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   OLG Dresden, 08.02.2001 - U 2978/00 Kart   

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OLG Dresden, 08.02.2001 - U 2978/00 Kart (https://dejure.org/2001,2009)
OLG Dresden, Entscheidung vom 08.02.2001 - U 2978/00 Kart (https://dejure.org/2001,2009)
OLG Dresden, Entscheidung vom 08. Februar 2001 - U 2978/00 Kart (https://dejure.org/2001,2009)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Durchleitungsvertrag; Elektrische Energie; Verteilungsnetz; Netzzugang; Netzbetreiber

  • Judicialis

    EnWG § 6 Abs. 1 S. 1; ; EnWG § 6 Abs. 1 S. 2; ; EnWG § 6 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EnWG § 6 Abs. 1, 3
    Rechtsnatur und Umfang des Anspruchs auf Netzzugang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Leipzig - 6 HKO 7913/00
  • OLG Dresden, 08.02.2001 - U 2978/00 Kar

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2001, 190
  • DVBl 2001, 1011 (Ls.)
  • BB 2001, 1012
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Düsseldorf, 29.09.1999 - 12 O 412/99
    Auszug aus OLG Dresden, 08.02.2001 - U 2978/00
    Der damit verbunde 100%tige Vorsprung im Zeitpunkt der Öffnung des Marktes und die sich daraus ergebenden Ressourcenvorteile wie das Leitungseigentum und die Schwierigkeiten, die einer Umstellung der Bezugsverhältnisse entgegenstehen, sichern der Beklagten noch für einen längern Zeitraum eine im Verhältnis zu ihren Mitbewerbern überragende Marktstellung (vgl. LG Düsseldorf, Urt. v. 29.09.1999 - 12 O 412/99 Kart.).
  • LG Potsdam, 02.02.2000 - 51 O 2/00
    Auszug aus OLG Dresden, 08.02.2001 - U 2978/00
    a) § 6 Abs. 1 EnWG beinhaltet zunächst nicht lediglich einen Anspruch auf Aufnahme von Vertragsverhandlungen, sondern gewährt einen unmittelbaren Rechtsanspruch auf Netzzugang (Cronenburg, RdE 1998, 85ff., 87; Walter/v. Keussler, RdE 1999, 190ff., 192; Ungemach/Weber, RdE 1999, 131ff., 131; Kühne, RdE 2000, 1ff., 2; LG Magdeburg, Urt. v. 14.04.2000 - 7 O 8/00, WuW/E DE-R 542ff., 543; LG Potsdam, Urt. v. 02.02.2000 - 51 O 2/00, UA 11).
  • LG Magdeburg, 14.04.2000 - 7 O 8/00
    Auszug aus OLG Dresden, 08.02.2001 - U 2978/00
    a) § 6 Abs. 1 EnWG beinhaltet zunächst nicht lediglich einen Anspruch auf Aufnahme von Vertragsverhandlungen, sondern gewährt einen unmittelbaren Rechtsanspruch auf Netzzugang (Cronenburg, RdE 1998, 85ff., 87; Walter/v. Keussler, RdE 1999, 190ff., 192; Ungemach/Weber, RdE 1999, 131ff., 131; Kühne, RdE 2000, 1ff., 2; LG Magdeburg, Urt. v. 14.04.2000 - 7 O 8/00, WuW/E DE-R 542ff., 543; LG Potsdam, Urt. v. 02.02.2000 - 51 O 2/00, UA 11).
  • BGH, 18.09.1992 - V ZR 86/91

    Unzulässiger Zug-um-Zug-Antrag bei erst noch festzustellendem Erwerbspreis -

    Auszug aus OLG Dresden, 08.02.2001 - U 2978/00
    Die Gegenleistung ist danach so genau zu bestimmen, dass sie zum Gegenstand einer Leistungsklage gemacht werden kann (BGH, NJW 1993, 324ff., 325; NJW 1994, 586ff., 587).
  • BGH, 15.10.1993 - V ZR 19/92

    Bestimmtheit eines Klageantrags; Rechtsstellung des Anschlußberufungsklägers

    Auszug aus OLG Dresden, 08.02.2001 - U 2978/00
    Die Gegenleistung ist danach so genau zu bestimmen, dass sie zum Gegenstand einer Leistungsklage gemacht werden kann (BGH, NJW 1993, 324ff., 325; NJW 1994, 586ff., 587).
  • OLG Dresden, 13.09.2001 - U 1693/01

