Rechtsprechung
OLG Dresden, 11.03.2004 - 21 WF 125/04 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Frist für sofortige Beschwerde gegen Prozesskostenhilfebeschluss in isolierten Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit; Anwendbarkeit der zivilprozessualen Vorschriften auf Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
FGG § 14 § 22; ZPO § 127
Frist für die sofortige Beschwerde gegen den Ablehnung der Prozesskostenhilfe in isolierten Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Verfahrensgang
- AG Riesa, 02.01.2004 - 3 F 589/03
- OLG Dresden, 11.03.2004 - 21 WF 125/04
- BGH, 12.04.2006 - XII ZB 102/04
Papierfundstellen
- NJW 2004, 1964
- NJW 2006, 2144 (Ls.)
- NJW 2006, 2576 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- OLG Köln, 10.07.2002 - 2 Wx 11/02 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Celle, 28.10.2002 - 15 UF 200/02
Beschwerdefrist bei Versagung von Prozesskostenhilfe in der Freiwilligen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Brandenburg, 02.08.2001 - 11 Wx 20/01
Vergütung der Tätigkeit eines Vereinsbetreuers
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- BGH, 25.03.2003 - XI ZR 227/02
Wirksamkeit der Vollmacht bei unerlaubter Rechtsberatung durch einen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 21.03.2002 - 3Z BR 49/02
Sofortige weitere Beschwerde gegen Zurückweisung der Richterablehnung im …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Saarbrücken, 09.09.2003 - 6 WF 50/03
Freiwillige Gerichtsbarkeit: Beschwerdefrist gegen die Versagung von …
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- BGH, 12.04.2006 - XII ZB 102/04
Frist für die sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung der Prozesskostenhilfe in …
Mit Beschluss vom 11. März 2004, veröffentlicht in NJW 2004, 1964, hat das Oberlandesgericht die sofortige Beschwerde als unzulässig verworfen. - OLG Dresden, 16.03.2004 - 21 WF 191/04
Verweisung in § 14 FGG auf die Statthaftigkeit des Rechtsmittels bei Versagung …
Die Verweisung des § 14 FGG auf §§ 114 ff. ZPO bezieht sich auf die Statthaftigkeit des Rechtsmittels, welche sich nach § 127 Abs. 1 Satz 2 ZPO beurteilt; im Übrigen (insbesondere hinsichtlich der einzuhaltenden Frist und Form des Rechtsmittels, sowie der Beschwerdeberechtigung, bis hin zur Entscheidung des angerufenen Gerichts und dessen Besetzung) verbleibt es bei den Verfahrensvorschriften des FGG (…Keidel/Meyer-Holzmeyer, a.a.O., § 30 Rz.10; OLG Celle, FGPrax 2003, 30 , OLG Saarbrücken OLGR 2003, 450; Senat, Beschluss vom 11. März 2004 - 21 WF 125/04 - anders: Decker NJW 2003, 2091).