Rechtsprechung
OLG Dresden, 08.07.1998 - 8 U 3612/97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zur Wirksamkeit von, im Zusammenhang mit diversen Kaufvertragsabschlüssen über Möbel auf einem Formular "Auftragsbestätigung und Rechnung" (unter der Rubrik "Zahlung am" ), verwendeten handschriftlichen Eintragungen wie "Restzahlung vor Lieferung" bzw. "Rest vor ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
Handschriftliche Vertragsergänzung als AGB
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Leipzig, 12.11.1997 - 10 O 5336/97
- OLG Dresden, 08.07.1998 - 8 U 3612/97
Papierfundstellen
- BB 1999, 228
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (16)
- BGH, 30.09.1987 - IVa ZR 6/86
Verwendung von AGB bei Übernahme in den Vertragstext aus dem Gedächtnis; Annahme …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 23.05.1984 - VIII ZR 27/83
Vereinbarung von Versteigerungsbedingungen bei Ersteigerung aufgrund telefonisch …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 15.10.1969 - I ZR 3/68
Fotowettbewerb - Abmahnungskosten, §§ 91 ff ZPO, zur Frage der Erstattungspflicht …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 09.07.1981 - VII ZR 40/80
Umfang des Leistungsverweigerungsrechts wegen mangelhafter Werkausführung bei …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 28.10.1981 - VIII ZR 302/80
Rechte des Leasinggebers bei Zahlungsverzug des Leasingnehmers
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 09.10.1985 - VIII ZR 217/84
Kein Aufwendungsersatz des Leasinggebers bei Scheitern des Vertrages
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 20.03.1986 - VII ZR 191/85
Benachteiligung des Reisenden bei vorzeitiger Zahlung des Reisepreises; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 10.03.1999 - VIII ZR 204/98
Begriff der AGB im Verbandsverfahren; Formularmäßige Vereinbarung vor Restzahlung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 08.07.1982 - VII ZR 96/81
Sicherheitseinbehalt - Leistungsverweigerungsrecht
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 10.10.1991 - VII ZR 289/90
Voraussetzungen des Aushandelns
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 29.01.1982 - V ZR 82/81
Unwirksamkeit einer formularmäßigen Sicherungszweckbestimmungserklärung
- BGH, 09.10.1986 - VII ZR 245/85
Aushandeln einzelner Bestimmungen eines Architekten-Formularvertrages; …
- BGH, 12.03.1987 - VII ZR 37/86
Formularmäßige Fälligkeitsvereinbarung in einem Reisevertrag; Formularmäßige …
- BGH, 27.03.1991 - IV ZR 90/90
Aushandeln einer Eigenverkaufsklausel beim Maklervertrag
- BGH, 25.06.1992 - VII ZR 128/91
Aushandeln von Vertragsklauseln; Unwirksame Verjährungsklausel in …
- BGH, 13.11.1997 - X ZR 135/95
Behandlung der im Formular offen gelassenen Vertragslaufzeit als AGB
- OLG Dresden, 21.11.2019 - 8 U 1770/18
Prämiensparvertrag mit Laufzeit über 99 Jahre
Ob der gesamte Satz für bestimmte Verträge vorausgefüllt gedruckt wird und ihm aufgrund der Unterstreichung anzusehen ist, dass hier eine Leerstelle ausgefüllt wurde, ist letztlich eine reine interne Gestaltungsfrage; selbst dann, wenn die Klausel bei der Umschreibung von Altverträgen jeweils entsprechend handschriftlich um "1.188 Monate" ergänzt würde, handelte es sich um eine allgemeine Geschäftsbedingung (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 08.07.1998 - 8 U 3612/97, juris). - OLG Dresden, 28.04.1999 - 8 U 203/99
Haustürwiderruf; Messe; Freizeitveranstaltung; Allgemeine Geschäftsbedingungen; …
Lässt der Verkäufer seine Abschlussgehilfen in die Vertragsformulare in einer Vielzahl von Fällen zusätzlich aufnehmen, dass der Käufer vorab umgerechnet 30 % "Bereitstellungskosten" zu zahlen hat, liegt der Schluss auf den vorformulierten Charakter der handschriftlichen Einfügungen und damit auf Allgemeine Geschäftsbedingungen nahe (Festhaltung Senat, OLGR Dresden 1998, 426 = BB 1999, 228 mit Anm. Thamm; Anschluss BGH ZIP 1999, 711, z.V. in BGHZ bestimmt).Der Senat hat in einer jüngeren Entscheidung eingehend begründet, dass auch handschriftliche Einfügungen in vorformulierten Verträgen Allgemeine Geschäftsbedingungen sein können, nämlich dann, wenn sie vom Vertragspartner oder seinen Abschlussgehilfen als im Gedächtnis gespeicherte Formulierungen in einer Vielzahl von Fällen verwendet werden, und dass es insoweit weder einer generellen Anweisung an die Abschlussgehilfen noch der Absicht bedarf, die Ergänzung allen oder auch nur einer überwiegenden Mehrzahl von Verträgen anzufügen (Urt. v. 08.07.1998 - 8 U 3612/97: "Restzahlung vor Lieferung" beim Möbelkauf; VuR 1998, 382 = OLGR Dresden 1998, 426 = BB 1999, 228 mit Anm. Thamm).
- OLG Dresden, 30.11.1999 - 8 U 1687/99
Begriff der vorhergehenden Bestellung; Formularmäßige Vereinbarung
Auch handschriftliche Ergänzungen bzw. Ankreuzungen können sich als vorformulierte Vertragsbedingungen darstellen, wenn der Verwender oder dessen Gehilfe das Formular überlicherweise oder gegenüber einer Vielzahl von Kunden in gleicher Weise ergänzt oder ergänzen lässt (vgl. hierzu im Einzelen: Urteil des BGH vom 10.03.1999, ZIP 1999, 711, mit dem die Entscheidung des Senates vom 08.07.1998, OLG-Report Dresden 1998, 426 = BB 1999, 228 = VuR 1998, 382, bestätigt wurde, sowie BGH, NJW 1998, 1066 = ZIP 1998, 336).