    Energiewirtschaft - Nutzung des Stromnetzes - Verbändevereinbarung -

    Vor dem Hintergrund des Senatsurteils vom 08.02.2001 (Az.: 2987/00 Kart, RdE 2001, 144ff.) aber durfte die Klägerin von einer hinreichend bestimmten Antragsstellung ausgehen, dies umso mehr als auch die Beklagte erstinstanzlich eine fehlende Bestimmtheit des Klageantrages nicht gerügt hat.

    Dies gilt gerade auch in Bezug auf die Umsetzung der Verbändevereinbarung II. Der gesetzliche Durchleitungsanspruch besteht zwar losgelöst von den Verbändevereinbarungen (Senatsurteil v. 08.02.2001 - U 2978/00 Kart = RdE 2001, 144ff., 146).

    Der Anspruch auf Netzzugang ist zwar nach der ganz überwiegenden Ansicht nicht von dem Abschluss eines Durchleitungsvertrages abhängig (vgl. Senatsurteil vom 08.02.2001 - U 2978/00 Kart., RdE 2001, 144ff., 145f. m. w. Nw.).

    bb) Darüberhinaus geht er auch darauf, den Durchleitungspetenten die benötigten Abrechnungsgrundlagen zur Verfügung zu stellen (Senatsurteil v. 08.02.2001 - U 2978/00 Kart, RdE 2001, 144ff., 146; Büdenbender, RdE 2001, 149ff., 151) sowie auf die Vornahme von Maßnahmen, die die Einspeisung der benötigten elektrischen Energie in das Netz des Betreibers erst ermöglichen.

  • OLG Schleswig, 09.10.2001 - 6 U Kart 38/01

    Netznutzung und Netznutzungsvertrag; Verhältnis von Stromhändler zu

    Gleichermaßen hat das OLG Dresden im Urteil vom 8.2.2001 (RdE 2001, 144 f.) angenommen, dass § 6 Abs. 1 Satz 1 EnWG einen unmittelbaren Anspruch auf Netzzugang gewährt.

    So hat auch das OLG Dresden im Urteil vom 8. Februar 2001 (Anlage 3 zur Berufungsbegründung, dort S. 30 = RdE 2001, 144 f., wo jedoch die Gründe zum Verfügungsgrund nicht abgedruckt sind, mit Anmerkung von Büdenbender) die Voraussetzungen des in jenem Verfahren erforderlichen besonderen Verfügungsgrundes bejaht mit der Begründung, mit der Verweigerung der Durchleitung würden die Marktchancen der Klägerin in dem Netzgebiet der Beklagten erheblich beeinträchtigt, gerade bei der Aufnahme einer Kundenbeziehung sei die ordnungsgemäße Erfüllung der neu eingegangenen Vertragsbeziehung von maßgeblicher Bedeutung.

    Anders als bei Geltendmachung eines unmittelbaren Anspruch auf Netzzugang wie in dem vom OLG Dresden im Urteil vom 8. Februar 2001 (a.a.O.) zu entscheidenden Fall, stellt das Begehren der Klägerin keine besonders hohe Anforderungen an die Feststellungen eines Verfügungsgrundes.

  • OLG München, 22.11.2001 - Kart 1/00

    Geltendmachung von Entgelten beim Wechsel des Stromlieferanten bei

    Durch die Abschaffung der Freistellungstatbestände der §§ 103, 103 a GWB a.F. auf die Versorgung mit Elektrizität und die Begründung eines Anspruchs auf Durchleitung in § 6 Abs. 1 Satz 1 EnWG (vgl. BT-Drucks. 13/9211, abgedruckt bei Eiser/Riederer/Obernolte/Danner, Energiewirtschaftsrecht, C 5, S. 6 ff; hierzu OLG Dresden GRUR-RR 2001, 190 - Netzzugang) und des Verbots der Zugangsverweigerung zu Versorgungsnetzen (§ 19 Abs. 4 Nr. 4 GWB; vgl. die Begründung zum Regierungsentwurf vom 29.1.1998 - BT-Drucks. 13/9720, abgedruckt WuW-Sonderheft 1998, S. 63, 72 f, 92; hierzu Dreher, DB 1999, 833, 834 ff) wurden grundlegend neue rechtliche Bedingungen für den Energiesektor gegenüber der bis dahin bestehenden Situation geschaffen.
  • OLG Düsseldorf, 11.04.2007 - 2 U 4/06

