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   OLG Dresden, 10.03.2017 - 20 WF 179/17   

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https://dejure.org/2017,8167
OLG Dresden, 10.03.2017 - 20 WF 179/17 (https://dejure.org/2017,8167)
OLG Dresden, Entscheidung vom 10.03.2017 - 20 WF 179/17 (https://dejure.org/2017,8167)
OLG Dresden, Entscheidung vom 10. März 2017 - 20 WF 179/17 (https://dejure.org/2017,8167)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe der Vergütung des Vormundes; Rückforderung einer Überzahlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Höhe der Vergütung des Vormundes; Rückforderung einer Überzahlung

  • rechtsportal.de

    BGB § 1835a ; BGB § 1836 Abs. 1
    Höhe der Vergütung des Vormundes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anspruch auf Vergütung als berufsmäßiger Vormund

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2017, 196
  • FamRZ 2017, 1414
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.11.2015 - XII ZB 261/13

    Betreuervergütung: Ausschluss der Rückforderung aus Gründen des

    Auszug aus OLG Dresden, 10.03.2017 - 20 WF 179/17
    Dieser Aspekt ist bereits bei der Festsetzung der Vergütung im Verfahren gemäß § 168 FamFG zu berücksichtigen (BGH, Beschluss vom 25.11.2015, XII ZB 261/13, juris, Rdn. 17 für die Betreuervergütung, auf die § 168 FamFG gemäß § 292 Abs. 1 FamFG entsprechend anzuwenden ist).
  • BGH, 12.02.2014 - XII ZB 46/13

    Vergütungsfestsetzung für den anwaltlichen Ergänzungspfleger: Nachträgliche

    Auszug aus OLG Dresden, 10.03.2017 - 20 WF 179/17
    Voraussetzung für den Anspruch auf eine solche Vergütung ist, dass die berufsmäßige Führung der Vormundschaft bereits im Vorhinein festgestellt ist (BGH, Beschluss vom 12.02.2014, XII ZB 46/13, juris Rn. 9).
  • BGH, 30.04.2014 - XII ZB 190/13

    Vergütung des Umgangspflegers: Nachträgliche Feststellung einer berufsmäßigen

    Auszug aus OLG Dresden, 10.03.2017 - 20 WF 179/17
    Da eine Rückwirkung nur über eine Berichtigung gemäß § 42 FamFG erreicht werden kann (BGH, Beschluss vom 30.04.2014, XII ZB 190/13, juris Rn. 12), ist entscheidend, ob es sich bei dem Beschluss um eine Berichtigung oder um eine Ergänzung gemäß § 54 FamFG handelt.
  • OLG Braunschweig, 11.05.2017 - 1 WF 73/17

    Voraussetzungen der Vergütung des Vormunds bei fehlender förmlicher Verpflichtung

    Denn auch wenn die Feststellung der berufsmäßigen Vormundschaft grundsätzlich nur im Wege der Beschlussergänzung nach § 54 FamFG mit Wirkung für die Zukunft erfolgen kann (OLG Dresden, Beschluss vom 10.03.2017, Az. 20 WF 179/17 - juris Rn. 25f), ergibt sich aus dem Wortlaut des Beschlusses vom 15.01.2016 eindeutig, dass eine Berichtigung erfolgt ist.
  • OLG Braunschweig, 15.05.2017 - 1 WF 73/17

    Vergütung der Tätigkeit des Vormunds trotz fehlender förmlicher Verpflichtung

    Denn auch wenn die Feststellung der berufsmäßigen Vormundschaft grundsätzlich nur im Wege der Beschlussergänzung nach § 54 FamFG mit Wirkung für die Zukunft erfolgen kann ( OLG Dresden, Beschluss vom 10.03.2017, Az. 20 WF 179/17 - juris Rn. 25f), ergibt sich aus dem Wortlaut des Beschlusses vom 15.01.2016 eindeutig, dass eine Berichtigung erfolgt ist.
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