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   OLG Dresden, 10.08.2000 - WLw 1518/99   

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https://dejure.org/2000,5606
OLG Dresden, 10.08.2000 - WLw 1518/99 (https://dejure.org/2000,5606)
OLG Dresden, Entscheidung vom 10.08.2000 - WLw 1518/99 (https://dejure.org/2000,5606)
OLG Dresden, Entscheidung vom 10. August 2000 - WLw 1518/99 (https://dejure.org/2000,5606)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Umwandlung; LPG; Beteiligungsgesellschaft, Umstrukturierung

  • Judicialis

    LwAnpG § 44 Abs. 6; ; LwAnpG § 42 Abs. 1 Satz 1; ; LwAnpG § 44 Abs. 1 Nr. 2; ; LwAnpG § 44; ; LwAnpG § 51 a Abs. 1; ; LwAnpG/90 § 11; ; LwAnpG/91 § 51 a Abs. 2; ; BGB § ... 362; ; BGB § 419; ; BGB § 398; ; BGB § 362 Abs. 1; ; BGB § 267; ; BGB § 242; ; ZPO § 256 Abs. 1; ; ZPO § 69 Abs. 3; ; EGBGB Art. 223 a; ; HGB § 15 Abs. 3; ; HGB § 25 Abs. 3; ; LwVG § 9

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umwandlung einer LPG in eine GmbH & Co. KG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 52 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    §§ 42, 44, 51a LwAnpG; §§ 4, 11, 27 LwAnpG 1990; §§ 242, 362, 398, 419 BGB; §§ 15, 25 HGB
    Landwirtschaftsanpassung/LPG-Umwandlung in GmbH & Co. KG

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 52 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    §§ 42, 44, 51a LwAnpG; §§ 4, 11, 27 LwAnpG 1990; §§ 242, 362, 398, 419 BGB; §§ 15, 25 HGB
    Landwirtschaftsanpassung/LPG-Umwandlung in GmbH & Co. KG

Verfahrensgang

  • AG Zwickau - 21 XV 1/98
  • OLG Dresden, 10.08.2000 - WLw 1518/99

Papierfundstellen

  • NJ 2001, 47 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 26.10.1999 - LwZR 3/99

    Hemmung der Verjährung von Ersatzansprüchen Kreispachtgeschädigter

    Auszug aus OLG Dresden, 10.08.2000 - WLw 1518/99
    a) Nach ständiger Rechtsprechung ist ein Feststellungsantrag auch im streitigen Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechend § 256 Abs. 1 ZPO grundsätzlich statthaft (BGH, Beschluss vom 26.10.1999, WLw 20/99, WM 2000, 260; OLG Dresden, Beschluss vom 09.07.1999, WLw 558/99; OLG Dresden, Beschluss vom 29.06.1999, WLw 221/99).

    a) Die Wirksamkeit einer Umstrukturierung einer LPG bestimmt sich nach der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung geltenden Rechtslage, wenn der Beschluss in den Geltungsbereich des LwAnpG von 1990 und die Eintragung erst zu einem Zeitpunkt geschieht, bei welchem das LwAnpG n.F. in Kraft getreten ist (BGH, Beschluss vom 26.10.1999, BLw 20/99, WM 2000, 260 ff.).

    Findet indes eine derartige "Teilung" keine Stütze im Gesetz, so hat auch nicht die spätere Eintragung zur Folge, dass eine Rechtsnachfolge begründet wurde (BGH, Beschluss vom 26.10.1999, BLw 20/99, WM 2000, 260 ff.).

    Mithin liegt ein Verstoß gegen den numerus clausus des LwAnpG vom 29.06.1990 vor, da die gewählte Rechtsform der GmbH & Co. KG das Gesetz nicht zuließ, der weder mit Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Regelungen noch durch die registerrechtliche Eintragung mit der Folge geheilt werden konnte, dass wirksam eine Rechtsnachfolge entstanden ist (BGHZ 137, 139, 140; BGH, Beschluss vom 26.10.1999, BLw 20/99, WM 2000, 260 ff.).

  • BGH, 26.10.1999 - BLw 20/99

    Abfindungsansprüche nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz

    Auszug aus OLG Dresden, 10.08.2000 - WLw 1518/99
    a) Die Wirksamkeit einer Umstrukturierung einer LPG bestimmt sich nach der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung geltenden Rechtslage, wenn der Beschluss in den Geltungsbereich des LwAnpG von 1990 und die Eintragung erst zu einem Zeitpunkt geschieht, bei welchem das LwAnpG n.F. in Kraft getreten ist (BGH, Beschluss vom 26.10.1999, BLw 20/99, WM 2000, 260 ff.).

    Findet indes eine derartige "Teilung" keine Stütze im Gesetz, so hat auch nicht die spätere Eintragung zur Folge, dass eine Rechtsnachfolge begründet wurde (BGH, Beschluss vom 26.10.1999, BLw 20/99, WM 2000, 260 ff.).

    Mithin liegt ein Verstoß gegen den numerus clausus des LwAnpG vom 29.06.1990 vor, da die gewählte Rechtsform der GmbH & Co. KG das Gesetz nicht zuließ, der weder mit Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Regelungen noch durch die registerrechtliche Eintragung mit der Folge geheilt werden konnte, dass wirksam eine Rechtsnachfolge entstanden ist (BGHZ 137, 139, 140; BGH, Beschluss vom 26.10.1999, BLw 20/99, WM 2000, 260 ff.).