    Bereicherungsanspruch wegen Zahlung nicht geschuldeter Konzessionsabgaben an den

    Dabei kann offen bleiben, ob zwischen den Parteien durch die tatsächliche Handhabung - trotz der Ablehnung des Vertragsangebots der Beklagten vom 05. März 2002 und trotz des Fehlens eines anderen förmlichen Vertrages - schlüssig ein Vertrag zustande gekommen oder ob die Durchführung der Durchleitung unmittelbar auf der Grundlage des § 6 EnWG (a.F.) erfolgt ist (vgl. OLG Dresden GRUR-RR 2001, 190; GRUR-RR 2002, 85; s. auch BGH NJW 2003, 3274).
  • LG Mainz, 26.08.2004 - 12 HKO 126/03

    § 6 Abs. 1 Satz 1 EnWG gibt dem Energielieferer und Energieversorger gegenüber

    Hätte der Gesetzgeber nämlich lediglich einen Anspruch auf Abschluss eines Netznutzungsvertrages im Auge gehabt (Kontrahierungszwang) so hätte er nicht die Formulierung "zur Verfügung zu stellen" gewählt, sondern eine Formulierung etwa des Inhalts, "einen Netznutzungsvertrag abzuschließen" bzw. eine entsprechende Verpflichtung einzugehen (vergl. hierzu auch ausdrücklich: OLG Dresden, Kartellsenat, Urteil vom 8.2.2001, Aktenzeichen U 2978/00 Kartell; GRUR-RR 2001, 190 bis 197).

    Von den Verbändevereinbarungen gehen keine unmittelbaren Rechtswirkungen aus, da es sich hierbei nicht um Gesetze im materiellen oder formellen Sinne handelt (vergl. OLG Dresden, Urteil vom 8.2.2001, GRUR-RR 2001, 190 bis 197 m.w.N.).

  • OLG Dresden, 14.03.2002 - 7 U 1579/01

    Verpflichtung zur Zahlung von Gebühren für die Durchleitung von Strom durch eine

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  • LG Hannover, 24.06.2002 - 21 O 35/02

    Abschluss eines All-inclusive-Vertrages zur Stromversorgung ; Notwendigkeit eines

    Die von der Klägerin angeführten Entscheidungen (insbes. OLG Dresden Urteil vom 8.2.2001 - U 2978/00 kart, RdE 2001, 144 f.) betreffen noch nicht die Ausgestaltung der Rahmenverträge, wie sie heute von der Beklagten angeboten werden.
  • LG Köln, 13.08.2003 - 28 O (Kart) 486/02

    Schadensersatz wegen Verweigerung eines Zugangs zum Stromnetz; Auslegung einer

    Dies ergibt sich nicht nur aus der Entstehungsgeschichte der Norm (vgl. OLG Dresden RdE 2001, 144, 145), sondern im wesentlichen auch aus der Gesetzessystematik.
  • OLG Düsseldorf, 07.07.2003 - U (Kart) 24/99
    Dies genügt festzustellen, dass im Verhältnis zur Antragstellerin der Fortbestand einer überragenden Marktstellung der Antragsgegnerin jedenfalls in dem Zeitpunkt, auf den für die Kostenentscheidung nach § 91 a ZPO abzustellen ist, in einer für den Erlass einer einstweiligen Verfügung ausreichenden Weise glaubhaft gemacht worden ist (vgl. hinsichtlich einer fortwirkenden überragenden Marktstellung von Energieversorgungsunternehmen im Übrigen auch: OLG Düsseldorf WuW/E DE-R 880, 882 - Strom & Fon; WuW/E DE-R 914, 916 - Netznutzungsentgelt; OLG München WuW/E DE-R 790, 792 f. - Bad Tölz; OLG Dresden GRUR-RR 2001, 190).
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