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   OLG Dresden, 12.02.2020 - 4 U 2198/19   

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https://dejure.org/2020,3453
OLG Dresden, 12.02.2020 - 4 U 2198/19 (https://dejure.org/2020,3453)
OLG Dresden, Entscheidung vom 12.02.2020 - 4 U 2198/19 (https://dejure.org/2020,3453)
OLG Dresden, Entscheidung vom 12. Februar 2020 - 4 U 2198/19 (https://dejure.org/2020,3453)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    ZPO § 522 Abs. 2
    Zustimmung zur Änderung der Nutzungsbedingungen eines sozialen Netzwerkes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Pauschale Abwertung bestimmter Personengruppe auch dann "Hassrede", wenn Beitrag möglicherweise nicht ernst gemeint ist

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG München, 07.01.2020 - 18 U 1491/19

    Facebook durfte teils volksverhetzenden Beitrag löschen

    Auszug aus OLG Dresden, 12.02.2020 - 4 U 2198/19
    Sie darf nicht aus dem sie betreffenden Kontext herausgelöst und einer rein isolierten Betrachtung zugeführt werden (statt aller: BGH, Urteil vom 12.04.2016 - VI ZR 505/14 Rz. 11 m.w.N.; Senat, Beschluss vom 14.10.2019 - 4 U 2001/19 - juris; OLG München, Urteil vom 07.01.2020 - 18 U 1491/19, u. a.).

    Damit wird allen Muslimen unter Missachtung des Gleichheitssatzes letztlich der soziale Wert und Achtungsanspruch abgesprochen, der dem Menschen wegen seines Menschseins zukommt (so ausdrücklich für den gegen Asylbewerber pauschal erhobenen Vorwurf des "Schmarotzertums": OLG München, Urteil vom 07.01.2020 - 18 U 1491/19, Seite 29 m.w.N.).

  • BGH, 12.04.2016 - VI ZR 505/14

    Zur Zulässigkeit einer Verdachtsberichterstattung über eine Organentnahme

    Auszug aus OLG Dresden, 12.02.2020 - 4 U 2198/19
    Sie darf nicht aus dem sie betreffenden Kontext herausgelöst und einer rein isolierten Betrachtung zugeführt werden (statt aller: BGH, Urteil vom 12.04.2016 - VI ZR 505/14 Rz. 11 m.w.N.; Senat, Beschluss vom 14.10.2019 - 4 U 2001/19 - juris; OLG München, Urteil vom 07.01.2020 - 18 U 1491/19, u. a.).
  • BVerfG, 24.09.2009 - 2 BvR 2179/09

    Verfassungsbeschwerde gegen Untersagung einer Plakatierung im Rahmen der

    Auszug aus OLG Dresden, 12.02.2020 - 4 U 2198/19
    Ein Angriff auf die Menschenwürde nach diesem Straftatbestand liegt vor, wenn dieser sich nicht nur gegen einzelne Persönlichkeitsrechte richtet, sondern den Menschen im Kern seiner Persönlichkeit trifft, in dem unter Missachtung des Gleichheitssatzes als unterwertig dargestellt und ihm das Lebensrecht in der Gemeinschaft abgesprochen wird (BVerfG, Beschluss vom 06.09.2001 - BvR 1056/95; Beschluss vom 24.09.2009 - 2 BvR 2179/09).
  • OLG Dresden, 14.10.2019 - 4 U 2001/19

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts

    Auszug aus OLG Dresden, 12.02.2020 - 4 U 2198/19
    Sie darf nicht aus dem sie betreffenden Kontext herausgelöst und einer rein isolierten Betrachtung zugeführt werden (statt aller: BGH, Urteil vom 12.04.2016 - VI ZR 505/14 Rz. 11 m.w.N.; Senat, Beschluss vom 14.10.2019 - 4 U 2001/19 - juris; OLG München, Urteil vom 07.01.2020 - 18 U 1491/19, u. a.).
  • OLG Dresden, 19.11.2019 - 4 U 1471/19

    Änderung der Nutzungsbedingungen eines sozialen Netzwerkes

    Auszug aus OLG Dresden, 12.02.2020 - 4 U 2198/19
    Eine solche Zustimmung ist auch dann nicht als sittenwidrig anzusehen, wenn sie dem Nutzer nur die Alternative lässt, entweder zuzustimmen oder das Nutzungsverhältnis zu beenden (Festhaltung Senat, Beschluss vom 19. November 2019 - 4 U 1471/19).
  • OLG Düsseldorf, 04.12.2020 - 7 U 131/19
    Die Drittwirkung der Grundrechte führt deshalb aber noch nicht dazu, dass der Beklagten die Sanktionierung von "Hassreden" nach § 307 Abs. 1 Nr. 1 BGB von vornherein untersagt wäre (OLG Dresden, Beschluss vom 12.02.2020 - 4 U 2198/19 m.w.N.; vgl. zum Prüfungsmaßstab bei der Drittwirkung auch OLG München, Urteil vom 07.01.2020 - 18 U 1491/19, Rn. 107 ff.).
  • BGH, 27.05.2021 - III ZR 351/20

    Nichtzulassungsbeschwerde: Beschwerdewert bei Antrag auf Feststellung der

    Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des 4. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Dresden vom 12. Februar 2020 - 4 U 2198/19 wird als unzulässig verworfen.
  • OLG Dresden, 17.11.2020 - 4 U 2045/20
    Dies kann hier unabhängig von der politischen Einstellung des Klägers und vorausgegangenen Äußerungen zu Flüchtlingen schon deshalb nicht angenommen werden, weil die Erstmitteilung für den verständigen Durchschnittsempfänger zumindest offenlässt, ob der Kläger Flüchtlinge mit Affen vergleicht und diese damit ihrer Menschenwürde entkleidet, wodurch er zugleich den Tatbestand der Volksverhetzung verwirklichen würde (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 12. Februar 2020 - 4 U 2198/19 -, juris).
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