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   OLG Dresden, 10.01.2008 - 10 U 242/07   

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OLG Dresden, 10.01.2008 - 10 U 242/07 (https://dejure.org/2008,28688)
OLG Dresden, Entscheidung vom 10.01.2008 - 10 U 242/07 (https://dejure.org/2008,28688)
OLG Dresden, Entscheidung vom 10. Januar 2008 - 10 U 242/07 (https://dejure.org/2008,28688)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • sachsen.de (Pressemitteilung)

    Grundstückskauf nach »Modrow-Gesetz« gescheitert

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Grundstückskauf nach "Modrow-Gesetz" gescheitert

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.09.2004 - V ZR 339/03

    Dresdner Modrow-Käufe aus dem Jahre 1996 sind wirksam

    Auszug aus OLG Dresden, 10.01.2008 - 10 U 242/07
    Es verbleibe bei der Befreiung von dem Genehmigungserfordernis nach § 8 Abs. 1a VZOG, was sich aus einer einschlägigen BGH-Entscheidung vom 17.09.2004 entnehmen lasse (Az. V ZR 339/03).

    Auch das von der Beklagten für ihre Rechtsauffassung herangezogene Urteil des BGH vom 17.09.2004 (Az. V ZR 339/03) spricht gerade nicht für eine Entbehrlichkeit der Genehmigung nach § 90 SächsGemO im hiesigen Fall.

    Denn weder sind derzeit gleich gelagerte Streitigkeiten rechtshängig noch handelt es sich nach Auffassung des Senats bei der hier entschiedenen Problematik um eine klärungsbedürftige Frage, nachdem hierzu bereits eine hinreichende Klärung durch die höchstrichterliche Rechtsprechung erfolgt ist (vgl. BGH, Urteil vom 17.09.2004, Az. V ZR 339/03; OVG Bautzen, Urteil vom 27.01.2004, Az. 4 B 606/02; BGH, Beschluss vom 11.11.1993, Az. V ZR 284/92 ).

  • OVG Sachsen, 27.01.2004 - 4 B 606/02

    Klagebefugnis, Kaufvertrag, Nutzungsrecht, Selbstverwaltungsrecht,

    Auszug aus OLG Dresden, 10.01.2008 - 10 U 242/07
    Wenn aber - wie hier geschehen - die Gemeinde ein Grundstück veräußert, für das sie im Grundbuch als Eigentümerin eingetragen ist, ist der Anwendungsbereich der Genehmigungsregelung des § 90 Abs. 3 Nr. 1 SächsGemO unproblematisch eröffnet (so ausdrücklich auch:OVG Bautzen, Urteil vom 27.01.2004, VIZ 2004, 236 f.).

    Denn weder sind derzeit gleich gelagerte Streitigkeiten rechtshängig noch handelt es sich nach Auffassung des Senats bei der hier entschiedenen Problematik um eine klärungsbedürftige Frage, nachdem hierzu bereits eine hinreichende Klärung durch die höchstrichterliche Rechtsprechung erfolgt ist (vgl. BGH, Urteil vom 17.09.2004, Az. V ZR 339/03; OVG Bautzen, Urteil vom 27.01.2004, Az. 4 B 606/02; BGH, Beschluss vom 11.11.1993, Az. V ZR 284/92 ).

  • BGH, 11.11.1993 - V ZR 284/92

    Recht der Deutschen Einheit: Zum Anspruch auf Abschluß eines Kaufvertrages zu bei

    Auszug aus OLG Dresden, 10.01.2008 - 10 U 242/07
    Allein die Tatsache, dass seinerzeit etliche Antragsteller auf der Grundlage des "Modrow-Gesetzes" zum Teil nach objektiv nicht nachvollziehbaren Kriterien notarielle Kaufverträge mit den Gemeinden zu früheren Zeitpunkten abschließen und grundbuchrechtlich vollziehen konnten, gibt der Beklagten noch keinen Anspruch auf den - "heute praktisch einer Verschleuderung gleichkommenden" (vgl. BGH WM 1994, 350 [BGH 11.11.1993 - V ZR 284/92]) - Abschluss eines Kaufvertrages zu den Bedingungen vom 15.03.1990.

    Denn weder sind derzeit gleich gelagerte Streitigkeiten rechtshängig noch handelt es sich nach Auffassung des Senats bei der hier entschiedenen Problematik um eine klärungsbedürftige Frage, nachdem hierzu bereits eine hinreichende Klärung durch die höchstrichterliche Rechtsprechung erfolgt ist (vgl. BGH, Urteil vom 17.09.2004, Az. V ZR 339/03; OVG Bautzen, Urteil vom 27.01.2004, Az. 4 B 606/02; BGH, Beschluss vom 11.11.1993, Az. V ZR 284/92 ).

  • OLG Dresden, 24.10.2003 - 11 U 737/03

    Veräußerung von Grundstücken an die Nutzungsberechtigten nach dem sog.

    Auszug aus OLG Dresden, 10.01.2008 - 10 U 242/07
    Mithin kann vorliegend dahingestellt bleiben, ob der Kaufvertrag der Parteien auch aus anderen Gründen (§ 138 Abs. 1 BGB) nichtig sein könnte (vgl. hierzu OLG Dresden, VIZ 2004, 183 [OLG Dresden 24.10.2003 - 11 U 737/03]).
  • BGH, 09.11.1994 - VIII ZR 41/94

    Nichtigkeit eines mangels behördlicher Genehmigung schwebend unwirksamen

    Auszug aus OLG Dresden, 10.01.2008 - 10 U 242/07
    Mit Bestandskraft der am 16.06.2000 versagten Genehmigung ist der Kaufvertrag endgültig unwirksam geworden (vgl. BGHZ 127, 368, 377; BGH NJW 1995, 648, 650 f.; Staudinger-Löwisch, BGB, 12. Aufl., § 275 Rn. 21 m.w.N.).
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