Rechtsprechung
   OLG Dresden, 12.01.2021 - 4 U 1600/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,1129
OLG Dresden, 12.01.2021 - 4 U 1600/20 (https://dejure.org/2021,1129)
OLG Dresden, Entscheidung vom 12.01.2021 - 4 U 1600/20 (https://dejure.org/2021,1129)
OLG Dresden, Entscheidung vom 12. Januar 2021 - 4 U 1600/20 (https://dejure.org/2021,1129)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,1129) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2021, 428
  • MMR 2021, 575
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Dresden, 11.06.2019 - 4 U 760/19

    Löschung eines Posts und Sperrung eines Kontos in einem sozialen Netzwerk durch

    Auszug aus OLG Dresden, 12.01.2021 - 4 U 1600/20
    Die Löschung des Posts und die 30-tägige Versetzung in den "read-only-Modus" berührt den Kläger nur in seiner Sozialsphäre, sie wird nicht öffentlich mitgeteilt, zeitigt also keine "Prangerwirkung" und auch sonst ist eine erhebliche Beeinträchtigung des Klägers nicht ersichtlich (vgl. Senatsbeschluss vom 11.06.2019 - 4 U 760/19 - juris, Rz. 8).

    Ebenso scheitert mangels konkreter Darlegungen zu einem entstandenen Schaden die Annahme einer fiktiven Lizenzgebühr wie auch etwaige Ansprüche auf der Grundlage von Art. 82 DSG-VO (Senatsbeschluss vom 11.06.2019, a.a.O., juris, Rz. 9 bis 13).

    Das Auskunftsbegehren ist daher unbegründet (Senatsbeschluss vom 11.06.2019 - 4 U 760/19).

    Die Annahme, die Bundesregierung oder eine nachgeordnete Stelle der öffentlichen Verwaltung habe im vorliegenden Fall auf die Beklagte eingewirkt, um den Post des Klägers zu sperren, liegt ersichtlich fern und knüpft eher an in einschlägigen Kreisen über das Internet verbreitete Verschwörungstheorien an (so bereits Senatsbeschluss vom 11.06.2019 - 4 U 760/19).

  • OLG Dresden, 20.08.2020 - 4 U 784/20

    Löschung eines Beitrags begründet keinen DSGVO-Schadensersatzanspruch

    Auszug aus OLG Dresden, 12.01.2021 - 4 U 1600/20
    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass durch Anklicken der "Ich-stimme-zu"-Schaltfläche wirksam in die Änderung der Nutzungsbedingungen des sozialen Netzwerkes der Beklagten eingewilligt werden kann und dass die geänderten Nutzungsbedingungen sich im Rahmen der §§ 305ff. BGB halten (Urteil vom 20.08.2020 - 4 U 784/20; Beschluss vom 13.11.2019 - 4 U 1471/29; Beschluss vom 06.12.2019 - 4 U 2198/19; Beschluss vom 11.12.2019 - 4 U 1680/19).
  • OLG München, 18.02.2020 - 18 U 3465/19

    Rechtmäßigkeit der Sperrung eines Social-Media-Accounts

    Auszug aus OLG Dresden, 12.01.2021 - 4 U 1600/20
    Der Kläger hat mithin nicht dargelegt, dass die Rechtsschutzversicherung mit einer vertraglich geschuldeten Leistung in Verzug geraten ist und ihm hierdurch Kosten verursacht worden wären (so auch OLG München, Beschluss vom 07.01.2020 - 18 U 1491/19, Rz. 212; Beschluss vom 18.02.2020 - 18 U 3465/19, Rz. 114 m.w.N.).
  • LG Bremen, 20.06.2019 - 7 O 1618/18
    Auszug aus OLG Dresden, 12.01.2021 - 4 U 1600/20
    Soweit sich aus der möglichen Rechtswidrigkeit der streitgegenständlichen Sperrung Rechtsfolgen in der Gegenwart ergeben, wie beispielsweise der gleichfalls geltend gemachte Unterlassungsanspruch bzw. der Anspruch auf Zahlung einer Geldentschädigung, ist der Kläger auf die vorrangige Leistungsklage zu verweisen, ohne dass es einer isolierten Feststellung der Rechtswidrigkeit der streitgegenständlichen Maßnahme bedarf (Senatsbeschluss vom 11.12.2019 - 4 U 1618/19; vgl. LG Bremen, Urteil vom 20. Juni 2019 - 7 O 1618/18 -, Rn. 42, juris).
  • OLG Dresden, 11.12.2019 - 4 U 1680/19

