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   OLG Dresden, 09.08.2016 - 14 U 1819/15   

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https://dejure.org/2016,47745
OLG Dresden, 09.08.2016 - 14 U 1819/15 (https://dejure.org/2016,47745)
OLG Dresden, Entscheidung vom 09.08.2016 - 14 U 1819/15 (https://dejure.org/2016,47745)
OLG Dresden, Entscheidung vom 09. August 2016 - 14 U 1819/15 (https://dejure.org/2016,47745)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Irreführende Werbung durch Verschweigen von Tatsachen

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß durch Verschweigen von Produktbeschaffenheit die für Kaufentschluss von Bedeutung ist

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verschweigen wichtiger Informationen in Produktbeschreibungen ist auch im B2B-Bereich irreführend!

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Verschweigen bestimmter wichtiger Tatsachen ist Wettbewerbsverstoß

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.02.1989 - I ZR 18/87

    Kachelofenbauer

    Auszug aus OLG Dresden, 09.08.2016 - 14 U 1819/15
    Die Werbung für ein bestimmtes geschäftliches Handeln begründet hierfür eine (Erst-)Begehungsgefahr (BGH GRUR 1989, 432 Rn 39 - Kachelofenbauer).
  • BGH, 04.02.2016 - I ZR 194/14

    Fressnapf - Wettbewerbswidrige Irreführung durch Unterlassen: Voraussetzungen der

    Auszug aus OLG Dresden, 09.08.2016 - 14 U 1819/15
    Da der Unterlassungsanspruch in die Zukunft gerichtet ist, muss das Verhalten der Beklagten sowohl nach dem zur Zeit der beanstandeten Werbung geltenden Recht als auch nach dem zur Zeit der gerichtlichen Entscheidung geltenden Recht wettbewerbswidrig sein (st. Rspr., vgl. BGH GRUR 2016, 403 Rn. 9 - Fressnapf m.w.N.).
  • BGH, 02.12.2015 - I ZR 239/14

    Markenrechtsschutz: Parallelimport eines Arzneimittels mit durch Verwaltungsakt

    Auszug aus OLG Dresden, 09.08.2016 - 14 U 1819/15
    Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO dürfen sie nicht derart undeutlich gefasst sein, dass Gegenstand und Umfang der Entscheidungsbefugnis des Gerichts nicht erkennbar abgegrenzt sind, sich die Beklagte deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und letztlich dem Vollstreckungsgericht die Entscheidung darüber überlassen bleibt, was der Beklagten verboten ist (st. Rspr.; BGH GRUR 2016, 702 Rn. 14 - Enigard - m.w.N.).
  • BGH, 26.10.2006 - I ZR 97/04

    Regenwaldprojekt II

    Auszug aus OLG Dresden, 09.08.2016 - 14 U 1819/15
    Eine Irreführung durch Verschweigen von Tatsachen liegt insbesondere dann vor, wenn nach der Auffassung des Verkehrs der verschwiegenen Tatsache eine besondere Bedeutung zukommt, so dass - wie die Neufassung von § 5a Abs. 1 UWG hervorhebt - das Verschweigen geeignet ist, die geschäftliche Entscheidung zu beeinflussen (vgl. BGH GRUR 2007, 251 Rn. 20 - Regenwaldprojekt II).
  • BGH, 14.01.2016 - I ZR 61/14

    Wir helfen im Trauerfall - Wettbewerbsverstoß: Anforderungen an die Angaben von

    Auszug aus OLG Dresden, 09.08.2016 - 14 U 1819/15
    Auch am Tatbestand des Rechtsbruchs nach § 4 Nr. 11 UWG a.F. bzw. § 3a UWG n.F. hat sich in der Sache nichts geändert (BGH WRP 2016, 581 Rn. 11 - Wir helfen im Trauerfall).
  • BGH, 02.06.1993 - IV ZR 72/92

    Ehegatte als solcher kein Wissenserklärungsvertreter

    Auszug aus OLG Dresden, 09.08.2016 - 14 U 1819/15
    Sie hat Angebot und Werbung, die aus den zitierten Seiten besteht, im Falle eines fehlenden Hinweises zu unterlassen und darf die beiden dort benannten Produkte ohne einen solchen Hinweis nicht in Verkehr bringen (vgl. BGHZ 122, 388, 390 - Musical - Gala).
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