Rechtsprechung
OLG Dresden, 10.03.2017 - 20 WF 179/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Sachsen
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- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Höhe der Vergütung des Vormundes; Rückforderung einer Überzahlung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Höhe der Vergütung des Vormundes; Rückforderung einer Überzahlung
- rechtsportal.de
BGB § 1835a ; BGB § 1836 Abs. 1
Höhe der Vergütung des Vormundes - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Anspruch auf Vergütung als berufsmäßiger Vormund
Verfahrensgang
- AG Dresden, 29.12.2016 - 352 F 1677/14
- OLG Dresden, 10.03.2017 - 20 WF 179/17
Papierfundstellen
- NJ 2017, 196
- FamRZ 2017, 1414
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 25.11.2015 - XII ZB 261/13
Betreuervergütung: Ausschluss der Rückforderung aus Gründen des …
Auszug aus OLG Dresden, 10.03.2017 - 20 WF 179/17
Dieser Aspekt ist bereits bei der Festsetzung der Vergütung im Verfahren gemäß § 168 FamFG zu berücksichtigen (BGH, Beschluss vom 25.11.2015, XII ZB 261/13, juris, Rdn. 17 für die Betreuervergütung, auf die § 168 FamFG gemäß § 292 Abs. 1 FamFG entsprechend anzuwenden ist). - BGH, 12.02.2014 - XII ZB 46/13
Vergütungsfestsetzung für den anwaltlichen Ergänzungspfleger: Nachträgliche …
Auszug aus OLG Dresden, 10.03.2017 - 20 WF 179/17
Voraussetzung für den Anspruch auf eine solche Vergütung ist, dass die berufsmäßige Führung der Vormundschaft bereits im Vorhinein festgestellt ist (BGH, Beschluss vom 12.02.2014, XII ZB 46/13, juris Rn. 9). - BGH, 30.04.2014 - XII ZB 190/13
Vergütung des Umgangspflegers: Nachträgliche Feststellung einer berufsmäßigen …
Auszug aus OLG Dresden, 10.03.2017 - 20 WF 179/17
Da eine Rückwirkung nur über eine Berichtigung gemäß § 42 FamFG erreicht werden kann (BGH, Beschluss vom 30.04.2014, XII ZB 190/13, juris Rn. 12), ist entscheidend, ob es sich bei dem Beschluss um eine Berichtigung oder um eine Ergänzung gemäß § 54 FamFG handelt.
- OLG Braunschweig, 11.05.2017 - 1 WF 73/17
Voraussetzungen der Vergütung des Vormunds bei fehlender förmlicher Verpflichtung
Denn auch wenn die Feststellung der berufsmäßigen Vormundschaft grundsätzlich nur im Wege der Beschlussergänzung nach § 54 FamFG mit Wirkung für die Zukunft erfolgen kann (OLG Dresden, Beschluss vom 10.03.2017, Az. 20 WF 179/17 - juris Rn. 25f), ergibt sich aus dem Wortlaut des Beschlusses vom 15.01.2016 eindeutig, dass eine Berichtigung erfolgt ist. - OLG Braunschweig, 15.05.2017 - 1 WF 73/17
Vergütung der Tätigkeit des Vormunds trotz fehlender förmlicher Verpflichtung
Denn auch wenn die Feststellung der berufsmäßigen Vormundschaft grundsätzlich nur im Wege der Beschlussergänzung nach § 54 FamFG mit Wirkung für die Zukunft erfolgen kann ( OLG Dresden, Beschluss vom 10.03.2017, Az. 20 WF 179/17 - juris Rn. 25f), ergibt sich aus dem Wortlaut des Beschlusses vom 15.01.2016 eindeutig, dass eine Berichtigung erfolgt ist.