    Änderung der Nutzungsbedingungen eines sozialen Netzwerkes

    Auszug aus OLG Dresden, 12.01.2021 - 4 U 1600/20
    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass durch Anklicken der "Ich-stimme-zu"-Schaltfläche wirksam in die Änderung der Nutzungsbedingungen des sozialen Netzwerkes der Beklagten eingewilligt werden kann und dass die geänderten Nutzungsbedingungen sich im Rahmen der §§ 305ff. BGB halten (Urteil vom 20.08.2020 - 4 U 784/20; Beschluss vom 13.11.2019 - 4 U 1471/29; Beschluss vom 06.12.2019 - 4 U 2198/19; Beschluss vom 11.12.2019 - 4 U 1680/19).
  • OLG München, 07.01.2020 - 18 U 1491/19

    Facebook durfte teils volksverhetzenden Beitrag löschen

    Auszug aus OLG Dresden, 12.01.2021 - 4 U 1600/20
    Der Kläger hat mithin nicht dargelegt, dass die Rechtsschutzversicherung mit einer vertraglich geschuldeten Leistung in Verzug geraten ist und ihm hierdurch Kosten verursacht worden wären (so auch OLG München, Beschluss vom 07.01.2020 - 18 U 1491/19, Rz. 212; Beschluss vom 18.02.2020 - 18 U 3465/19, Rz. 114 m.w.N.).
  • BGH, 17.07.2002 - VIII ZR 64/01

    Auskunftsanspruch eines Vertragshändlers

    Auszug aus OLG Dresden, 12.01.2021 - 4 U 1600/20
    Dies setzt voraus, dass der Anspruchsberechtigte über das Bestehen oder den Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und der Verpflichtete unschwer in der Lage ist, die zur Beseitigung dieser Ungewissheit erforderliche Auskunft zu erteilen (BGH, Urteil vom 17.07.2002 - VIII ZR 64/01).
  • OLG Dresden, 07.02.2017 - 4 U 1419/16

    Zu-eigen-machen durch Teilen von Inhalten in sozialen Netzwerken?

    Auszug aus OLG Dresden, 12.01.2021 - 4 U 1600/20
    Entscheidend ist vielmehr, ob sich aus dem Zusammenhang, in den eine Fotografie gestellt ist und den sie begleitenden Posts ergibt, dass sich der Nutzer mit den abgebildeten Positionen identifiziert oder diese zumindest befürwortet und sie sich in diesem Sinne "zu Eigen macht" (vgl. hierzu Senat, Urteil vom 07.02.2017 - 4 U 1419/16 - juris).
  • OLG Dresden, 06.12.2019 - 4 U 2198/19

    Änderung der Nutzungsbedingungen eines sozialen Netzwerkes

    Auszug aus OLG Dresden, 12.01.2021 - 4 U 1600/20
    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass durch Anklicken der "Ich-stimme-zu"-Schaltfläche wirksam in die Änderung der Nutzungsbedingungen des sozialen Netzwerkes der Beklagten eingewilligt werden kann und dass die geänderten Nutzungsbedingungen sich im Rahmen der §§ 305ff. BGB halten (Urteil vom 20.08.2020 - 4 U 784/20; Beschluss vom 13.11.2019 - 4 U 1471/29; Beschluss vom 06.12.2019 - 4 U 2198/19; Beschluss vom 11.12.2019 - 4 U 1680/19).
  • BGH, 07.06.2001 - I ZR 21/99

    Kauf auf Probe; Feststellung eines Rechtsverhältnisses bei zukünftiger

    Auszug aus OLG Dresden, 12.01.2021 - 4 U 1600/20
    Nach § 256 Abs. 1 ZPO kann Gegenstand einer Feststellungsklage nur die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines gegenwärtigen Rechtsverhältnisses sein (vgl. BGH, Urteil vom 07. Juni 2001 - I ZR 21/99 -, Rn. 150 - 151, m.w.N. - juris).
  • BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08

