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   OLG Dresden, 10.07.2002 - 6 W 674/02   

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https://dejure.org/2002,11146
OLG Dresden, 10.07.2002 - 6 W 674/02 (https://dejure.org/2002,11146)
OLG Dresden, Entscheidung vom 10.07.2002 - 6 W 674/02 (https://dejure.org/2002,11146)
OLG Dresden, Entscheidung vom 10. Juli 2002 - 6 W 674/02 (https://dejure.org/2002,11146)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Versagung von Prozesskostenhilfe (PKH) aufgrund einer nicht vorliegenden Erfolgsaussicht der Rechtssache; Nichtbestehen eines durch eine Strafverfolgungsmaßnahme entstandenen ersatzfähigen Vermögensschadens; Anforderungen einer zur ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StrEG § 1 Abs. 1 § 7 Abs. 1
    Ersatz des Vermögensschadens nach unberechtigter Inhaftierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2003, 239
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.11.1988 - VI ZR 126/88

    Ersatzfähigkeit elterlicher Zuwendung bei Schadensersatzanspruch eines Kindes

    Auszug aus OLG Dresden, 10.07.2002 - 6 W 674/02
    Aufwendungen an Zeit, nämlich Freizeit, die sich nicht konkret in der Vermögenssphäre des Betroffenen niederschlagen, sind nach der anerkannten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Rahmen deliktischer Beziehungen grundsätzlich nicht ersatzfähig (BGH, Urteil vom 08.06.1999 - VI ZR 244/98 -NJW 1999, 2819 ; Urteil vom 22.11.1988 - VI ZR 126/88, BGHZ 106, 28 ff.; BGH, Urteil vom 11.01.1983 - VI ZR 222/80, BGHZ 86, 212 ff.); nichts anderes gilt für den gesetzlich ausgeprägten, an das allgemeine Schadensrecht der §§ 249 ff. BGB anknüpfenden Aufopferungsentschädigungsanspruch des StrEG .

    Soweit daher - wie hier - der Verlust an Freizeit sich nicht zusätzlich geldwert in der Vermögensbilanz des Betroffenen niederschlägt, besteht kein ersatzfähiger Vermögensschaden (BGH, Urteil vom 22.11.1988, aaO.).

  • OLG Köln, 03.03.1994 - 7 U 191/93

    Schadensersatz Vermögensschaden

    Auszug aus OLG Dresden, 10.07.2002 - 6 W 674/02
    Der gesondert zu beurteilende Fall verlorener Freizeit, nämlich entgangener Urlaub, der in besonders gelagerten Fällen auch im Rahmen des § 7 StrEG Berücksichtigung fndet (Meyer, aaO. § 7 Rn 12; ders., MDR 1994, 658 ), liegt hier ebenso wenig vor.

    Diese Grundsätze, die der Bundesgerichtshof primär für den Bereich der deliktischen Haftung aufgestellt hat, gelten auch für die Ersatzpflicht aus § 7 StrEG (OLG Köln, Urteil vom 03.03.1994 - 7 U 191/93, NJW-RR 1994, 920).

  • BGH, 08.06.1999 - VI ZR 244/98

    Ersatz für Betreuungsleistungen der Eltern eines geschädigten Kindes

    Auszug aus OLG Dresden, 10.07.2002 - 6 W 674/02
    Aufwendungen an Zeit, nämlich Freizeit, die sich nicht konkret in der Vermögenssphäre des Betroffenen niederschlagen, sind nach der anerkannten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Rahmen deliktischer Beziehungen grundsätzlich nicht ersatzfähig (BGH, Urteil vom 08.06.1999 - VI ZR 244/98 -NJW 1999, 2819 ; Urteil vom 22.11.1988 - VI ZR 126/88, BGHZ 106, 28 ff.; BGH, Urteil vom 11.01.1983 - VI ZR 222/80, BGHZ 86, 212 ff.); nichts anderes gilt für den gesetzlich ausgeprägten, an das allgemeine Schadensrecht der §§ 249 ff. BGB anknüpfenden Aufopferungsentschädigungsanspruch des StrEG .
  • BGH, 11.01.1983 - VI ZR 222/80

    Umfang des Schadensersatzes wegen entgangenen Urlaubs

    Auszug aus OLG Dresden, 10.07.2002 - 6 W 674/02
    Aufwendungen an Zeit, nämlich Freizeit, die sich nicht konkret in der Vermögenssphäre des Betroffenen niederschlagen, sind nach der anerkannten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Rahmen deliktischer Beziehungen grundsätzlich nicht ersatzfähig (BGH, Urteil vom 08.06.1999 - VI ZR 244/98 -NJW 1999, 2819 ; Urteil vom 22.11.1988 - VI ZR 126/88, BGHZ 106, 28 ff.; BGH, Urteil vom 11.01.1983 - VI ZR 222/80, BGHZ 86, 212 ff.); nichts anderes gilt für den gesetzlich ausgeprägten, an das allgemeine Schadensrecht der §§ 249 ff. BGB anknüpfenden Aufopferungsentschädigungsanspruch des StrEG .
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