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OLG Dresden, 07.11.1997 - 10 UF 303/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Versagung von Prozesskostenhilfe im Berufungsverfahren mangels hinreichender Aussicht auf Erfolg ; Fehlende Leistungsfähigkeit eines Unterhaltsverpflichteten; Verpflichtung zur Verwertung des Vermögensstammes zur Sicherstellung des Unterhalts minderjähriger Kinder
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 1603 Abs. 2
Verfahrensgang
- AG Dresden, 09.06.1997 - 300 F 186/96
- OLG Dresden, 07.11.1997 - 10 UF 303/97
- OLG Dresden, 23.12.1997 - 10 UF 303/97
Papierfundstellen
- MDR 1998, 603
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 23.10.1985 - IVb ZR 52/84
Einsatz des Vermögens durch den unterhaltspflichtigen Verwandten
Auszug aus OLG Dresden, 07.11.1997 - 10 UF 303/97
Eine Einschränkung der den Unterhaltsschuldner treffenden Obliegenheit zur Verwertung seines Vermögensstammes kommt nur dann in Betracht, wenn dies zu wirtschaftlich unvertretbaren Nachteilen führen würde (BGH, NJW-RR 1986, 66, 67) oder wenn der Pflichtige unter Berücksichtigung seiner sonstigen Erwerbsmöglichkeiten zur Bestreitung seines notwendigen Eigenbedarfs auf sein Vermögen zwingend angewiesen ist (BGH, FamRZ 1989, 170 [betraf den Fall eines Querschnittsgelähmten, dessen Schadensersatz in Höhe von 150.000 DM das einzige Einkommen für den Rest des Lebens darstellte]). - BGH, 02.11.1988 - IVb ZR 7/88
Heranziehung des Vermögensstamms des unterhaltspflichtigen Elternteils zur …
Auszug aus OLG Dresden, 07.11.1997 - 10 UF 303/97
Eine Einschränkung der den Unterhaltsschuldner treffenden Obliegenheit zur Verwertung seines Vermögensstammes kommt nur dann in Betracht, wenn dies zu wirtschaftlich unvertretbaren Nachteilen führen würde (BGH, NJW-RR 1986, 66, 67) oder wenn der Pflichtige unter Berücksichtigung seiner sonstigen Erwerbsmöglichkeiten zur Bestreitung seines notwendigen Eigenbedarfs auf sein Vermögen zwingend angewiesen ist (BGH, FamRZ 1989, 170 [betraf den Fall eines Querschnittsgelähmten, dessen Schadensersatz in Höhe von 150.000 DM das einzige Einkommen für den Rest des Lebens darstellte]).
- OLG Zweibrücken, 15.12.2004 - 3 W 207/04
Vollstreckbarerklärung eines italienischen Urteils: Ergänzende Auslegung des …
Vielmehr obliegt dem Gericht des Klauselerteilungsverfahrens die ergänzende Auslegung der ausländischen Entscheidung, wobei es das ausländische Recht festzustellen und anzuwenden hat (vgl. BGH NJW 1990, 3084; OLG Düsseldorf RIW 1997, 330; Hanseat. OLG Hamburg OLGR 1998, 87;… Kropholler aaO, Art. 38 Rdnr. 12). - OLG Düsseldorf, 13.11.2003 - 5 U 161/02
Verfahrensrecht - Wann muss die mündliche Verhandlung wiedereröffnet werden?
Dementsprechend gibt § 156 ZPO dem Gericht einen Ermessenspielraum dahin, ob es in die mündliche Verhandlung wieder eintreten will oder nicht, und schreibt nur in Ausnahmefällen eine Verpflichtung hierzu vor (vgl. OLG Frankfurt, Urteil v. 05.12.1997, OLGR 1998, 87, 88).