    Urteil gegen Mitglied und Unterstützer der Al Qaida weitgehend rechtskräftig

  • OLG Stuttgart, 23.01.2019 - 4 U 214/18

    Einstweiliges Verfügungsverfahren gegen den Betreiber eines sozialen Netzwerkes:

  • OLG Dresden, 16.06.2020 - 4 U 2890/19

    Hassrede und Hassorganisation als Gründe für eine außerordentliche

  • OLG Koblenz, 18.05.2022 - 5 U 2141/21

    Bestimmung der Höhe des immateriellen Schadenersatzes bei unberechtigter

    Insoweit ist auch die nationale Rechtsprechung, die daran - teilweise bei nur verbaler Distanzierung - festhält (vgl. OLG Dresden v. 12.1.2021, 4 U 1600/20, Rn. 31 - juris; OLG Dresden v. 20.08.2020, 4 U 784/20, Rn. 32 - juris; AG Hannover v. 09.03.2020, 531 C 10952/19, Rn. 21 ff. - juris; AG Frankfurt a.M. v. 10.07.2020, 385 C 155/19, Rn. 28 - juris), abzulehnen.
  • OLG Dresden, 20.04.2021 - 4 W 118/21

    Youtube zur Entsperrung eines Videos verurteilt ("Richtlinie zur medizinischen

    Selbst wenn man diesbezüglich - wie beim gesetzlichen Unterlassungsanspruch - eine Erstbegehungs- bzw. eine Wiederholungsgefahr voraussetzen würde (vgl. dazu OLG Stuttgart, Urteil vom 23. Januar 2019, Az.: 4 U 214/18 - juris; offen gelassen durch Senat, Urteil vom 12. Januar 2021, Az.: 4 U 1600/20 - juris), wäre diese hier aufgrund der bereits stattgefundenen Sperrung/Verwarnung zu bejahen.

    a) Zwischen den Parteien besteht ein vertragliches Schuldverhältnis, durch welches sich die Beklagte verpflichtet hat, dem Kläger die Nutzung des von ihr zur Verfügung gestellten Portals zu ermöglichen (vgl. dazu nur Senat, Urteil vom 12. Januar 2021, Az. 4 U 1600/20 - juris; OLG Nürnberg, Urteil vom 04. August 2020, Az.: 3 U 3641/19 - juris).

  • OLG Dresden, 08.03.2022 - 4 U 1050/21

    Vollständige Sperrung und Deaktivierung eines Nutzerkontos in einem sozialen

    Dieser folgt auch insoweit aus §§ 280, 241, 249 BGB i.V.m. dem Nutzungsvertrag (vgl. Senat Urteil vom 12. Januar 2021 - 4 U 1600/20 -, juris).

    Soweit sich aus der möglichen Rechtswidrigkeit der streitgegenständlichen Sperrung Rechtsfolgen in der Gegenwart ergeben, wie beispielsweise der gleichfalls geltend gemachte Unterlassungsanspruch bzw. der Anspruch auf Zahlung einer Geldentschädigung, ist der Kläger auf die vorrangige Leistungsklage zu verweisen, ohne dass es einer isolierten Feststellung der Rechtswidrigkeit der streitgegenständlichen Maßnahme bedarf (Senat, Urteil vom 12. Januar 2021 - 4 U 1600/20 -, Rn. 30, juris; Beschluss vom 11.12.2019 - 4 U 1618/19; vgl. LG Bremen, Urteil vom 20. Juni 2019 - 7 O 1618/18 -, Rn. 42, juris).

    Die Geltendmachung eines Auskunftsanspruches mit dem eine Aussage des in Anspruch Genommenen über durch nichts belegte Behauptungen erzwungen werden soll, ist als Fall des Rechtsmissbrauchs unzulässig (vgl. auch insoweit Senat, Urteil vom 12. Januar 2021 - 4 U 1600/20 -, Rn. 32 - 33, juris).

