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   OLG Dresden, 13.02.2014 - 2 Ws 658/13   

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https://dejure.org/2014,4253
OLG Dresden, 13.02.2014 - 2 Ws 658/13 (https://dejure.org/2014,4253)
OLG Dresden, Entscheidung vom 13.02.2014 - 2 Ws 658/13 (https://dejure.org/2014,4253)
OLG Dresden, Entscheidung vom 13. Februar 2014 - 2 Ws 658/13 (https://dejure.org/2014,4253)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wahrung des Schriftformerfordernisses bei Beschwerdeeinreichung durch die Staatsanwaltschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwVfG § 33 Abs. 3; StPO § 306 Abs. 1
    Wahrung des Schriftformerfordernisses bei Beschwerdeeinreichung durch die Staatsanwaltschaft

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beschwerde der Staatsanwaltschaft - und das Unterschrifterfordernis

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 220
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • GemSOGB, 30.04.1979 - GmS-OGB 1/78

    Revisionsbegründung einer Behörde - § 81 Abs. 1 Satz 1 VwGO, § 164 Abs. 2 Satz 1

    Auszug aus OLG Dresden, 13.02.2014 - 2 Ws 658/13
    Darüber hinaus muss feststehen, dass es sich bei dem Schriftstück nicht nur um einen Entwurf handelt, sondern dass es mit Wissen und Willen des Berechtigten dem Gericht zugeleitet worden ist (vgl. RGSt 62, 53 [54]; 63, 246 [247]; 67, 385 [388]; BGHSt 2, 77 [78]; 12, 317; GmS-OGB NJW 1980, 172 [174]; BGH NJW 1984, 1974; Gössel in Löwe-Rosenberg, StPO 26. Aufl. § 314 Rdnr. 15 ff. m.w.N.).

    Ein Schriftsatz, an dessen Einreichung vom Gesetz besondere verfahrensrechtliche Folgen geknüpft sind und der deshalb einen "bestimmenden Schriftsatz" (GmS-OGB NJW 1980, 172 [173] darstellt, kann seine fristwahrende Funktion nur erfüllen, wenn er diesen Formerfordernissen entspricht.

  • RG, 30.11.1933 - III 992/33

    Was gehört zur "Schriftlichkeit" im Sinne des § 314 StPO.?

    Auszug aus OLG Dresden, 13.02.2014 - 2 Ws 658/13
    Das Merkmal der Schriftlichkeit schließt zwar nach dem Sprachgebrauch nicht ohne Weiteres notwendig die handschriftliche Unterzeichnung ein (so bereits RGSt 67, 385).

    Darüber hinaus muss feststehen, dass es sich bei dem Schriftstück nicht nur um einen Entwurf handelt, sondern dass es mit Wissen und Willen des Berechtigten dem Gericht zugeleitet worden ist (vgl. RGSt 62, 53 [54]; 63, 246 [247]; 67, 385 [388]; BGHSt 2, 77 [78]; 12, 317; GmS-OGB NJW 1980, 172 [174]; BGH NJW 1984, 1974; Gössel in Löwe-Rosenberg, StPO 26. Aufl. § 314 Rdnr. 15 ff. m.w.N.).

  • BGH, 13.05.1959 - 4 StR 115/59
    Auszug aus OLG Dresden, 13.02.2014 - 2 Ws 658/13
    Zum Anderen ergeht die Entscheidung im Einklang mit der Rechtsprechung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes (vgl. § 18 Abs. 2 RsprEinhG; BGHSt 13, 149 und 173; BGH GA 1982, 126).
  • BGH, 13.03.1959 - 9 BJs 384/58

    Möglichkeit der Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens aus tatsächlichen

    Auszug aus OLG Dresden, 13.02.2014 - 2 Ws 658/13
    Zum Einen besteht die Vorlagepflicht bei Entscheidungen über Beschwerden nur im Falle des § 121 Abs. 2 Nr. 3 GVG; entscheidet das Oberlandesgericht als Beschwerdegericht über die Eröffnung, ist es hingegen nicht vorlagepflichtig (BGHSt 13, 46).
  • GemSOGB, 05.04.2000 - GmS-OGB 1/98

    Wahrung der Schriftform bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze mit

    Auszug aus OLG Dresden, 13.02.2014 - 2 Ws 658/13
    Schließlich stellt der Hinweis auf die maschinelle Erstellung weder eine qualifizierte elektronische Signatur im Sinne des § 41 a StPO dar, noch ist das Beschwerdeschreiben als elektronisches Dokument mittels eines Computerfaxes übersandt worden (vgl. insoweit GmS-OGB NJW 2000, 2340).
  • LG Düsseldorf, 18.04.2012 - 10 Qs 82/11

