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   OLG Dresden, 11.12.2007 - 5 U 1526/07   

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https://dejure.org/2007,34364
OLG Dresden, 11.12.2007 - 5 U 1526/07 (https://dejure.org/2007,34364)
OLG Dresden, Entscheidung vom 11.12.2007 - 5 U 1526/07 (https://dejure.org/2007,34364)
OLG Dresden, Entscheidung vom 11. Dezember 2007 - 5 U 1526/07 (https://dejure.org/2007,34364)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kündigung wegen Diebstahlgefahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Muss der Vermieter die Waren des Mieters vor Diebstahl schützen? (IMR 2008, 244)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.07.2004 - VIII ZR 281/03

    Elektrische Installation in einer Altbauwohnung als Mangel

    Auszug aus OLG Dresden, 11.12.2007 - 5 U 1526/07
    Die für die Bestimmung der Sollbeschaffenheit maßgebliche Auslegung des Vertrages (BGH NZM 2004, 736; BGHZ NZM 2006, 582) führt zu dem Ergebnis, dass der Beklagte grundsätzlich keinen mechanisch wirkenden Schutz seiner Sachen vor Diebstählen erwarten konnte.

    Im übrigen würde die Kenntnis des Mieters vom Mangel den Anspruch auf Herstellung einer mangelfreien Sache, der letztlich auch Grundlage der Kündigung ist, nicht ausschließen (BGH NJW 2004, 3174, 3176).

  • BGH, 18.04.2007 - XII ZR 139/05

    Geltendmachung von Erfüllungsansprüchen durch den Mieter

    Auszug aus OLG Dresden, 11.12.2007 - 5 U 1526/07
    Eine Erkundungspflicht traf den Mieter nicht (vgl. BGH NZM 2007, 484, 485).
  • BGH, 07.06.2006 - XII ZR 34/04

    Mängel eines Ladenlokals

    Auszug aus OLG Dresden, 11.12.2007 - 5 U 1526/07
    Ist dies nicht in dem Maße der Fall, wie es zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses erwartet werden konnte, kann ein Mietmangel vorliegen (BGH NZM 2006, 626; OLG Düsseldorf NZM 2002, 737).
  • BGH, 10.05.2006 - XII ZR 23/04

    Verantwortlichkeit des Mieters für Schäden an Sachen des Mieters

    Auszug aus OLG Dresden, 11.12.2007 - 5 U 1526/07
    Die für die Bestimmung der Sollbeschaffenheit maßgebliche Auslegung des Vertrages (BGH NZM 2004, 736; BGHZ NZM 2006, 582) führt zu dem Ergebnis, dass der Beklagte grundsätzlich keinen mechanisch wirkenden Schutz seiner Sachen vor Diebstählen erwarten konnte.
  • OLG Düsseldorf, 06.06.2002 - 10 U 12/01

    Mängel angemieteter Büroräume wegen Einbruchsserie und unzureichende

    Auszug aus OLG Dresden, 11.12.2007 - 5 U 1526/07
    Ist dies nicht in dem Maße der Fall, wie es zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses erwartet werden konnte, kann ein Mietmangel vorliegen (BGH NZM 2006, 626; OLG Düsseldorf NZM 2002, 737).
  • BGH, 16.02.2000 - XII ZR 279/97

    Rechtsposition des Mieters eines Ladenlokals nach unbefriedigender

    Auszug aus OLG Dresden, 11.12.2007 - 5 U 1526/07
    Ein Mietmangel tritt ein, wenn eine unmittelbare Beeinträchtigung der Tauglichkeit bzw. eine unmittelbare Einwirkung auf die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache vorliegt, wohingegen Umstände, die die Eignung der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch nur mittelbar berühren, nicht als Mängel zu qualifizieren sind (BGH NJW 2000, 1714, 1715).
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