  • BGH, 07.11.1997 - LwZR 1/97

    Kein unbeschränkter Bestandsschutz für fehlerhaft umgewandeltes LPG-Unternehmen

    Auszug aus OLG Dresden, 10.08.2000 - WLw 1518/99
    Angesichts der bestehenden Unsicherheit über eine Rechtsnachfolge durch die Antragsgegnerin ist dem Antragsteller indes nicht zuzumuten, zunächst die Liquidation der LPG zu betreiben und sodann Zahlungsklage zu erheben (BGHZ 137, 134, 137).

    Eine Teilung gemäß § 4 LwAnpG/90 war damit nicht verbunden (vgl. BGHZ 137, 134 ff.).

  • BGH, 05.03.1999 - BLw 57/98

    Umwandlung eines Zusammenschlusses aus mehreren LPGs in eine Aktiengesellschaft

    Auszug aus OLG Dresden, 10.08.2000 - WLw 1518/99
    Die Geltendmachung von Bereicherungsansprüchen gemäß § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB durch die Antragsgegnerin wäre daher im Hinblick auf die erfolgte Zahlung nicht ausgeschlossen (BGH, Beschluss vom 05.03.1999, BLw 57/98, AgrarR 99, 249; Palandt, BGB-Kommentar, § 267 Rdn. 8), so dass auch die erneute Erhebung der Forderung durch den Antragsteller dann nicht rechtmissbräuchlich i.S.v. § 242 BGB wäre.
  • BGH, 26.10.1999 - BLw 3/99

    Haftung der unwirksam gegründeten Nachfolgegesellschaft einer LPG

    Auszug aus OLG Dresden, 10.08.2000 - WLw 1518/99
    Im Hinblick darauf besteht auch keine Dispositionsmöglichkeit der Beteiligten, da die Antragsgegnerin bei fehlender Rechtsnachfolge weder aufgrund von Vermögensübernahme gemäß § 419 BGB, Art. 223 a EGBGB (vgl. dazu BGHZ 138, 371) noch aus Schuldbeitritt oder Rechtsscheinshaftung gemäß §§ 15 Abs. 3, 25 Abs. 3 HGB zur Erfüllung der o.g. Ansprüche verpflichtet wäre (BGH, Beschluss vom 26.10.1999, BLw 3/99, NL-BzAR 3/00).
  • BGH, 26.10.1999 - BLw 58/98

    Zahlung einer Abfindung nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz; Vererbung der

    Auszug aus OLG Dresden, 10.08.2000 - WLw 1518/99
    Dem Gesetzeszweck des § 44 LwAnpG über die Vermögensauseinandersetzung zwischen ausscheidenden LPG-Mitgliedern als Erben und der LPG entspricht es daher, bei dieser Sachlage die beiden ehemaligen Mitglieder der LPG M ungeschmälert als Berechtigte im Hinblick auf die eingebrachten Inventarbeiträge und die überlassene Bodennutzung anzusehen, die eine Verzinsung und Bodenvergütung nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 LwAnpG beanspruchen können (vgl. BGH, Beschluss vom 26.10.1999, BLw 58/98, NL-BzAs 3/2000, 111, 112).
  • BGH, 24.11.1993 - BLw 8/93

    Ansprüche des Eigentümers eingebrachter Bodenflächen; Ansprüche einer aus

    Auszug aus OLG Dresden, 10.08.2000 - WLw 1518/99
    Es besteht zwar keine tatsächliche Vermutung, dass Nichtmitglieder-Erben die Inventarbeiträge stillschweigend den Mitglieder-Erben übertragen hätten (BGH, Beschluss vom 24.11.1993, BLw 8/93, BGHZ 124, 210 ff.).
  • BGH, 08.05.1998 - BLw 18/97

    Zur Abfindung ehemaliger LPG-Mitglieder

    Auszug aus OLG Dresden, 10.08.2000 - WLw 1518/99
    Im Hinblick darauf besteht auch keine Dispositionsmöglichkeit der Beteiligten, da die Antragsgegnerin bei fehlender Rechtsnachfolge weder aufgrund von Vermögensübernahme gemäß § 419 BGB, Art. 223 a EGBGB (vgl. dazu BGHZ 138, 371) noch aus Schuldbeitritt oder Rechtsscheinshaftung gemäß §§ 15 Abs. 3, 25 Abs. 3 HGB zur Erfüllung der o.g. Ansprüche verpflichtet wäre (BGH, Beschluss vom 26.10.1999, BLw 3/99, NL-BzAR 3/00).
  • BGH, 26.10.1999 - BLw 9/99

    Eintritt des Erben in die Rechtsstellung eines LPG -Mitglieds

    Auszug aus OLG Dresden, 10.08.2000 - WLw 1518/99
    Sind LPG-Mitglieder als Erben erst nach dem 15.03.1990 aus der LPG ausgeschieden, sollen nach der gesetzlichen Regelung des § 51 a Abs. 1 LwAnpG diese Ansprüche auch ihnen zustehen, soweit ihnen die Wirkungen einer Nachfolge in die Rechtsstellung des Erblassers bei der LPG beigemessen werden können (BGH, Beschluss vom 26.10.1999, BLw 9/99, NLBzAR 2000, 16, 17).
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