    Erforderlichkeit der handschriftlichen Unterschrift für das

    Auszug aus OLG Dresden, 13.02.2014 - 2 Ws 658/13
    Diesem Ergebnis stehen auch nicht die Entscheidungen des Landgerichts Düsseldorf vom 18. April 2012 (Az.: 10 Qs 82/11) sowie des Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 15. März 2000 (Az.: 1 Ws 125/00) - jeweils zitiert nach juris - entgegen.
  • BGH, 18.10.1951 - 3 StR 513/51
    Auszug aus OLG Dresden, 13.02.2014 - 2 Ws 658/13
    Darüber hinaus muss feststehen, dass es sich bei dem Schriftstück nicht nur um einen Entwurf handelt, sondern dass es mit Wissen und Willen des Berechtigten dem Gericht zugeleitet worden ist (vgl. RGSt 62, 53 [54]; 63, 246 [247]; 67, 385 [388]; BGHSt 2, 77 [78]; 12, 317; GmS-OGB NJW 1980, 172 [174]; BGH NJW 1984, 1974; Gössel in Löwe-Rosenberg, StPO 26. Aufl. § 314 Rdnr. 15 ff. m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 15.03.2000 - 1 Ws 125/00
    Auszug aus OLG Dresden, 13.02.2014 - 2 Ws 658/13
    Diesem Ergebnis stehen auch nicht die Entscheidungen des Landgerichts Düsseldorf vom 18. April 2012 (Az.: 10 Qs 82/11) sowie des Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 15. März 2000 (Az.: 1 Ws 125/00) - jeweils zitiert nach juris - entgegen.
  • BGH, 23.06.1983 - 1 StR 351/83

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Wirksamer

    Auszug aus OLG Dresden, 13.02.2014 - 2 Ws 658/13
    Darüber hinaus muss feststehen, dass es sich bei dem Schriftstück nicht nur um einen Entwurf handelt, sondern dass es mit Wissen und Willen des Berechtigten dem Gericht zugeleitet worden ist (vgl. RGSt 62, 53 [54]; 63, 246 [247]; 67, 385 [388]; BGHSt 2, 77 [78]; 12, 317; GmS-OGB NJW 1980, 172 [174]; BGH NJW 1984, 1974; Gössel in Löwe-Rosenberg, StPO 26. Aufl. § 314 Rdnr. 15 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 15.06.1959 - Gr. Sen. 1.58

    Beglaubigung der Unterschrift einer Revisionsschrift und einer

    Auszug aus OLG Dresden, 13.02.2014 - 2 Ws 658/13
    Der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes hat bei der Forderung eines Beglaubigungsvermerkes in Anlehnung an die Entscheidung des Großen Senat des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Juni 1959 (BVerwGE 10, 1) nur insoweit eine Ausnahme anerkannt, als es auf die Beifügung eines Dienstsiegels nicht ankommt.
  • BGH, 07.01.1959 - 2 StR 550/58

    Leserlichkeit der Unterzeichnung einer Revisionsbegründung bei Entbehren des

  • RG, 06.09.1929 - III 722/29

    1. Kann eine als Beschluß bezeichnete Entscheidung, durch welche die Berufung im

  • RG, 23.02.1928 - II 74/28

    Ist der Strafantrag schriftlich angebracht (§ 158 StPO.), wenn die

  • OLG Karlsruhe, 01.10.2014 - 2 (6) Ss 442/14

    Berufungseinlegung im Strafverfahren: Wahrung der Schriftform bei Schriftsatz der

    Zur Wahrung der Schriftform ist erforderlich, dass sich aus dem Schriftstück selbst (BGHSt 30, 182, 183; teilweise a.A. wohl LR-Gössel, StPO, 26. Aufl. 2012, § 314 Rn. 19) zweifelsfrei der Inhalt der abgegebenen Erklärung, die Person des Erklärenden, aber auch ergibt, dass es sich nicht um einen bloßen Entwurf handelt (Gemeinsamer Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes - GmS-OGB - NJW 1980, 172; BVerfGE 15, 288; BGH NJW 1984, 1974; NStZ 2002, 558; OLG Zweibrücken NStZ-RR 2000, 308; OLG Nürnberg NStZ-RR 2008, 316; OLG Jena Beschluss vom 19.3.2008 - 1 Ws 99/09 [richtig: 1 Ws 99/08 - d. Red.] , bei juris; OLG Dresden StraFo 2014, 163; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl. 2014, Einl Rn. 128; LR-Gössel a.a.O. § 314 Rn. 15 ff.; KK-Paul, StPO, 7. Aufl. 2013, § 314 Rn. 10).

    Auch wenn es sich dabei nicht um eine förmliche Beglaubigung handelt - insoweit ist die vom Oberlandesgericht Dresden (a.a.O.) an der Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken (a.a.O.) erhobene Kritik berechtigt -, steht dieser Bewertung die Entscheidung des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe des Bundes (a.a.O.) nicht entgegen.

    Insoweit verkennt das diese Auffassung vertretende Oberlandesgericht Dresden (a.a.O.), dass dort auf die entsprechend beschränkte Vorlagefrage (nur) darüber zu entscheiden war, ob nur bei handschriftlicher Zeichnung oder auch bei Einreichung einer beglaubigten Abschrift die Schriftform gewahrt ist.

    Soweit der Senat damit von der Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden (a.a.O.) abweicht, gebietet dies keine Vorlage an den Bundesgerichtshof gemäß § 121 Abs. 2 Nr. 1 GVG, da das Oberlandesgericht Dresden nicht als Revisionsgericht entschieden hat (LR-Franke a.a.O., § 121 GVG Rn. 51 m.w.N.).

  • OLG Nürnberg, 09.11.2015 - 2 Ws 633/15

    Unterzeichnung der Berufungsschrift

    Mit Verfügung vom 13.08.2015 wies das Landgericht Regensburg unter Verweis auf die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Dresden vom 13.02.2014 (StraFo 2014, 163) und des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 01.10.2014 (NStZ-RR 2015, 19) darauf hin, dass vorliegend Bedenken bestünden, ob die vorgeschriebene Schriftform nach § 314 Abs. 1 StPO eingehalten sei.
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