  • OLG Karlsruhe, 26.05.2023 - 10 U 24/22

    Löschung von Beiträgen strafbaren Inhalts in sozialen Netzwerken

    Der Kläger kann sein Rechtsschutzziel nämlich auch durch eine - gegenüber der Feststellungsklage vorrangige (vgl. nur BGH, Urteil vom 8.5.2015, V ZR 62/14, NJW-RR 2015, 1039) - Leistungsklage verfolgen, indem er die Wiederherstellung der gelöschten Beiträge und die Unterlassung erneuter Kontosperren beantragt (ebenso in gleichgelagerten Fällen OLG Karlsruhe, Urteil vom 3.7.2020, 15 U 120/19, GRUR-RS 2020, 41910; OLG Bamberg, Beschluss vom 28.4.2020, 4 U 228/19, GRUR-RR 2020, 42035; OLG Nürnberg, Urteil vom 18.2.2020, 18 U 3465/19, ZUM-RD 2021, 16, 19; OLG München, Urteil vom 7.1.2020, 18 U 1491/19, MMR 2021, 79, 80 f.; OLG München, Urteil vom 20.9.2022, 18 U 6314/20, GRUR 2023, 96, 99 f.; OLG Frankfurt, Urteil vom 30.6.2022, 16 U 229/20, MMR 2023, 212, 213; OLG Dresden, Urteil vom 12.1.2021, 4 U 1600/20, NJ 2021, 117, 119; OLG Stuttgart, Urteil vom 24.11.2021, 4 U 484/20; OLG Schleswig, Beschluss vom 1.3.2021, 7 U 152/20, GRUR-RS 2021, 53244; OLG Hamm, Beschluss vom 15.9.2020, 29 U 6/20, GRUR-RS 2020, 25382).
  • OLG Karlsruhe, 04.02.2022 - 10 U 17/20

    Wirksamkeit der Entfernungs- und Sperrungsvorbehalte in den Allgemeinen

    Denn zur Klärung der Frage, ob eine Unterstützungshandlung im Sinne der Gemeinschaftsstandards vorliegt, ist der Kontext des Beitrages zu berücksichtigen (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 12.01.2021 - 4 U 1600/20 - juris Rn. 26).
  • OLG Dresden, 05.02.2024 - 4 U 1325/23
    Soweit sich aus der möglichen Rechtswidrigkeit der streitgegenständlichen Sperrung Rechtsfolgen in der Gegenwart ergeben, wie beispielsweise der gleichfalls geltend gemachte Unterlassungsanspruch bzw. der Anspruch auf Wiederherstellung des gelöschten Beitrages, ist der Kläger auf die vorrangige Leistungsklage zu verweisen, ohne dass es einer isolierten Feststellung der Rechtswidrigkeit der streitgegenständlichen Maßnahme bedarf (Senat, Urteil vom 12. Januar 2021 - 4 U 1600/20 -, Rn. 30, juris; Beschluss vom 11.12.2019 - 4 U 1618/19).
  • OLG Dresden, 13.02.2024 - 4 U 1325/23
    Soweit sich aus der möglichen Rechtswidrigkeit der streitgegenständlichen Sperrung Rechtsfolgen in der Gegenwart ergeben, wie beispielsweise der gleichfalls geltend gemachte Unterlassungsanspruch bzw. der Anspruch auf Wiederherstellung des gelöschten Beitrages, ist der Kläger auf die vorrangige Leistungsklage zu verweisen, ohne dass es einer isolierten Feststellung der Rechtswidrigkeit der streitgegenständlichen Maßnahme bedarf (Senat, Urteil vom 12. Januar 2021 - 4 U 1600/20 -, Rn. 30, juris; Beschluss vom 11.12.2019 - 4 U 1618/19).
  • OLG Dresden, 05.11.2021 - 4 W 762/21

    Auch gegen eine einstweilige Verfügung, die im Beschlussweg ergangen ist, kann

    Es wurde vom Ausgangsgericht unter dem Aktenzeichen 2 O 1358/18 zu Lasten des Klägers entschieden, auf die hiergegen gerichtete Berufung wurde das Verfahren vor dem erkennenden Senat unter dem Aktenzeichen 4 U 1600/20 durch rechtskräftiges Urteil vom 12.01.2021 erledigt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht