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   OLG Dresden, 11.08.2009 - 10 U 149/09   

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OLG Dresden, 11.08.2009 - 10 U 149/09 (https://dejure.org/2009,6031)
OLG Dresden, Entscheidung vom 11.08.2009 - 10 U 149/09 (https://dejure.org/2009,6031)
OLG Dresden, Entscheidung vom 11. August 2009 - 10 U 149/09 (https://dejure.org/2009,6031)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des Architekten für bauliche Mängel aufgrund der nicht ausreichenden Beaufsichtigung der Bauarbeiten; Anforderungen an das Vorliegen eines Organisationsverschuldens im Falle des Nichterkennens schwerwiegender baulicher Mängel bei der Abnahme; Gleichwertigkeit ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 634a; BGB § 638
    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Architekten wegen fehlerhafter Bauüberwachung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Sekundärhaftung für Hauptleistungspflichten!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (3)

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Das Übersehen eines sichtbaren Mangels begründet nicht schon für sich genommen ein Organisationsverschulden des Architekten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Sekundärhaftung für Hauptleistungspflichten! (IBR 2010, 38)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Sichtbarer Mangel noch kein Indiz für Organisationsverschulden des Architekten! (IBR 2010, 101)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2010, 1279
  • BauR 2010, 830
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 27.11.2008 - VII ZR 206/06

    Zurechenbarkeit eines Verschuldens des vom Bauherrn eingesetzten Planers i.R.d.

    Auszug aus OLG Dresden, 11.08.2009 - 10 U 149/09
    Ihn muss letztlich der Vorwurf treffen, er habe mit seiner Organisation die Arglisthaftung vermeiden wollen (BGH, Urteil vom 11.10.2007 - VII ZR 99/06 - JR 2008, 507 ; Urteil vom 27.11.2008 - VII ZR 206/06 - NJW 2009, 582 ).

    Für einen solchen Anschein einer mangelhaften Organisation der Bauüberwachung reicht jedoch - wie der Bundesgerichtshof in seiner neuesten (restriktiven) Rechtsprechung ausdrücklich klargestellt hat (BGH, Urteil vom 27.11.2008, aaO.) - allein das Vorliegen eines Baumangels, der bei ordnungsgemäßer Bauüberwachung festgestellt worden wäre, nicht aus.

    Denn erfahrungsgemäß unterlaufen auch sorgfältig ausgesuchten oder auf der Baustelle eingesetzten Bauleitern immer wieder Fehler im Rahmen ihrer Tätigkeit, so dass im Regelfall davon auszugehen ist, dass ein Bauwerksmangel nur auf eine unsorgfältige Bauüberwachung, nicht aber auf eine Arglist des Architekten oder - bei arbeitsteiliger Leistungserbringung - auf eine Verletzung seiner Organisationsobliegenheiten hindeutet (siehe BGH, Urteil vom 27.11.2008, aaO.).

    Wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 27.11.2008, aaO., ausgeführt hat, ist aber die Aufgabe eines Bauleiters, gerade wenn er, wie hier, mehrere Gewerke zu beaufsichtigen hat, derart komplex, dass es eine Vielzahl von Fehlerquellen gibt, die nicht in einer fehlerhaften Organisation der Bauüberwachung liegen.

  • BGH, 26.10.2006 - VII ZR 133/04

    Pflichten des Architekten bei Auftreten von Baumängeln; Verjährung von

    Auszug aus OLG Dresden, 11.08.2009 - 10 U 149/09
    Denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (siehe zuletzt BGH, Urteil vom 26.10.2006 - VII ZR 133/04 - NJW 2007, 365 ) schuldet der Architekt als Sachwalter des Bauherrn auch noch nach Beendigung seiner eigentlichen Tätigkeit im Rahmen seiner Betreuungsaufgaben die unverzügliche und umfassende Aufklärung der Ursachen sichtbar gewordener Baumängel sowie die sachkundige Unterrichtung des Bauherrn vom Ergebnis der Untersuchung und von der sich daraus ergebenden Rechtslage.

    Da es sich - wie der Bundesgerichtshof wiederholt klargestellt hat (BGH, Urteil vom 06.02.1964 - VII ZR 99/62 - NJW 1964, 1022, 1023; Urteil vom 26.10.2006, aaO.) - bei der Untersuchungs- und Beratungspflicht des Architekten nicht um eine Hauptleistungspflicht im Rahmen der Herstellung des geschuldeten Architektenwerkes, sondern um eine Nebenpflicht handelt, führt ihre Verletzung nicht zu einem Mangel des Architektenwerkes.

  • BGH, 20.01.1972 - VII ZR 148/70

    Haftung des Unternehmers für Mangelfolgeschäden; Verjährung

    Auszug aus OLG Dresden, 11.08.2009 - 10 U 149/09
    c) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum früheren Recht liegt § 635 BGB a.F. ein enger Schadensbegriff zugrunde, der diejenigen Schäden umfasst, die dem Werk unmittelbar anhaften und die es infolge eines Mangels unbrauchbar, wertlos oder minderwertig machen (siehe z.B. BGH, Urteil vom 20.01.1972 - VII ZR 148/70 - BGHZ 58, 85 ).

    Die sich durch Planungs- oder Bauaufsichtsfehler im Bauwerk realisierenden Mangelfolgeschäden hat daher der Bundesgerichtshof stets dem nach § 635 BGB a.F. zu ersetzenden Mangelschaden am Bauwerk gleichgestellt (siehe hierzu BGH, Urteil vom 09.07.1962 - VII ZR 98/61 - BGHZ 37, 341; Urteil vom 20.01.1972 - VII ZR 148/70 - BGHZ 58, 85 ; Urteil vom 09.03.1972 - VII ZR 202/70, BGHZ 58, 225; Urteil vom 21.05.1981 - VII ZR 128/80 - NJW 1983, 2182; Urteil vom 26.03.1996 - X ZR 100/94 - WM 1996, 1785 ).

  • BGH, 26.03.1996 - X ZR 100/94

    Kran zum Anheben einer Yacht und Bergung als Mangelfolgeschäden

    Auszug aus OLG Dresden, 11.08.2009 - 10 U 149/09
    Die sich durch Planungs- oder Bauaufsichtsfehler im Bauwerk realisierenden Mangelfolgeschäden hat daher der Bundesgerichtshof stets dem nach § 635 BGB a.F. zu ersetzenden Mangelschaden am Bauwerk gleichgestellt (siehe hierzu BGH, Urteil vom 09.07.1962 - VII ZR 98/61 - BGHZ 37, 341; Urteil vom 20.01.1972 - VII ZR 148/70 - BGHZ 58, 85 ; Urteil vom 09.03.1972 - VII ZR 202/70, BGHZ 58, 225; Urteil vom 21.05.1981 - VII ZR 128/80 - NJW 1983, 2182; Urteil vom 26.03.1996 - X ZR 100/94 - WM 1996, 1785 ).

    Die Abgrenzung der unmittelbaren Mangelfolgeschäden von den entfernteren Mangelfolgeschäden ist nicht abstrakt nach allgemein gültigen Kriterien möglich, sondern bedarf im Einzelfall einer am Leistungsobjekt sowie der Schadensart orientierten Güter- und Interessenabwägung, durch die das Verjährungsrisiko für Mangelfolgeschäden zwischen Unternehmer und Besteller angemessen verteilt wird (siehe BGH, Urteil vom 26.03.1996, aaO., m.w.N.).

  • BGH, 11.10.2007 - VII ZR 99/06

    Organisationspflichten des Werkunternehmers; Zurechnung des

    Auszug aus OLG Dresden, 11.08.2009 - 10 U 149/09
    Eine (grob) fahrlässige Unkenntnis von Ausführungsmängeln vermag aber den Vorwurf der Arglist nicht zu begründen (vgl. BGH; Urteil vom 11.10.2007 - VII ZR 99/06 - JR 2008, 507 ; Urteil vom 12.10.2006 - VII ZR 272/05 - NZBau 2007, 96 ; Urteil vom 30.11.2004 - X ZR 43/03 - NJW 2005, 893 ; Beschluss vom 17.06.2004 - VII ZR 345/03 - BauR 2004, 1476 ).

    Ihn muss letztlich der Vorwurf treffen, er habe mit seiner Organisation die Arglisthaftung vermeiden wollen (BGH, Urteil vom 11.10.2007 - VII ZR 99/06 - JR 2008, 507 ; Urteil vom 27.11.2008 - VII ZR 206/06 - NJW 2009, 582 ).

  • BGH, 23.06.1998 - VI ZR 162/97

    Schadensersatzanspruch gegen einen Kassenarzt wegen erhöhter Anforderung von

    Auszug aus OLG Dresden, 11.08.2009 - 10 U 149/09
    b) Die Auffassung des Klägers beruht auf einem Missverständnis der von ihm herangezogenen Entscheidung des Bundesgerichtshof vom 30.09.1999 (VI ZR 162/97, NJW 2000, 133 ).

    Sobald aber das Architektenwerk abgenommen ist, unterliegen Gewährleistungsansprüche, insbesondere der Schadensersatzanspruch nach § 635 BGB a.F., nach der eindeutigen gesetzlichen Anordnung des § 638 Abs. 1 S. 2 BGB a.F. der fünfjährigen Verjährungsfrist des § 638 Abs. 1 S. 1 BGB a.F. (siehe BGH, Urteil vom 30.09.1999, aaO., Rn. 12 bei juris).

  • BGH, 24.11.1969 - VII ZR 177/67

    Rechtsnatur des Kostenerstattungsanspruchs; Begriff des Mangelfolgeschadens

    Auszug aus OLG Dresden, 11.08.2009 - 10 U 149/09
    Wie der Bundesgerichtshof wiederholt ausgeführt hat, besteht ein enger Zusammenhang zwischen dem Mangel und einem Folgeschaden, wenn die geschuldete und mangelhaft erbrachte Leistung - hier die Planung (so der Kläger) und die Überwachung der Erneuerung der Gesimsverblechung - gerade den Zweck hatte, den eingetretenen Folgeschaden zu verhindern (siehe hierzu den dem Urteil des BGH vom 24.11.1969 - VII ZR 177/67 - NJW 1970, 421 , zugrunde liegenden Fall, in dem eine unzureichende Isolierung von Außenmauern zu Feuchtigkeitsschäden am Bauwerk geführt hat; vgl. ferner BGH, Urteil vom 17.05.1982 - VII ZR 199/81 - NJW 1982, 2244; OLG Koblenz, Urteil vom 08.12.1999 - 5 U 209/99, zitiert nach juris).
  • BGH, 17.05.1982 - VII ZR 199/81

    Entferntere Mangelfolgeschäden

    Auszug aus OLG Dresden, 11.08.2009 - 10 U 149/09
    Wie der Bundesgerichtshof wiederholt ausgeführt hat, besteht ein enger Zusammenhang zwischen dem Mangel und einem Folgeschaden, wenn die geschuldete und mangelhaft erbrachte Leistung - hier die Planung (so der Kläger) und die Überwachung der Erneuerung der Gesimsverblechung - gerade den Zweck hatte, den eingetretenen Folgeschaden zu verhindern (siehe hierzu den dem Urteil des BGH vom 24.11.1969 - VII ZR 177/67 - NJW 1970, 421 , zugrunde liegenden Fall, in dem eine unzureichende Isolierung von Außenmauern zu Feuchtigkeitsschäden am Bauwerk geführt hat; vgl. ferner BGH, Urteil vom 17.05.1982 - VII ZR 199/81 - NJW 1982, 2244; OLG Koblenz, Urteil vom 08.12.1999 - 5 U 209/99, zitiert nach juris).
  • OLG Koblenz, 08.12.1999 - 5 U 209/99

    Festpreis-Minderleistung. Verjährung Mangel - Mangelfolgeschäden

    Auszug aus OLG Dresden, 11.08.2009 - 10 U 149/09
    Wie der Bundesgerichtshof wiederholt ausgeführt hat, besteht ein enger Zusammenhang zwischen dem Mangel und einem Folgeschaden, wenn die geschuldete und mangelhaft erbrachte Leistung - hier die Planung (so der Kläger) und die Überwachung der Erneuerung der Gesimsverblechung - gerade den Zweck hatte, den eingetretenen Folgeschaden zu verhindern (siehe hierzu den dem Urteil des BGH vom 24.11.1969 - VII ZR 177/67 - NJW 1970, 421 , zugrunde liegenden Fall, in dem eine unzureichende Isolierung von Außenmauern zu Feuchtigkeitsschäden am Bauwerk geführt hat; vgl. ferner BGH, Urteil vom 17.05.1982 - VII ZR 199/81 - NJW 1982, 2244; OLG Koblenz, Urteil vom 08.12.1999 - 5 U 209/99, zitiert nach juris).
  • BGH, 09.07.1962 - VII ZR 98/61

    Haftung des Architekten für Mängel des Bauwerks

    Auszug aus OLG Dresden, 11.08.2009 - 10 U 149/09
    Die sich durch Planungs- oder Bauaufsichtsfehler im Bauwerk realisierenden Mangelfolgeschäden hat daher der Bundesgerichtshof stets dem nach § 635 BGB a.F. zu ersetzenden Mangelschaden am Bauwerk gleichgestellt (siehe hierzu BGH, Urteil vom 09.07.1962 - VII ZR 98/61 - BGHZ 37, 341; Urteil vom 20.01.1972 - VII ZR 148/70 - BGHZ 58, 85 ; Urteil vom 09.03.1972 - VII ZR 202/70, BGHZ 58, 225; Urteil vom 21.05.1981 - VII ZR 128/80 - NJW 1983, 2182; Urteil vom 26.03.1996 - X ZR 100/94 - WM 1996, 1785 ).
  • BGH, 12.10.2006 - VII ZR 272/05

    Zurechnung des Verschuldens von Mitarbeitern des Subunternehmers bei der Prüfung

  • BGH, 21.05.1981 - VII ZR 128/80

    Schadensersatzpflicht des Architekten bei unnötigem Mehraufwand im Rahmen eines

  • BGH, 06.02.1964 - VII ZR 99/62

    Architekten - Verjährung v. Ansprüchen wg. mangelhaften Architektenwerks

  • BGH, 30.09.1999 - VII ZR 162/97

    Schadensersatzanspruch gegen Architekten

  • BGH, 12.03.1992 - VII ZR 5/91

    Verjährung der werkvertraglichen Gewährleistungsansprüche bei arbeitsteiliger

  • BGH, 09.03.1972 - VII ZR 202/70

    Vermessungsfehler des Vermessungsingenieurs

  • BGH, 17.06.2004 - VII ZR 345/03

    Arglistiges Verschweigen unterlassener Bauüberwachung

  • BGH, 30.11.2004 - X ZR 43/03

    Anforderungen an die Organisation des Werkunternehmers bei arbeitsteiliger

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