Rechtsprechung
   OLG Dresden, 07.11.1997 - 10 UF 303/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,5034
OLG Dresden, 07.11.1997 - 10 UF 303/97 (https://dejure.org/1997,5034)
OLG Dresden, Entscheidung vom 07.11.1997 - 10 UF 303/97 (https://dejure.org/1997,5034)
OLG Dresden, Entscheidung vom 07. November 1997 - 10 UF 303/97 (https://dejure.org/1997,5034)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,5034) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versagung von Prozesskostenhilfe im Berufungsverfahren mangels hinreichender Aussicht auf Erfolg ; Fehlende Leistungsfähigkeit eines Unterhaltsverpflichteten; Verpflichtung zur Verwertung des Vermögensstammes zur Sicherstellung des Unterhalts minderjähriger Kinder

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1998, 603
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.10.1985 - IVb ZR 52/84

    Einsatz des Vermögens durch den unterhaltspflichtigen Verwandten

    Auszug aus OLG Dresden, 07.11.1997 - 10 UF 303/97
    Eine Einschränkung der den Unterhaltsschuldner treffenden Obliegenheit zur Verwertung seines Vermögensstammes kommt nur dann in Betracht, wenn dies zu wirtschaftlich unvertretbaren Nachteilen führen würde (BGH, NJW-RR 1986, 66, 67) oder wenn der Pflichtige unter Berücksichtigung seiner sonstigen Erwerbsmöglichkeiten zur Bestreitung seines notwendigen Eigenbedarfs auf sein Vermögen zwingend angewiesen ist (BGH, FamRZ 1989, 170 [betraf den Fall eines Querschnittsgelähmten, dessen Schadensersatz in Höhe von 150.000 DM das einzige Einkommen für den Rest des Lebens darstellte]).
  • BGH, 02.11.1988 - IVb ZR 7/88

    Heranziehung des Vermögensstamms des unterhaltspflichtigen Elternteils zur

    Auszug aus OLG Dresden, 07.11.1997 - 10 UF 303/97
    Eine Einschränkung der den Unterhaltsschuldner treffenden Obliegenheit zur Verwertung seines Vermögensstammes kommt nur dann in Betracht, wenn dies zu wirtschaftlich unvertretbaren Nachteilen führen würde (BGH, NJW-RR 1986, 66, 67) oder wenn der Pflichtige unter Berücksichtigung seiner sonstigen Erwerbsmöglichkeiten zur Bestreitung seines notwendigen Eigenbedarfs auf sein Vermögen zwingend angewiesen ist (BGH, FamRZ 1989, 170 [betraf den Fall eines Querschnittsgelähmten, dessen Schadensersatz in Höhe von 150.000 DM das einzige Einkommen für den Rest des Lebens darstellte]).
  • OLG Zweibrücken, 15.12.2004 - 3 W 207/04

    Vollstreckbarerklärung eines italienischen Urteils: Ergänzende Auslegung des

    Vielmehr obliegt dem Gericht des Klauselerteilungsverfahrens die ergänzende Auslegung der ausländischen Entscheidung, wobei es das ausländische Recht festzustellen und anzuwenden hat (vgl. BGH NJW 1990, 3084; OLG Düsseldorf RIW 1997, 330; Hanseat. OLG Hamburg OLGR 1998, 87; Kropholler aaO, Art. 38 Rdnr. 12).
  • OLG Düsseldorf, 13.11.2003 - 5 U 161/02

    Verfahrensrecht - Wann muss die mündliche Verhandlung wiedereröffnet werden?

    Dementsprechend gibt § 156 ZPO dem Gericht einen Ermessenspielraum dahin, ob es in die mündliche Verhandlung wieder eintreten will oder nicht, und schreibt nur in Ausnahmefällen eine Verpflichtung hierzu vor (vgl. OLG Frankfurt, Urteil v. 05.12.1997, OLGR 1998, 87, 88).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht