2018, 2 O 4622/17, juris; LG Frankfurt, Urt. v. 28.6.2019, 2-03 O 315/17, juris; zu unmittelbar gegen den Urheber des beanstandeten Inhalts gerichteten Löschungsansprüchen vgl. etwa BGH, Urt. v. 18.12.2018, VI ZR 439/17, NJW 2019, 1881, juris; OLG Saarbrücken, Urt. v. 30.6.2017, 5 U 16/16, juris).
  • OVG Hamburg, 07.10.2019 - 5 Bf 291/17

    Kein Anspruch auf behördliches Einschreiten im Hinblick auf bestimmte von der

    Nicht abschließend geklärt ist insoweit, ob die Ausübung der Meinungs- und Informationsfreiheit durch Dritte in Fällen wie dem vorliegenden bereits auf der Ebene des Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO ausschließt, dass überhaupt eine unrechtmäßige Datenverarbeitung vorliegt (so dass die Voraussetzungen von Art. 17 Abs. 1 lit. d) DSGVO schon nicht erfüllt sind), oder ob insoweit die maßgebliche Interessenabwägung (allein) im Rahmen des Art. 17 Abs. 3 lit. a) DSGVO vorzunehmen ist, so dass die Voraussetzungen des Art. 17 Abs. 1 DSGVO gar nicht im Einzelnen zu prüfen sind (so die Auffassung der Beigeladenen, vgl. dazu Herbst in Kühling/Buchner, DSGVO/BDSG, 2. Aufl. 2018, Art. 17 Rn. 70; nicht eindeutig insoweit OLG Hamburg, Urt. v. 10.7.2018, 7 U 124/14, CR 2019, 234, juris Rn. 75; OLG Dresden, Urt. v. 7.1.2019, 4 W 1149/18, NJW-RR 2019, 676, juris Rn. 21; vgl. auch differenzierend LG Frankfurt, Urt. v. 28.6.2019, 2-03 O 315/17, juris Rn. 52ff.).

    Entsprechend sind für die Prüfung eines gegen den Betreiber einer Suchmaschine gerichteten Löschungsanspruchs auch die in der zivilrechtlichen Rechtsprechung entwickelten Grundsätze für die Haftung von Suchmaschinenbetreibern heranzuziehen (vgl. etwa BGH, Urt. v. 27.2.2018, VI ZR 489/16, NJW 2018, 2324, juris; Urt. v. 24.7.2018, VI ZR 330/17, CR 2019, 256, juris; OLG Hamburg, Urt. v. 10.7.2018, 7 U 125/14, CR 2019, 234, juris; OLG Frankfurt, Urt. v. 6.9.2018, 16 U 193/17, GRUR 2018, 1283, juris; OLG Dresden, Beschl. v. 7.1.2019, 4 W 1149/18, NJW-RR 2019, 676, juris; LG München II, Urt. v. 26.10.2018, 2 O 4622/17, juris; LG Frankfurt, Urt. v. 28.6.2019, 2-03 O 315/17, juris; zu unmittelbar gegen den Urheber des beanstandeten Inhalts gerichteten Löschungsansprüchen vgl. etwa BGH, Urt. v. 18.12.2018, VI ZR 439/17, NJW 2019, 1881, juris; OLG Saarbrücken, Urt. v. 30.6.2017, 5 U 16/16, juris).

  • OLG Dresden, 21.07.2020 - 4 W 242/20

    Einstweilige Verfügung abgelehnt: Beschwerdeentscheidung als Beschluss oder

    Die Beklagte kann nicht lediglich bestreiten, dass es sich bei der dort aufgeführten Person und dem Klägervertreter nicht um dieselbe Person handelt, weil nach der über § 823 Abs. 2 BGB in das Zivilrecht transportierten Beweisregel des § 186 Abs. 2 StGB der Äußernde die Beweislast für die Wahrheit der von ihm aufgestellten Behauptung trägt (vgl. nur BGH, Urteil vom 11.12.2012 - VI ZR 314/10 - juris Senat Beschluss vom 07. Januar 2019 - 4 W 1149/18 -, Rn. 19, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht