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   OLG Dresden, 09.09.2016 - 4 U 1023/16   

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https://dejure.org/2016,48927
OLG Dresden, 09.09.2016 - 4 U 1023/16 (https://dejure.org/2016,48927)
OLG Dresden, Entscheidung vom 09.09.2016 - 4 U 1023/16 (https://dejure.org/2016,48927)
OLG Dresden, Entscheidung vom 09. September 2016 - 4 U 1023/16 (https://dejure.org/2016,48927)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch die unrichtige Wiedergabe eines Zitats

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch die unrichtige Wiedergabe eines Zitats

  • rechtsportal.de

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch die unrichtige Wiedergabe eines Zitats

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 797/78

    Böll

    Auszug aus OLG Dresden, 09.09.2016 - 4 U 1023/16
    nicht die Entscheidung über sein eigenes Wort genommen werden, indem die mögliche Beurteilung Dritter zum Maßstab gemacht wird (BVerfGE 54, 208 [217] - Heinrich Böll; BGH NJW 2011, 3516 [3516]).

    Der Zitierte hat vielmehr einen Anspruch darauf, dass seine Aussage an seinem Selbstverständnis, also daran gemessen wird, wie und in welchem Kontext er die Äußerung gemacht hat, und nicht daran, wie ein Teil der Leser die Äußerung (miss-)verstehen könnte, solange das Zitat als eindeutige, einer Interpretation nicht bedürftige Erklärung des Zitierten ausgegeben wird (BGH NJW 2006, 609 - Rechtsanwalt der Aktionäre; unter Verweis auf BVerfGE 54, 148 [155] - Eppler; 54, 208 [217] - Heinrich Böll; NJW 1993, 2925 [2926] - BKA-Präsident).

  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 185/77

    Eppler - Unterschieben von Äußerungen

    Auszug aus OLG Dresden, 09.09.2016 - 4 U 1023/16
    Im Ausgangspunkt zutreffend nimmt die Berufung freilich an, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht bereits dann verletzt ist, wenn jemandem Äußerungen in den Mund gelegt werden, die er nicht getan hat und die seinen selbst definierten sozialen Geltungsanspruch beeinträchtigen (BVerfGE 54, 148 [155] - Eppler; BGH NJW 1998, 1391 - Rechte Professoren; NJW 1982, 635 - Böll/Walden II; Erman-Klass in: BGB, Kommentar, Anhang zu § 12 Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht Rn 196).

    Der Zitierte hat vielmehr einen Anspruch darauf, dass seine Aussage an seinem Selbstverständnis, also daran gemessen wird, wie und in welchem Kontext er die Äußerung gemacht hat, und nicht daran, wie ein Teil der Leser die Äußerung (miss-)verstehen könnte, solange das Zitat als eindeutige, einer Interpretation nicht bedürftige Erklärung des Zitierten ausgegeben wird (BGH NJW 2006, 609 - Rechtsanwalt der Aktionäre; unter Verweis auf BVerfGE 54, 148 [155] - Eppler; 54, 208 [217] - Heinrich Böll; NJW 1993, 2925 [2926] - BKA-Präsident).

  • BGH, 21.06.2011 - VI ZR 262/09

    Wiedergabe einer im Rahmen einer Pressekonferenz gefallenen Äußerung

    Auszug aus OLG Dresden, 09.09.2016 - 4 U 1023/16
    Der maßgebliche Grund für diesen Schutz liegt darin, dass mit dem Zitat eine objektive Tatsache über den Betroffenen behauptet wird, weshalb das Zitat eine besonders scharfe Waffe im Meinungskampf ist (so auch BGH NJW 2011, 3516 Erman-Klass aaO.).

    nicht die Entscheidung über sein eigenes Wort genommen werden, indem die mögliche Beurteilung Dritter zum Maßstab gemacht wird (BVerfGE 54, 208 [217] - Heinrich Böll; BGH NJW 2011, 3516 [3516]).

  • BGH, 15.11.2005 - VI ZR 274/04

    Unterlassungsanspruch bei unwahrer Wortberichterstattung

    Auszug aus OLG Dresden, 09.09.2016 - 4 U 1023/16
    Der Zitierte hat vielmehr einen Anspruch darauf, dass seine Aussage an seinem Selbstverständnis, also daran gemessen wird, wie und in welchem Kontext er die Äußerung gemacht hat, und nicht daran, wie ein Teil der Leser die Äußerung (miss-)verstehen könnte, solange das Zitat als eindeutige, einer Interpretation nicht bedürftige Erklärung des Zitierten ausgegeben wird (BGH NJW 2006, 609 - Rechtsanwalt der Aktionäre; unter Verweis auf BVerfGE 54, 148 [155] - Eppler; 54, 208 [217] - Heinrich Böll; NJW 1993, 2925 [2926] - BKA-Präsident).

    Entscheidend ist vielmehr, ob der Zitierende durch die Abweichung eine eigene Interpretation der Aussage vornimmt, die das Recht des Zitierten, die Aussage allein an seinem eigenen Selbstverständnis zu messen, berührt (BGH NJW 2006, 609; Paschke/Berlit/Meyer- Weyhe, Gesamtes Medienrecht, 3. Aufl. § 37 Rn 66).

  • BVerfG, 31.03.1993 - 1 BvR 295/93

    Meinungsfreiheit und persönlicher Ehrenschutz

    Auszug aus OLG Dresden, 09.09.2016 - 4 U 1023/16
    Der Zitierte hat vielmehr einen Anspruch darauf, dass seine Aussage an seinem Selbstverständnis, also daran gemessen wird, wie und in welchem Kontext er die Äußerung gemacht hat, und nicht daran, wie ein Teil der Leser die Äußerung (miss-)verstehen könnte, solange das Zitat als eindeutige, einer Interpretation nicht bedürftige Erklärung des Zitierten ausgegeben wird (BGH NJW 2006, 609 - Rechtsanwalt der Aktionäre; unter Verweis auf BVerfGE 54, 148 [155] - Eppler; 54, 208 [217] - Heinrich Böll; NJW 1993, 2925 [2926] - BKA-Präsident).
  • BGH, 01.12.1981 - VI ZR 200/80

    Unzulässige Verwendung der Interpretation einer mehrdeutigen Äußerung des

    Auszug aus OLG Dresden, 09.09.2016 - 4 U 1023/16
    Im Ausgangspunkt zutreffend nimmt die Berufung freilich an, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht bereits dann verletzt ist, wenn jemandem Äußerungen in den Mund gelegt werden, die er nicht getan hat und die seinen selbst definierten sozialen Geltungsanspruch beeinträchtigen (BVerfGE 54, 148 [155] - Eppler; BGH NJW 1998, 1391 - Rechte Professoren; NJW 1982, 635 - Böll/Walden II; Erman-Klass in: BGB, Kommentar, Anhang zu § 12 Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht Rn 196).
  • LG Köln, 18.11.2009 - 28 O 123/09

    Schutz vor unrichtiger, verfälschter oder entstellter Wiedergaben einer Äußerung

    Auszug aus OLG Dresden, 09.09.2016 - 4 U 1023/16
    Ist es unrichtig, verfälscht oder entstellt, so greift dies in das Persönlichkeitsrecht des Kritisierten umso tiefer ein, als er hier sozusagen als Zeuge gegen sich selbst ins Feld geführt wird (LG Köln NJOZ 2010, 1233 [1234]).
  • OLG München, 28.07.1989 - 21 U 2754/88

    Anspruch auf Unterlassung einer Äußerung ; Veröffentlichung des Urteilstenors ;

    Auszug aus OLG Dresden, 09.09.2016 - 4 U 1023/16
    Hierfür kann dahinstehen, ob der Auffassung zu folgen ist, wonach ein Anspruch auf eine Urteilsveröffentlichung ohnehin nur bei öffentlich-erfolgten rufschädigenden Meinungsäußerungen, nicht aber bei Tatsachenbehauptungen in Betracht kommt, weil insoweit Widerrufsansprüche vorrangig sind (vgl. BGH GRUR 1987, 190; OLG München ZUM 1990, 195; Flechsig/Hertel/Vahrenhold, NJW 1994, 2441; Götting/Schertz/Seitz, Handbuch des Persönlichkeitsrechts, § 53 Rn 54).
  • BGH, 27.01.1998 - VI ZR 72/97

    Voraussetzungen und Inhalt eines Unterlassungsanspruchs gegen ein Zitat in der

    Auszug aus OLG Dresden, 09.09.2016 - 4 U 1023/16
    Im Ausgangspunkt zutreffend nimmt die Berufung freilich an, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht bereits dann verletzt ist, wenn jemandem Äußerungen in den Mund gelegt werden, die er nicht getan hat und die seinen selbst definierten sozialen Geltungsanspruch beeinträchtigen (BVerfGE 54, 148 [155] - Eppler; BGH NJW 1998, 1391 - Rechte Professoren; NJW 1982, 635 - Böll/Walden II; Erman-Klass in: BGB, Kommentar, Anhang zu § 12 Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht Rn 196).
  • OLG Hamburg, 25.10.2005 - 7 U 52/05

    Presseveröffentlichung: Voraussetzungen des Anspruchs auf Veröffentlichung einer

    Auszug aus OLG Dresden, 09.09.2016 - 4 U 1023/16
    Beide Ansprüche setzen jedenfalls eine fortwirkende Beeinträchtigung des Rufes oder des Selbstbestimmungsrechts voraus (OLG Hamburg AfP 2006, 77; Paschke/Berlit/Meyer-Meyer aaO. § 41 Rn 5 Ricker/Weberling, Handbuch des Presserechts, 6. Aufl. 44. Kap. Rn 21 m.w.N).
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