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   OLG Dresden, 10.07.2000 - 15 W 1000/00   

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https://dejure.org/2000,10897
OLG Dresden, 10.07.2000 - 15 W 1000/00 (https://dejure.org/2000,10897)
OLG Dresden, Entscheidung vom 10.07.2000 - 15 W 1000/00 (https://dejure.org/2000,10897)
OLG Dresden, Entscheidung vom 10. Juli 2000 - 15 W 1000/00 (https://dejure.org/2000,10897)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Gewährung erhöhter Stundensätze nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 2 des Gesetzes über die Vergütung von Berufsvormündern (BVormVG); Anforderungen an die besonderen für die Führung der konkreten Betreuung nutzbaren Kenntnisse eines Betreuers

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Stundensatz Altenpfleger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1306
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.07.2003 - XII ZB 87/03

    Voraussetzungen der Vorlage; Verwertbarkeit von Fachkenntnissen des Betreuers

    Es möchte deshalb die sofortige weitere Beschwerde des Beteiligten zu 2 zurückweisen, sieht sich daran aber durch die Entscheidungen des damals zuständigen 15. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Dresden vom 14. März 2000 (FamRZ 2000, 847) und vom 10. Juli 2000 (FamRZ 2000, 1306) gehindert.

    In seiner Entscheidung vom 10. Juli 2000 (aaO) hat das Oberlandesgericht Dresden einem Betreuer einen Stundensatz nach § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BVormVG (45 DM abzüglich 10 % gemäß Art. 4 BtÄndG; mittlerer Stundensatz) verweigert.

  • BGH, 08.02.2012 - XII ZB 230/11

    Vergütung des Berufsbetreuers: Besondere Kenntnisse auf Grund eines

    Erforderlich ist vielmehr, dass die Ausbildung in ihrem Kernbereich hierauf ausgerichtet ist (vgl. BayObLG FamRZ 2000, 844; OLG Dresden FamRZ 2000, 1306; KG BtPrax 2002, 167; BayObLG BtPrax 2003, 135; OLG Saarbrücken BtPrax 2003, 227, 228).
  • LG Kleve, 26.11.2014 - 4 T 630/14

    Betreuung; Betreuervergütung; Stundensatz; Lehre, Ausbildung; Gesundheitssorge;

    Durch die Ausbildung erworben sind sie, wenn die Ausbildung in ihrem Kernbereich auf deren Vermittlung angelegt ist (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 10.07.2000, Az.: 15 W 1000/00, Rn. 13 = BeckRS 2000, 11387).

    Kernbereich der Ausbildung ist die Vermittlung medizinischen Grundlagenwissens und der Pflege und Betreuung alter Menschen (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 10.07.2000, Az.: 15 W 1000/00, Rn. 16 = BeckRS 2000, 11387).

  • OLG Schleswig, 28.04.2003 - 2 W 200/02

    Nutzbarkeit von Vorkenntnissen bei Bemessung der Betreuervergütung

    Die zulässige Beschwerde des Beteiligten zu 2. ist gem. § 28 Abs. 2 FGG dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorzulegen, weil der Senat bei der Auslegung des § 1 Abs. 2 BvormVG von den Entscheidungen des OLG Dresden vom 14.3.2000 (FamRZ 2000, 847) und vom 10.7.2000 (FamRZ 2000, 1306) abweichen will.
  • BGH, 08.02.2012 - XII ZB 231/11

    Anspruch eines Berufsbetreuers auf erhöhte Vergütung wegen besonderer Kenntnisse

    Erforderlich ist vielmehr, dass die Ausbildung in ihrem Kernbereich hierauf ausgerichtet ist (vgl. BayObLG FamRZ 2000, 844; OLG Dresden FamRZ 2000, 1306; KG BtPrax 2002, 167; BayObLG BtPrax 2003, 135; OLG Saarbrücken BtPrax 2003, 227, 228).
  • LG Arnsberg, 06.03.2019 - 5 T 10/19
    Die Kammer schließt sich insoweit der Rechtsprechung des OLG Dresden an (Beschluss v. 10.07.200 - 15 W 1000/00, BeckRS 2000, 11387), welches eine pflegerische Ausbildung nur dann als nutzbar angesehen hat, wenn der Aufgabenkreis der Gesundheitsfürsorge von der Betreuung umfasst ist.
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