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   OLG Dresden, 10.03.1999 - 18 U 2745/98   

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https://dejure.org/1999,3270
OLG Dresden, 10.03.1999 - 18 U 2745/98 (https://dejure.org/1999,3270)
OLG Dresden, Entscheidung vom 10.03.1999 - 18 U 2745/98 (https://dejure.org/1999,3270)
OLG Dresden, Entscheidung vom 10. März 1999 - 18 U 2745/98 (https://dejure.org/1999,3270)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Treuhandanstalt; Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben; Treuhänderische Verwaltung; Treuhandgesetz; Bewirtschaftung; Instandhaltung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bewirtschaftspflicht; Treuhandanstalt; Treuhandverwaltung

  • Judicialis

    VermG § 1; ; VermG § ... 3 Abs. 3; ; BGB §§ 987 ff.; ; BGB § 987; ; BGB § 989; ; BGB § 990; ; BGB § 990 Abs. 1; ; BGB § 987 Abs. 2; ; BGB § 1922 Abs. 1; ; BGB § 1923 Abs. 2; ; BGB § 1924; ; BGB § 1945; ; BGB § 1953; ; BGB § 894; ; EGBGB Art. 237 § 1; ; ZPO § 519 Abs. 3; ; ZPO § 519 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 711

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    3. Durchführungsverordnung zum Treuhandgesetz § 1
    Bewirtschaftung und Instandhaltung von Vermögenswerten durch die Treuhandanstalt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2000, 840 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.12.1997 - V ZR 81/97

    Beschränkung des Entgelts für die Nutzung eines ehemals volkseigenen Grundstücks

    Auszug aus OLG Dresden, 10.03.1999 - 18 U 2745/98
    Die Bestimmung des § 988 BGB enthält eine Rechtsfolgenverweisung, Wertersatz und Aufwendungen des nicht berechtigten Besitzers auf die Sache sind zu saldieren (vgl. auch: Palandt-Bassenge, a.a.O., Rdn. 6 zu § 988; BGH, Urteil vom 12.12.1997, NJW 1998, 989 ff., 991).
  • BGH, 26.02.1964 - V ZR 105/61

    Hochhaus-Grenzüberbau - §§ 994 ff BGB, Ausschlußwirkung der Vorschriften des

    Auszug aus OLG Dresden, 10.03.1999 - 18 U 2745/98
    In den Fällen unberechtigter Fremdgeschäftsführung sind hingegen die §§ 987 ff. BGB nach der insbesondere von der Rechtsprechung vertretenen - herrschenden - Auffassung abschließend (aaO; vgl. auch BGH WM 1956, 1279 ff.; BGHZ 41, 157 ff., 162; BGHZ 39, 186 ff., 188).
  • BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvR 875/92

    Restitution und Vertragsanfechtung

    Auszug aus OLG Dresden, 10.03.1999 - 18 U 2745/98
    Hinzu kommt - was die Parteien auch ausführlich dargestellt haben -, dass das Vermögensgesetz einen besonderen, verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden (BVerfG NJW 1997, 447 ff.) Fall des Ausschlusses des Zivilrechtswegs als Folge der Ausgestaltung (an sich) zivilrechtlicher Rückgabeansprüche als öffentlich-rechtliche Entschädigungsansprüche enthält, weshalb in der Rechtsprechung weiterhin nicht abschließend geklärt ist, ob und für welche Fallgestaltungen neben etwaigen vermögensrechtlichen Ansprüchen auch der Zivilrechtsweg eröffnet sein kann (vgl. die ausführliche Darstellung bei: Zöller-Gummer, aaO, Rdz. 41 b zu § 13 GVG).
  • BGH, 25.03.1963 - VII ZR 270/61

    Unrechtmäßige Grundstücksnutzung. Aufwendungsersatz

    Auszug aus OLG Dresden, 10.03.1999 - 18 U 2745/98
    In den Fällen unberechtigter Fremdgeschäftsführung sind hingegen die §§ 987 ff. BGB nach der insbesondere von der Rechtsprechung vertretenen - herrschenden - Auffassung abschließend (aaO; vgl. auch BGH WM 1956, 1279 ff.; BGHZ 41, 157 ff., 162; BGHZ 39, 186 ff., 188).
  • BGH, 16.10.1998 - V ZR 65/97

    Begriff der Enteignung

    Auszug aus OLG Dresden, 10.03.1999 - 18 U 2745/98
    Dies ergibt sich - ungeachtet der zwischenzeitlich erfolgten Grundbuchumschreibung - zum einen aus dem am 19.09.1991 erteilten Erbschein (§ 2353 BGB), für dessen Richtigkeit eine gesetzliche Vermutung streitet (§§ 2365, 2366 BGB), zum anderen aus dem bestandskräftigen Bescheid des Amtes zur Regelung offener Vermögensfragen vom 25.01.1993, an dessen Tatbestandswirkung der Senat gebunden ist (so auch: BGH, Urteil vom 16.10.1998, ZIP 1998, 2116 ff., 2116 mwN).
  • BGH, 05.10.1979 - V ZR 71/78

    Verwendungsersatz bei Wiederkauf

    Auszug aus OLG Dresden, 10.03.1999 - 18 U 2745/98
    Auf den "bloßen Bucheigentümer" aber sind nach herrschender Auffassung, der sich der Senat anschließt, die §§ 987 ff. BGB anwendbar (vgl. BGH, BGHZ 75, 288 ff., 292 m.w.N.), er steht dem unrechtmäßigen Besitzer gleich (so auch: Palandt-Bassenge, aaO, Rdz. 10 zu § 894).
  • OLG Jena, 22.12.2004 - 7 U 533/04

    Grenzen von Handlungspflichten des Verfügungberechtigten während laufender

    Nach wohl überwiegender Auffassung können sich Handlungspflichten (gerade auch Instandsetzungspflichten) des Verfügungsberechtigten aufgrund eines gesetzlichen Treuhandverhältnisses (Gohrke/ Schmidt, VIZ 2003, 153 ff, Wasmuth in "Rechtshandbuch Vermögen und Investitionen in der ehemaligen DDR", Stand Jan. 2004; § 3 VermG, Rn 380 ff) bzw. des an eine gesetzliche Treuhand angenäherten Rechtsverhältnisses (BGHZ 136, 62, Urteil vom 14.12.2001 (V ZR 493/99), OLG Naumburg , Urteil vom 30.06.1999 (1 U 59/99), OLG Dresden, Urteil vom 10.03.1999 (18 U 2745/98)) ergeben.

    Soweit es aber um die Prüfung des Bestehens einer Handlungspflicht geht, kann vor dem Hintergrund der grundsätzlich gem. § 903 BGB zugunsten des Verfügungsberechtigten bestehenden Dispositionsfreiheit nicht auf das Korrektiv der wirtschaftlichen Zumutbarkeit im o.g. Sinne verzichtet werden (so auch Gohrke/ Schmidt, a.a.O., S. 157, OLG Dresden, Urteil vom 10.03.1999, AZ 18 U 2745/98).

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