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   OLG Dresden, 08.06.2015 - 14 W 312/15   

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https://dejure.org/2015,14576
OLG Dresden, 08.06.2015 - 14 W 312/15 (https://dejure.org/2015,14576)
OLG Dresden, Entscheidung vom 08.06.2015 - 14 W 312/15 (https://dejure.org/2015,14576)
OLG Dresden, Entscheidung vom 08. Juni 2015 - 14 W 312/15 (https://dejure.org/2015,14576)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • internetrechtsiegen.de (Kurzinformation)

    Urheberrechtsverletzung - Störerhaftung und Prüfpflichten eines Sharehosting-Anbieters

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    5.000 EUR Ordnungsgeld gegen Sharhoster Uploaded.net wegen fremder Urheberrechtsverletzungen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Sharehoster Uploaded.net haftet für Urheberrechtsverletzungen Dritter

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sharehoster Uploaded.net haftet für Urheberrechtsverletzungen Dritter

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    5.000 EUR Ordnungsgeld gegen Sharehoster Uploaded.net wegen fremder Urheberrechtsverletzungen

Besprechungen u.ä.

  • raschlegal.de (Entscheidungsbesprechung)

    Ordnungsmittelbeschluss gegen Sharehoster

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2016, 198
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.07.2012 - I ZR 18/11

    Alone in the Dark

    Auszug aus OLG Dresden, 08.06.2015 - 14 W 312/15
    Die Schuldnerin trifft als gewerbliche Sharehosting-Anbieterin im Hinblick auf bestimmte geschützte Werke jedenfalls eine an las s bezogene Prüfpflicht, nachdem sie auf eine klare Rechtsverletzung in Bezug auf die konkreten Werke hingewiesen worden ist (vgl. BGHZ 194, 339 Rn. 28 - Alone in the Dark).

    Vielmehr musste es die Schuldnerin auch ohne gesteigerte Prüfungspflichten im Rahmen des technisch und wirtschaftlich Zumutbaren nicht nur verhindern, dass der für die angezeigte Verletzung verantwortliche Nutzer, sondern auch dass andere Nutzer über ihre Server das ihr konkret benannte urheberrechtlich geschützte Musikalbum Dritten anbieten (vgl. BGHZ 194, 339 Rn. 32 - Alone in the Dark).

  • BGH, 17.08.2011 - I ZR 57/09

    Stiftparfüm

    Auszug aus OLG Dresden, 08.06.2015 - 14 W 312/15
    Selbst wenn dies der Fall wäre, hatte sie doch als Dienstanbieter, der von Nutzern bereitgestellte Informationen speichert, die nach vernünftigem Ermessen von ihr zu erwartende und in innerstaatlichen Rechtsvorschriften niedergelegte Sorgfaltspflicht anzuwenden, um bestimmte Arten rechtswidriger Tätigkeiten aufzudecken und zu verhindern (Erwägungsgrund 48 der Richtlinie 2000/31/EG; EuGH, GRUR 2011, 1025 Rn. 109 - L'Oreal/eBay; BGHZ 191,19 Rn. 22 - Stiftparfüm).

    Die Schuldnerin war spätestens seit dem Abmahnschreiben vom 31.10.2013 nicht nur dazu verpflichtet, das konkrete Angebot unverzüglich zu sperren, sondern hatte auch Vorsorge zu treffen, dass es möglichst nicht zu weiteren gleichartigen Rechtsverletzungen kam (vgl. BGH, GRUR 2011, 1038 Rn. 39 - Stiftparfüm).

  • LG Leipzig, 05.02.2015 - 5 O 3137/13
    Auszug aus OLG Dresden, 08.06.2015 - 14 W 312/15
    Die Beschwerde der Schuldnerin gegen den Beschluss des Landgerichts Leipzig vom 05.02.2015, Az. 05 O 3137/13, wird zurückgewiesen.
  • EuGH, 19.04.2012 - C-523/10

    Wintersteiger - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Gerichtliche Zuständigkeit und

    Auszug aus OLG Dresden, 08.06.2015 - 14 W 312/15
    Die Maßstäbe des Art. 5 Nr. 3 Brüssel-VO (vgl. EuGH, GRUR 2012, 654 Rn. 19 - Wintersteiger/ Products4U) sind zur Auslegung von Art. 5 Nr. 3 Lugano-Übereinkommen entsprechend heranzuziehen, so dass der Ort der Verwirklichung des Schadenserfolges im Inland maßgeblich ist.
  • BGH, 15.08.2013 - I ZR 80/12

    File-Hosting-Dienst

    Auszug aus OLG Dresden, 08.06.2015 - 14 W 312/15
    Der Inhalt der Server der Beklagten ist ohne weiteres Gegenstand ihrer Wahrnehmung, so dass insoweit ein Bestreiten mit Nichtwissen unzulässig ist, § 138 Abs. 4 ZPO (vgl. BGH GRUR 2013, 1030 Rn. 26 - File-Hosting-Dienst).
  • EuGH, 12.07.2011 - C-324/09

    Verantwortlichkeit des Betreibers eines Online-Marktplatzes für

    Auszug aus OLG Dresden, 08.06.2015 - 14 W 312/15
    Selbst wenn dies der Fall wäre, hatte sie doch als Dienstanbieter, der von Nutzern bereitgestellte Informationen speichert, die nach vernünftigem Ermessen von ihr zu erwartende und in innerstaatlichen Rechtsvorschriften niedergelegte Sorgfaltspflicht anzuwenden, um bestimmte Arten rechtswidriger Tätigkeiten aufzudecken und zu verhindern (Erwägungsgrund 48 der Richtlinie 2000/31/EG; EuGH, GRUR 2011, 1025 Rn. 109 - L'Oreal/eBay; BGHZ 191,19 Rn. 22 - Stiftparfüm).
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